• curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    gesperrt
    geschrieben 1403103830000

    bmodi, woher vermutest Du, daß die gebuchte Zimmerkategorie nicht mehr existieren wird? Davon ist in Deiner Auflistung nichts nachzulesen. Einzig, daß SUX2 ab August nicht mehr bei TUI buchbar ist, was aber nicht bedeutet, daß die Zimmer nicht mehr existent sind.

    TUI hat die Zusage vom Hotel, daß alle gebuchten SUX2-Kunden auch selbige erhalten. So entnehme ich es Deiner Auflistung.

    Die aktuelle Angebote von TUI haben aber mit Deiner bereits getätigten und bestätigten Buchung nichts zu tun.

    Von daher ist die direkte Nachfrage beim Hotel sicherlich nicht verkehrt, bevor wir hier weiter im tröben fischen. ;)

  • bmodi
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    geschrieben 1403104901000

    @de la Diva

    Grundsätzlich bin ich ja für die Antworten dankbar. Und ja, ich werde auch das Hotel direkt kontaktieren, macht man ja sonst auch, zb. bei speziellen Zimmerwünschen oder ähnlichem.

    Du fragst warum ich frage wenn ich es eh besser weis?

    Diese Frage verstehe ich nun nicht. Ich habe ja nicht gefragt gehabt, was ich zusätzlich tun kann (trotzdem bin ich für die Anregungen ja dankbar).

    Ich habe gefragt, ob TUI, also der Vertragspartner, verpflichtet ist, korrekte Vertragsunterlagen auszustellen.

    Der Titel des Forums ist ja "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen". Von daher denke ich, dass meine Frage hier nicht deplaziert ist.

    Wie gesagt, bin absolut für pragmatische Lösungen und werde natürlich das Hotel direkt kontaktieren.

    Mir gehts aber um die rechtliche Frage, ob mir eine korrigierte, aktuelle und korrekte Buchungsbestätigung zusteht.

  • bmodi
    Dabei seit: 1403049600000
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    geschrieben 1403105305000

    @de la Diva

    Direkt auf der Web-Seite von RIU und in nun immer mehr aktualisierten Hotelbeschreibungen kann man nachlesen, dass aus den SUX2 ab 28.08.2014 Doppelzimmer Typ 4 werden -> mit integriertem Wohn-Schlafraum.

    Daher ist es klar, dass es SUX2 nicht mehr geben wird.

    An sich haben die aktuellen Angebote nichts mit meiner bestätigten Buchung zu tun, sehe ich auch so. Allerdings ist es mir nicht geheuer, dass TUI in ihrem System meine Buchung verändert hat -> ich habe zwar einen Ausdruck der alten Buchungsbestätigung. Im System vom RSB und TUI gibts aber nur mehr eine veränderte. Eine, in welcher aus separatem Wohn-Schlafraum ein kombinierter Wohn-Schlafraum geworden ist.

    Wie gesagt, ich werde das Hotel anschreiben, keine Frage.

    Die ursprüngliche Frage war aber.....siehe mein Post von zuvor...... :-)

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    geschrieben 1403105339000

    ...nochmal:

    Was soll TUI korrigieren, wenn es lt. Hotel zu keiner Änderung kommt? TUI müßte nur dann korrigieren, wenn Dir eine andere als die gebuchte Leistung angeboten wird, was offenkundig aber nicht der Fall ist.

  • de la Diva
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    geschrieben 1403106005000

    Zitat:

    @bmodi:"Mir gehts aber um die rechtliche Frage, ob mir eine korrigierte, aktuelle und korrekte Buchungsbestätigung zusteht."

    ***************

    Du hast eine Reisebestätigung!

    Die korrigierte Reisebestätigung lag den RSB vor! 

    Die TUI schreibt da immer: " bitte neue Reisebestätigung ausdrucken und dem Kunden zuleiten"

    Ob das rechtlich o.k. würde ich sicher bezweifeln, weiß es aber nicht 100 %.

    Aus meiner persönlichen Sicht, finde ich das nur "ganz miese Kür", da kommt es natürlich auch auf die Partner im RSB an, wie sie damit umgehen denn sie stehen ja als Mittler zwischen RV und Kunden (und kriegen im Zweifelsfall von beiden was auf die Nuss ;o)...)

    Nun GIBT es die Info von TUI, dass es bei deiner Buchung so bleibt, wie ursprünglich vereinbart und das ist sogar schriftlich von TUI im Vorgang hinterlegt!

    Was @Couriosus sagte, ist richtig, deine 1. Reisebestätigung hat wieder seine Gültigkeit!

    ABER, an deiner Stelle würde ich das RSB nun auffordern - falls sie noch nicht alleine auf die Idee gekommen sind - die 2. Reisebestätigung von TUI zurücknehmen zulassen!

    Geschieht das nicht, kann es durchaus passieren, dass das CRS letztendlich tatsächlich die Voucher lt. der letzten Aktualisierung des Vorganges ausstellt - und dann hast du ein Superiorzimmer und eben keine Suite!

    Änderungen kommen vor - egal wie ärgerlich sie sind, aber der Kunde sollte dann Widerspruch einlegen, tut er es nicht ( möglichst schriftlich wegen der Nachweisbarkeit), ist er dann nicht ganz unschuldig am Dilemma.

    Also, schön wenn du das Hotel kontaktierst, vergiss bitte nicht, dass RSB "in die Spur" zu schicken damit es so korrekt wird wie du es wünschst...von alleine passiert da nix.

    Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)
  • bmodi
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    geschrieben 1403106108000

    @curiosus

    Wenn deine Argumentation stimmt, muss mir TUI eine neue Bestätigung ausstellen.

    Die gebuchte Leistung kann ich gar nicht mehr erhalten, da diese Zimmerkategorie durch die Renovierung wegfallen wird.

    Ich bin verwundert, wie "lasch" ihr mit so einer Sache umgeht.

    Was soll TUI korrigieren? Ganz einfach. Da dass, was auf der Buchungsbestätigung steht, nicht mehr existiert, sollen sie eine neue Ausstellen. Es gibt alternative Zimmerkategorien, die separate Räume haben und ab 28.8.2014 existieren. Diese sollen sie auf den Vertragsunterlagen festhalten.

    Denn rechtlich gilt aus meiner Sicht primär die Buchungsbestätigung.

    Nicht falsch verstehen. Hotel kontaktiere ich so oder so noch zusätzlich. Trotzdem habe ich gerne korrekte Unterlagen......gerade wenn ich entspannt in Urlaub gehen möchte.

    Und die Kernfrage war ja nur, ob mir korrekte, aktuelle Vertragsunterlagen zustehen??

  • bmodi
    Dabei seit: 1403049600000
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    geschrieben 1403106503000

    @de la Diva

    Du hast absolut Recht.

    Das RSB ist auch sehr bemüht und ist mit der Antwort von TUI selbst nicht einverstanden.

    Ich habe das RSB auch schriftlich aufgefordert, eine korrekte Reisebestätigung bei TUI anzufordern.

    Klar, Änderungen können sein. Ändern sich aber Vertragsbestandteile, so habe ich die Möglichkeit, vom Vertrag zurück zu treten. Oder eben ich bekomme einen neuen, korrigierten Vertrag und akzeptiere diesen.

    Dies wäre zumindest meine Auffassung, wie es rechtlich korrekt laufen müsste.

  • de la Diva
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    geschrieben 1403106895000

    @bmodi

     Recht haben und Recht bekommen, sind ganz unterschiedliche Dinge.

    Was du als "Recht" fühlst, muss noch lange nicht "Recht" im Sinne des BGB sein!

    Sicher muss ein RV sich an verbindliche Buchungen halten und meist ist das auch so.

    Aber es kann immer zu Änderungen kommen und dann gibt es Pflichten, die der RV einhalten muss.

    Es wäre auch möglich gewesen, dir ein gleichwertiges Hotel anzubieten...aber du sollst doch genau das bekommen, was du gebucht hast....welches Problem sollte es denn nun geben?

    So, wie du hier unterstellt hast, dass TUI sich NIE gemeldet hätte (was reine Spekulation ist und vor keinem Gericht der Welt als Nachweis anerkannt werden würde!) unterstellst du nun andere Dinge, die du eben nicht WEIßT sondern nur vermutest!

    Wenn alles wahr und richtig ist , was TUI dem RSB mitgeteilt hat= SUX2 BLEIBT!(kannst du beim Hotel im Zweifelsfall erfragen) HAST du eine korrekte und aktualisierte Reisebestätigung!

    Du hast dich da absolut verrannt......atme eifach mal tief durch und zähl bis 10...und dann geh die Sache nochmal ganz langsam an.....

    P.S. Du bist im Besitz einer korrekten und aktuellen Reisebestätigung!!!!!

    Das RSB muss lediglich dafür sorgen, dass die 2. Reisebestätigung mit dem Superiorzimmer  gelöscht wird!!!

    Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)
  • bmodi
    Dabei seit: 1403049600000
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    geschrieben 1403113513000

    @de la Diva

    Ich habe einen Screenshot vom RSB von deren System und da hat TUI explizit geschrieben, dass sie keinen Grund sehen, die Kunden zu informieren, da das Hotel zugesagt hat, die Buchungen zu erfüllen.

    Daher die Behauptung, TUI hätte uns von sich aus nicht informiert.

    Damit mein "Problem" vielleicht verständlicher wird.

    Stell dir vor, ich verliere die alte Buchungsbestätigung, gehe ins RSB und lass mir eine neue Ausdrucken -> was bekomme ich? Etwas, das ich nie wollte.

    Des Weiteren, spätestens wenn man den Reisepreis komplett zahlen muss, bekommt man nochmals die ganzen Reisedaten. Diese basieren auf den im System hinterlegten Informationen. Ich würde also eine Reise bezahlen, wissentlich, dass sich die Bedingungen verändert haben -> weil ich es ja schriftlich vor mir liegen haben werde.

    Dann lass es mal nicht klappen, mit dem was TUI sagt....dann würde jeder sagen, bist ja selber schuld. Wenn du schon weißt, dass überall was anderes steht als dass du haben wolltest, wieso "hast du dies nicht reklamiert" und ganz im Gegenteil, auch noch die Reise bezahlt......bla bla bla.

    Also. Ich atme durch. Und genau was du schreibst möchte ich ja. Dass die Reisebstätigung die ich habe, auch die ist, die in allen Systemen hinterlegt ist. Oder eine "gleichwertige". Aber ich möchte nicht, dass im System etwas anderes hinterlegt ist, wie ich gebucht habe.

    Siehe oben....lass mich nur den doofen Zettel verlieren......

  • curiosus
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    geschrieben 1403114546000

    bmode, natürlich kann das Hotel Dir die gebuchte Zimmerkategorie zur Verfügung stellen.

    Und nein, für TUI hat sich an der Buchungsbestätigung (s. Aussage Hotel) nichts geändert und so muß TUI eben keine neue Bestätigung Dir zusenden.

    Ist doch nicht so schwer.

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