Zitat:
@bmodi:"Mir gehts aber um die rechtliche Frage, ob mir eine korrigierte, aktuelle und korrekte Buchungsbestätigung zusteht."
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Du hast eine Reisebestätigung!
Die korrigierte Reisebestätigung lag den RSB vor!
Die TUI schreibt da immer: " bitte neue Reisebestätigung ausdrucken und dem Kunden zuleiten"
Ob das rechtlich o.k. würde ich sicher bezweifeln, weiß es aber nicht 100 %.
Aus meiner persönlichen Sicht, finde ich das nur "ganz miese Kür", da kommt es natürlich auch auf die Partner im RSB an, wie sie damit umgehen denn sie stehen ja als Mittler zwischen RV und Kunden (und kriegen im Zweifelsfall von beiden was auf die Nuss ;o)...)
Nun GIBT es die Info von TUI, dass es bei deiner Buchung so bleibt, wie ursprünglich vereinbart und das ist sogar schriftlich von TUI im Vorgang hinterlegt!
Was @Couriosus sagte, ist richtig, deine 1. Reisebestätigung hat wieder seine Gültigkeit!
ABER, an deiner Stelle würde ich das RSB nun auffordern - falls sie noch nicht alleine auf die Idee gekommen sind - die 2. Reisebestätigung von TUI zurücknehmen zulassen!
Geschieht das nicht, kann es durchaus passieren, dass das CRS letztendlich tatsächlich die Voucher lt. der letzten Aktualisierung des Vorganges ausstellt - und dann hast du ein Superiorzimmer und eben keine Suite!
Änderungen kommen vor - egal wie ärgerlich sie sind, aber der Kunde sollte dann Widerspruch einlegen, tut er es nicht ( möglichst schriftlich wegen der Nachweisbarkeit), ist er dann nicht ganz unschuldig am Dilemma.
Also, schön wenn du das Hotel kontaktierst, vergiss bitte nicht, dass RSB "in die Spur" zu schicken damit es so korrekt wird wie du es wünschst...von alleine passiert da nix.