Ja, es ist ein Ringeltanz....;o))
@bmodi
Zitat:
"Das Hotel hat nicht geschrieben, dass exakt die gebuchte Kategorie zur Verfügung stehen wird, sondern man wird entsprechend der gebuchten untergebracht."
...
Zitat:
"Das Problem mit dem Anhang kann ich dir leicht erklären. Im Anhang schreibt TUI lediglich dass das das Hotel sagt, man bekomme eine Unterkunft die der ursprünglich gebuchten entspricht."
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Was hast du denn nun tatsächlich im Wortlaut VORLIEGEN? Und damit meine ich keine "Interpretationen" deinerseits.
Zitat:
"Ich habe einen Vertrag mit TUI."
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Richtig! Die TUI steht als RV für die Leistungserbringung ihrer Leistungsträger (hier Hotel) ein. Und wenn der Leistungsträger dem RV zugesagt hat (schriftlich), dass der Gast die ursprünglich gebuchte Kategorie erhält - die bei dir mit einen separaten SZ ist, darfst du berechtigt davon ausgehen, dass du es auch bekommst.
Der Anhang , den TUI geschickt hat, ist sehr wohl bindend und gültig - ist ja schließlich nicht nur eine eventuelle Frühstückskarte - sondern gilt als zusätzliche Vereinbarung NACHDEM das Hotel Änderungen gemeldet hat.
Ich weiß nicht, was genau nun auf der neuen Reisebestätigung steht - wobei es ein Unterschied darstellen würde ob aus einer Suite ein DZ gemacht wurde.
Die VillaSuite mit 1 SZ steht nachwievor im System, ist aber nicht buchbar (hat allerdings in der Beschreibung jetzt auch den "Wohnschlafbereich"....
Ich denke, es ist schon ein Unterschied ob die Zimmercodierung ( wenn man eine alte und eine neue Beschreibung hat aber beide die gleiche Ausstattung - zukünftig- ausweisen)
Und deshalb würde ich die 2. Bestätigung ablehnen und die 1. wiederhaben wollen - zur Sicherheit der ursprünglichen Ausschreibung und der Information des Hotels an TUI.
Warum der RV nicht einfach eine neue Reisebestätigung mit der "alten" Suitenbeschreibung ausstellt, liegt eventuell daran, dass da vielleicht hunderte neue-alte Reisebestätigungen manuell erstellt werden müssen, da das CRS schon mit den neuen bestückt ist....also eventuell ist es eher ein technischer Aufwand...
Du kannst natürlich machen was du möchtest, mir wäre es ausreichend wenn der Rv mir schriftlich bestätigt, dass ich in der ursprünglichen Kategorie untergebracht werde, die ein separates Schlafzimmer einschließt. Expliziet kann man ja verlangen, dass ein separates SZ aufgeführt wird.
Sollte das dann vor Ort nicht der Fall sein und du bekommst nix mit 2 Räumen, kann man in ein anderes Hotel oder wieder abreisen....
Nachweislich hat man dann alles getan.
Bevor wieder ein "Aber" kommt - das kann dir auch alles passieren wenn du alles schriftlich so bekommst, wie du es willst....hat dann nur eine andere Farbe!
Ich glaube, du solltest wirklich einen RA damit betrauen, der fit ist, was die Gesetzestexte, Ausführungsbestimmungen und gültige Rechtsprechung angeht....