Ich drücke die Daumen!
Nur aus Neugier, sind die oberen zwei Beiträge, nach Deinen jeweiligen Eingangssätzen, buchstabengetreue Kopien der clevertoursmails?
Ich drücke die Daumen!
Nur aus Neugier, sind die oberen zwei Beiträge, nach Deinen jeweiligen Eingangssätzen, buchstabengetreue Kopien der clevertoursmails?
Ich dache Du könntest lesen. In der AGB steht bis 30 Tage vor Reisebeginn 25%.Außerdem bevor ich buche kläre ich doch erst mal ob ich überhaupt Urlaub bekomme.Ich verstehe Deine Frage nicht ist doch alles wie in der AGB
Willkommen im Reiseforum kleinklein
Wen sprichst Du an, die Threaderöffnerin nebst Beitrag aus dem Jahr 2010?
Habe im März 2017 eine Pauschalreise nach Portugal gebucht, mit Leihwagen inclusive von EUROPCAR.
Habe mich an das Servicecentrum Clever Tours gewandt. Vom Servicezentrum aus hat man die Sache für mich positiv bereinigt.
Würde sofort wieder bei Clever Tours buchen.
Wir haben ungefähr im Mai für August bei Clevertours die Georgienrundreise gebucht. Nachdem der Termin aus dem Internetangebot verschwunden war, haben wir am 6.6. nach dem Grund gefragt. Die Antwort war, die Reise sei ausgebucht und das Kontingent ausgeschöpft. Heute kam die Stornierung der Reise, da die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht worden sei. Da fühlt sich man doch etwas verschaukelt.
@Oldie46 sagte:
Wir haben ungefähr im Mai für August bei Clevertours die Georgienrundreise gebucht. Nachdem der Termin aus dem Internetangebot verschwunden war, haben wir am 6.6. nach dem Grund gefragt. Die Antwort war, die Reise sei ausgebucht und das Kontingent ausgeschöpft. Heute kam die Stornierung der Reise, da die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht worden sei. Da fühlt sich man doch etwas verschaukelt
Bereits bei der telefonischen Buchung haben wir die Mindestteilnehmerzahl angesprochen, da kurz zuvor eine andere Reise storniert wurde. Die Auskunft war, wir haben bereits 10, sie sind 11 und 12.
Wir sind zu viert im Dezember 2017 mit clevertours in das 5 Sterne Hotel Grand Bahia in San Juan auf Samana verreist. Das Hotel war eine einzige hygienische Katastrophe und wir sind mit Krätze nach Hause gekommen. Unsere schriftlich per Einschreiben eingereichte Reklamation mit Reisepreisminderung und Schmerzensgeld wird totgeschwiegen. Dem Veranstalter ist unsere Gesundheit also völlig egal. Nie wieder diesen unmenschlichen Reiseveranstalter. Eine weitere Beschwerde über clevertours ist bei der Verbraucherschutzzentrale NRW eingegangen.
@atlan57 sagte:
Das Hotel war eine einzige hygienische Katastrophe und wir sind mit Krätze nach Hause gekommen. Unsere schriftlich per Einschreiben eingereichte Reklamation mit Reisepreisminderung und Schmerzensgeld wird totgeschwiegen. Dem Veranstalter ist unsere Gesundheit also völlig egal.
Hmmmm....
Hast du dich über die Krankheit mal informiert ?
Krätze wird durch eine Milbenart übertragen, die Krätzmilbe. Durch die Lage das Hotels in einem Mangrovengebiet spricht man hier allerdings -auch in den entsprechenden (überwiegend guten) Bewertungen - von einem erhöhten Vorkommen von Sandflöhen.....
@atlan57 sagte:
Dem Veranstalter ist unsere Gesundheit also völlig egal. Nie wieder diesen unmenschlichen Reiseveranstalter.
Das halte ich für eine ziemlich unbedachte Übertreibung und würde raten, mit derlei Aussagen behutsamer umzugehen ...
Zum einen spezifizierst du die Erkrankung nicht (Krätze?!), zum anderen bedürfte sie einer eindeutigen Zuordnung ihrer Ursache im Hotel und durch hygienische Mängel, um sie der Sphäre des Veranstalters und nicht dem allgemeinen Lebensrisiko der Region zuzuordnen.
Falls du ihm (RV) gegenüber nicht wesentlich gehaltvoller vorgetragen hast, ist die rechtliche Lage ungünstig für dich und kann es nicht überraschen, dass eine Minderungsforderung zurückgewiesen wird.
Bitte spezifiziere die Erkrankung, soweit ist es leider vollkommen unmöglich, aus deinem Vorhalt eine Pflichtverletzung des Reiseveranstalters / einen Anspruch auf Kompensation abzuleiten.
@vonschmeling sagte:
Zum einen spezifizierst du die Erkrankung nicht (Krätze?!),
Bitte spezifiziere die Erkrankung, soweit ist es leider vollkommen unmöglich, aus deinem Vorhalt eine Pflichtverletzung des Reiseveranstalters / einen Anspruch auf Kompensation abzuleiten.
Wie du siehst - und auch selber schreibst - hat er die Krankheit spezifiziert : KRÄTZE !
Manchmal sind vorherige Informationen eben doch hilfreich. Doch wie von mir bereits geschrieben, handelt es sich - begründet durch Infektionswege, Infektionsdauer, Lage des Hotels sowie Beschreibung anderer Hotelgäste vermutlich um Sandflöhe.
Da bei Krätze aber allein schon der VERDACHT unter § 34 Infektionsschutzgesetz fällt und wie bereits geschrieben die Übertragung nahezu ausschließlich durch intensiven Körperkontakt fällt , wird sicherlich ein Mediziner die entsprechende Diagnose gestellt haben ?
Wie schon der große Paracelsus sagte : Nur wo Krätze draufsteht ist auch Krätze drin - oder so ähnlich ....
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!