@defcon-drei sagte:
Ganz einfacher Tipp an alle die mit Kreditkarte gezahlt haben:
SOFORT bei der Bank die Rückbuchung der Transaktion beantragen. Heißt "ChargeBack". Das ist mit weitem Abstand die sicherste Alternative schnell ans eigene Geld zu kommen.
Habe ich in der Corona-Zeit mehrfach zuverlässig so gemacht.
In meinem Fall habe ich 120 Tage Zeit, um dies zu tun. Ich frage mich, ob ich, wenn ich die Transaktionen bei mir rückgängig mache, den Fonds darüber informieren muss, dass ich ein separates Verfahren eingeleitet habe? Und später, möglicherweise nach der Abhebung (entweder von der Bank oder dem Fonds), die andere Seite, die noch nicht abgehoben hat, darüber informieren, dass der Fall abgeschlossen werden kann?
Noch eine Information bezüglich der Versicherung (HanseMerkur), da ich in meiner Versicherung eine Klausel über die Möglichkeit der Stornierung der Versicherung (118 Euro) gefunden habe, werde ich, sobald ich die offizielle Stornierung der Reise erhalte, diese schriftlich stornieren (heute ist der 11. Tag für mich, und ich habe 14 Tage Zeit, dies zu tun).
HINWEIS: Zur Aufrechterhaltung Ihres Versicherungsschutzes sind uns Änderungen Ihrer Reisedaten unverzüglich schriftlich per Brief, Fax oder Email anzuzeigen. Ein Versäumnis kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Widerrufsbelehrung
Abschnitt 1
Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen der Versicherungsschein,