JT ist insolvent mit allen rechtlichen Folgen.
Leider verliert der Reisende mangels Bezahlung den Anspruch auf Beherbergung und muss ggf. die gesamten Kosten noch einmal aufbringen. Zusätzlich geleistete Hotelkosten können noch innerhalb des angegebenen zeitlichen Rahmens beim Kundengeldversicherer geltend gemacht werden. Die Alternative Abbruch ist ebenfalls zumeist mit Vorleistungen verbunden und demnach kein probates Heilmittel.
Wer keine Möglichkeit hat, die für einen Verbleib geforderten Beträge aufzubringen sollte - und das sage ich wahrlich zum ersten Mal!! - den Retter Ralle bei RTL kontaktieren. Die Causa hätte durchaus Potenzial!