• Kykladen66
    Dabei seit: 1490428037130
    Beiträge: 11
    geschrieben 1490977854367

    Ersatzangebote scheint es bisher nur bei Jahn Reisen zu geben, oder hat schon jemand von einem anderen Reiseveranstalter ein Angebot bekommen?

  • reisejedi
    Dabei seit: 1163462400000
    Beiträge: 45
    geschrieben 1490985652710

    Haben von ITS auch noch kein Angebot bekommen,

    Aber die Mahlzeiten Im Esperides Beach einzunehmen ist niemals eine Alternative gegenüber den angebotenen Leistungen des LTI Amada . Somit stellt sich die Frage einer Entschädigungsleistung bei Stornierung.

  • HC-Mitglied985931
    Dabei seit: 1287100800000
    Beiträge: 18216
    gesperrt
    geschrieben 1490986517875

    Viel Spaß beim Einklagen selbiger...

  • Denise Benleni
    Dabei seit: 1414281600000
    Beiträge: 27
    geschrieben 1490996562515

    Hi !

    Ich bin auch mega angespannt... wir fliegen am15.07 .. da anscheinend die Alternativangebote mager ausfallen und wir in den

    Ferien fliegen, sieht es noch schlechter aus......

  • plays
    Dabei seit: 1123632000000
    Beiträge: 12
    geschrieben 1491030716381

    Wen es für jemanden von Interesse ist hier ein guter Link zum Reiserecht ganz einfach beschrieben http://www.reisemosaik.at/Reiserecht/Reiserecht_Hotel.html

    Hier ein Auszug: Man erfährt, dass der lange gebuchte Urlaub nicht im geplanten Hotel sein kann, weil dieses überbucht, abgebrannt oder sonst was ist. Dann hat man alle Karten in der Hand, wenn man vom Reisevertrag zurücktritt, da dieser vom Reiseveranstalter nicht erfüllt werden kann. Man sucht sich ein gleichwertiges Ersatzhotel (Schadenminderungspflicht des Kunden!) und verrechnet die Mehrkosten dem Veranstalter.

    Oder man bleibt eben zu Hause, klagt - weil kurzfristige Absage oder Alternativen - nutzlos aufgewendete Urlaubszeit (Deutschland) und bekommt sein bezahltes komplett Geld wieder zurück. Nach österreichischem Recht gibt es keine Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreuden, da diese erst nach Antritt der Reise klagbar sind.

    Das ist alles klar und eindeutig.

    Also wir setzen dem Veranstalter eine Frist für eine adequate Umbuchung Meeeerblick, Getrennte Schlafräume, ULTRA all Incl (wie in meiner Buchung), Wasserrutschen, .....Laut Ausschreibung und Vertragsunterlage - sonst geht es an den Rechtschutz und wir buchen uns selbst etwas neues und verrechnen es dem Veranstalter. Nur keinn Ersatzvertrag mit verminderter Leistung annehmen sonst gilt dieser und der andere ist hinfällig!

    Niederösterreich - Wr. Neustadt
  • HC-Mitglied985931
    Dabei seit: 1287100800000
    Beiträge: 18216
    gesperrt
    geschrieben 1491031810818

    Jetzt wäre ich sehr daran interessiert, wie der verehrte User mosaik, der hier jahrelang im Unterforum zum Reiserecht sehr hilfreiche und gute Beiträge geliefert hat, aber in letzter Zeit leider nicht mehr schrieb, Deine Interpretation beurteilte.

    Meine bescheidene Meinung und sie ist absolut laienhaft, sei sehr vorsichtig mit Ausdrücken wie "klar und eindeutig" wenn es um rechtliche Belange geht und vor allem bei selbstständiger Neubuchung und Verrechnung!

  • Kykladen66
    Dabei seit: 1490428037130
    Beiträge: 11
    geschrieben 1491040015296

    bei uns heißt es weiter  "Bitte warten" DerTour behauptet noch immer nichts zu wissen: Leider haben wir bezüglich der Eröffnung immer noch keine weiteren Informationen erhalten.....  (unser Reisebeginn wäre am 15.6.)

    Uns waren bisher als funktionierende Alternativen nur die Annahme eines Ersatzangebotes oder eine kostenlose Stornierung bekannt.

    Ob sich eine Rechtsschutzversicherung auf einen langen Streitfall mit ungewissen Ausgang einlassen wird, glaube ich fasst nicht. Außerdem muss man abwägen  ob es einen den monatelangen Ärger Wert ist.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58806
    geschrieben 1491075487200

    @plays sagte:

    Das ist alles klar und eindeutig.

    Nein, denn es handelt sich bei aller Kompetenz nicht um einen rechtsverbindlichen Hinweis.

    Das ist prinzipiell geregelt, und ich bin sicher, dass User Mosaik diesen meinen Einwand bestätigen würde.

    Also wir setzen dem Veranstalter eine Frist für eine adäquate Umbuchung Meerblick, getrennte Schlafräume, ULTRA all Incl (wie in meiner Buchung), Wasserrutschen ...

    Laut Ausschreibung und Vertragsunterlage - sonst geht es an den Rechtschutz und wir buchen uns selbst etwas Neues und verrechnen es dem Veranstalter. Nur keinen Ersatzvertrag mit verminderter Leistung annehmen sonst gilt dieser und der andere ist hinfällig!

    Für das Gelingen dieser Strategie kommt es erheblich auf den Zeitpunkt der Ankündigung der Nichtverfügbarkeit an. Keinesfalls sollte man beherzt eine Alternative buchen und sich der Mehrkostenübernahme gewiss fühlen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Benny 1234
    Dabei seit: 1486568235381
    Beiträge: 276
    geschrieben 1491078368554

    Vonschmelling was meinst du wann wäre der Zeitpunkt wo man das verlangen könnte. Wieviel Wochen vor Urlaubsantritt?

  • plays
    Dabei seit: 1123632000000
    Beiträge: 12
    geschrieben 1491121295454

    Also ich habe nur den Ersatzvorschlag (neuer Vertrag würde dadurch entstehen) abgelehnt. Jahn Reisen kann jetzt natürlich zuerst mal sagen SIE können meine gebuchte Vertragsleistung mit ihnen nicht einhalten (da das Hotel nicht eröffnet) und dann kann ja Jahn Reisen mal vom Vertrag zurücktreten. Dann liegt die Vertragskündigung nicht bei mir sondern bei Jahn Reisen.

    Niederösterreich - Wr. Neustadt
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!