Das ist eben genau die Handhabe, die ich als rechtlich grenzwertig betrachte.
Sofern direkt nach der Buchung eine Absage erteilt wird ist das zwar immer noch eine Frechheit, aber es entsteht kein wirtschaftlicher Schaden. Muss man hingegen kurzfristig umbuchen und kommt einen die Reise dann deutlich teurer, sollte in der Tat ein Schadenersatzanspruch rechtlich geprüft werden.
Der Hotelier trägt bislang vor er übe lediglich sein ihm zustehendes Hausrecht aus. Das dürfte in der Sache schwerlich anzugreifen sein. Was bezweifelt werden darf ist die Rechtmäßigkeit damit bis kurz vor knapp zu warten.
Hierfür könnten zwar Gründe in der Produktion der Reisen vorliegen, geklärt ist das aber nicht.
Generell ist dieses Verhalten so ungewöhnlich und ungebührlich, dass man gar nicht oft genug darauf hinweisen kann um ggf. den Hotelier mit den Folgen zu konfrontieren.
Auch die Veranstalter sollten hier aktiv werden, auch ihnen könnte aus dem Vorgehen ein wirtschaftlicher Schaden entstanden sein und weiterhin entstehen.
Der einstmals ausgezeichnete Ruf der Defne Hotels scheint mir ohnehin schon ziemlich verblichen, hoffentlich fällt denen ihr Gebaren bald mal mit Schmackes auf die Füße!?