Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

  • volleyballalbum
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    geschrieben 1569586015213

    @sabsie4517 sagte:

    Hast du das schwarz auf weiß? Wir stehen vor der selben Problematik. Ich habe leider daweil nur eine wischi waschi Aussage von Lufthansa erhalten. Zu der Versicherung: laut Meldung von HC kann man den Reisepreis nicht mehr vollständig bei dem Insolvenzversicherer geltend machen - ich verstehe das nun so, dass du den Restbetrag schon noch einreichen kannst, aber eben den Teil für die Flüge nicht. Was meint ihr?

    Wie ein Paar seiten vorher geschrieben wurde.

    Wenn man die Flüge antritt, dann wird die Pauschalreise in Bausteine zerlegt und es gibt keinen Versicherungsschutz mehr.

  • Hans Meyer
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    geschrieben 1569586301657 , zuletzt editiert von Hans Meyer

    @tdwzb sagte:

    Meines Erachtens rechnet der IV mit spitzem Bleistift: storniert er (wenn rechtlich überhaupt möglich) den Flug und bekommt Gebühren und Steuer zurück... Dann wird er weniger Cash generieren als er dir als Gläubiger in Summe für den anteiligen Flug schuldet. Sprich ich würde es so einschätzen, dass er Dich fliegen lässt und er Dir dann ja nur mehr das Hotel schuldet ..

    Aber reine Mutmaßungen meinerseits.

    Interessanter Ansatz!

    Ich habe mich das auch gefragt, ob es nicht vielleicht günstiger gewesen wäre, zumindest die bereits bezahlten Reisen noch durchzuführen, denn hier gilt ja das Gleiche.

    Das Blöde ist nur, dass die Erstattung Sache der Versicherung ist und die Einnahmen bei einem Storno an den IV gehen würden. Insofern haben die da gegensätzliche Interessen und zudem erreicht man da keinen Entscheidungsträger.

    Wenn überhaupt, dann würde ich mich also an die Versicherung wenden.

  • Sabsie4517
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    geschrieben 1569586328569

    @tdwzb sagte:

    Meines Erachtens rechnet der IV mit spitzem Bleistift: storniert er (wenn rechtlich überhaupt möglich) den Flug und bekommt Gebühren und Steuer zurück... Dann wird er weniger Cash generieren als er dir als Gläubiger in Summe für den anteiligen Flug schuldet. Sprich ich würde es so einschätzen, dass er Dich fliegen lässt und er Dir dann ja nur mehr das Hotel schuldet ..

    Aber reine Mutmaßungen meinerseits.

    Eventuell möglich. Ich finde es spannend, dass das Thema auch im offiziellen Mail von TC/HC angesprochen wird: Wenn Sie eigenständig, trotz der Absage des Veranstalters, Ihre ursprünglich Reise antreten, müssen Sie folgendes berücksichtigen....

  • HC-Mitglied2683260
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    gesperrt
    geschrieben 1569586370397

    @hexelev sagte:

    Jetzt ist es klar 臘‍♀️ aus die Maus -kann sehen das ich was neues finde -haben alle aufgeschlagen -nutzen das Dilemma richtig aus -das wird der teuerste Urlaub meines Lebens sollte am 29-10 bis 19.11 3 Wochen Gran Canaria- das gleie Hotel gleiche Zeit 800€ mehr

    .... und zahlst 2 x !

  • DaVinci17
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    geschrieben 1569586395382

    @davinci17 sagte:

    Ich habe den Kostenübernahmebescheid der Kaera an die Hotelleitung weitergegeben, die sich jetzt mit dem Management auseinander setzen wollte.

    Eine Frage tut sich mir noch auf: Wir sind am 23.9. um 4 Uhr morgens hier angereist. Laut deutscher Version wird der 23. noch von der Übernahme umfasst. In der englischen im allerersten Absatz auch („no later than 23 September...“). Weiter unten heißt es aber „prior to 23 September“. Das impliziert ja, dass es vor dem 23. erfasst wäre.

    Ist das ein Übersetzungsfehler?

    Wir wurden nun genau wegen diesem Widerspruch wieder zur Rezeption zitiert (nach dem unser Zimmer gesperrt wurde)...

    Weiss jemand, ob es ein Übersetzungsfehler ist? Die stellen sich jetzt auf den Standpunkt, abzuwarten, was das griechische Ministerium sagt.

  • Ganghehi
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    geschrieben 1569586484955

    @volleyballalbum sagte:

    Wie ein Paar seiten vorher geschrieben wurde.

    Wenn man die Flüge antritt, dann wird die Pauschalreise in Bausteine zerlegt und es gibt keinen Versicherungsschutz mehr.

    Es gibt de facto ohnehin keinen "Versicherungsschutz", ihr könnt euch von dieser Vorstellung verabschieden. Die Zurich bevorzugt es, von den 110Mio 50% der Hotelkosten an die Hoteliers zu überweisen und die Rückflüge zu Mondpreisen der Airlines. Das ist viel weniger Aufwand, als 160.000 Einzelfallprüfungen. Und ausserdem gilt für die restlichen dann verbleibenden paar Hunderttausend € dann:

    "Übersteigen die in einem Geschäftsjahr (01.11. – 30.10.) von einem Kundengeldabsicherer insgesamt zu erstattenden Beträge den Höchstbetrag von 110 Mio. EUR, so verringern sich die einzelnen Erstattungsansprüche in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht. In diesem Fall erhalten Sie eine anteilige Erstattung."

  • Sabsie4517
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    geschrieben 1569586530038

    @hans-meyer sagte:

    Interessanter Ansatz!

    Ich habe mich das auch gefragt, ob es nicht vielleicht günstiger gewesen wäre, zumindest die bereits bezahlten Reisen noch durchzuführen, denn hier gilt ja das Gleiche.

    Das Blöde ist nur, dass die Erstattung Sache der Versicherung ist und die Einnahmen bei einem Storno an den IV gehen würden. Insofern haben die da gegensätzliche Interessen und zudem erreicht man da keinen Entscheidungsträger.

    Wenn überhaupt, dann würde ich mich also an die Versicherung wenden.

    Naja wenn die Versicherung nicht ausreicht, werden sich die Betroffenen dann das Geld über die Insolvenz holen möchten. Somit sollte es auch ein Wunsch von TC sein, den Schaden so gering wie möglich zu halten.

  • Sabsie4517
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    geschrieben 1569586639493

    @volleyballalbum sagte:

    Wie ein Paar seiten vorher geschrieben wurde.

    Wenn man die Flüge antritt, dann wird die Pauschalreise in Bausteine zerlegt und es gibt keinen Versicherungsschutz mehr.

    In der offiziellen Mail von HC steht das nicht so drinnen!

    Hier der Auszug:

    ACHTUNG:

    Wenn Sie eigenständig, trotz der Absage des Veranstalters, Ihre ursprünglich gebuchte Reise antreten, müssen Sie bitte folgendes berücksichtigen: 

     Ihr gesetzlicher Schutz als Pauschalreisender ist nicht mehr gegeben: Sie reisen auf eigene Verantwortung.  

     Andere Bestandteile Ihrer Reise werden wahrscheinlich nicht gewährleistet (Transfer, Hotel, Reiseleitung, etc.).  

     Sie können Ihren Reisepreis nicht mehr vollständig bei dem zuständigen Insolvenzversicherer geltend machen.

  • erik e.
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    geschrieben 1569586684703

    @ DaVinci17

    Euer Fall wird ja immer spannender ...

    ... immer erstklassig – egal, in welcher Liga ...
  • Hans Meyer
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    geschrieben 1569586781852

    @sabsie4517 sagte:

    Naja wenn die Versicherung nicht ausreicht, werden sich die Betroffenen dann das Geld über die Insolvenz holen möchten. Somit sollte es auch ein Wunsch von TC sein, den Schaden so gering wie möglich zu halten.

    Stimmt - sofern er soweit denkt, denn erst einmal ist es Aufgabe des IV die Insolvenzmasse möglich hoch zu halten und das heisst in erster Linie Kosten sparen und reinholen, was reinzuholen geht - koste es, was es wolle. Über Sinnhaftigkeit brauchenden da glaube ich nicht zu reden.

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