@danyschw sagte:
Demnach wären wir 20 Tage zu spät. Das neue Jahr fängt am 1.11.18 an... Am18.11 oder19.11 hatte ich gebucht... Schade. Sonnst wären wir in dem alten Jahr drin... Nicht nur das wir dann sehr wahrscheinlich alles zurück bekommen hätten sondern auch das wir und paar andere weniger in diesem pott gewesen wären... Aber der reisekatalog kam letztes Jahr wohl später.. Sonnst hätten wir schon früher gebucht
Nicht ärgern. Das Buchungsdatum ist in jeden Fall irrelevant. Spannend ist die Frage, was nun eigentlich als Schadensdatum zugrundegelegt wird. Der Tag der Absage, also wenn man davon Kenntnis erhält, oder der Tag, an dem (wie es so schön heißt) „die Reise nicht angetreten werden kann“?
Bei letzterem hätte der Experte eventuell recht, denn dann würde es für dieses Jahr nur den Zeitraum vom 25.09. bis 31.10. betreffen, es sei denn, die Insolvenz endet davor, denn dann müsste dieses Datum gelten.
Aber letztlich ist das alles Kaffeesatzleserei!