@joulb sagte:
Diese Aussage ist falsch!
Tourvital gehört nicht zur TC-Gruppe, d.h. eigener Reisesicherungsschein!
Leider nein. Dem Irrtum bin ich auch aufgesessen und hatte diesbezüglich jemanden fälschlicherweise korrigiert - Sorry noch einmal dafür!
Die Summe bezieht sich nicht auf den Sicherungsschein, sondern in der Tat auf den Versicherer. Und nicht nur das! Das gilt auch für den Zeitraum, denn da heißt es: „Er haftet für alle durch ihn in einem Jahr insgesamt zu erstattenden Beträge nur bis zu einem Betrag von...“
Was letzteres bedeutet, dass kann hier wohl niemand so recht beantworten. Vielleicht streiten sich darüber auch noch die Juristen, denn bei allen anderen (mir bekannten) Deckelungen im Versicherungsrecht wird ansonsten vom Schadentagen (also dem Zeitpunkt der Ursache) und nicht der Leistungspflicht ausgegangen. Das kann das Datum der Insolvenz sein, der Absage der Reise oder auch der Zeitpunkt an dem die Reise nicht angetreten werden kann, wie es so schön heißt. Oder es ist noch ganz anders und es gelten einfach sämtliche innerhalb des Geschäftsjahres eingereichten validen Schadensmeldungen.
Ich jedenfalls weiß es nicht und ich gebe auch auf, hier weiter Mutmaßungen anzustellen, denn wie bereits jemand weiter oben geschrieben hat, es ergibt letztlich alles keinen Sinn, denn wir können es ohnehin nicht ändern und es kostet nur Nerven.
Aber vielleicht erleben wir ja alle noch eine positive Überraschung...