Hier geht es aber nicht um eine Verschiebung der Flugzeiten, sondern um einen gänzlich anderen Abflughafen, das ist insbesondere im Rahmen einer Pauschalreise keine Änderung, die man einfach so hinnehmen muss, nicht von ungefähr steht dem Kunden offen, das neue Angebot dankend abzulehnen und sich den Reisepreis erstatten zu lassen. Übrigens ist man im Falle einer Absage des Fluges keineswegs besser gestellt, wenn man die Leistungen einzeln bucht - eher im Gegenteil, denn die Airline wird die Option, auf eine andere als ihre Verbindung auszuweichen, nicht anbieten.
Und der Vollständigkeit halber - wenngleich off topic! - sei erwähnt, dass Pauschalreisen keineswegs immer preiswerter sind, als die Buchung einzelner Bausteine.
Eingangs hatte der T.O. nach seinen Rechten gefragt, diese erschöpfen sich in der Annahme oder Ablehnung des neuen Angebotes, mehr sieht der Gesetzgeber hier nicht vor.