Wie ja bekannt, sind im Rahmen einer Pauschalreise Flugverschiebungen möglich.
Soweit es sich entweder um eine Kurzreise handelt und der Zuschnitt der Reise dadurch massgeblich verändert wird oder aber, wenn die Nachtruhe erheblich gestört wird, könnte daraus ein Reisemangel abgeleitet werden.
Allerdings sind sich die Gerichte da keineswegs einig und es gibt Urteile mit der kompletten Bandbreite von in Kauf zu nehmender Unannehmlichkeit bis hin zu anerkanntem Reisemangel.
Würde das dem RV gegenüber jetzt monieren. Somit hat er noch die Chance zur Änderung, wobei die Auslastung der Flüge in den Herbstferien eher dagegegenspricht. Und dann konkret nach Rückkehr bemängeln.
Ein Hotelaufenthalt geht meist von mittags des einen zum Mittag des anderen Tages.
Also fällt der Tag nicht 100% aus. Ihr könnt das Zimmer ja bis in die Nacht nutzen.
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