Hi,
also zunächst mal ist festzuhalten, dass es für Arbeitslose einen Urlaubsanspruch in diesem Sinn nicht gibt (bitte jetzt keine Diskussionen "ja sollen denn Arbeitslose nicht verreisen" etc. denn meine Feststellung ist vollkommen wertneutral). Aus dieser Tatsache folgt aber auch, dass es dafür keine gesetzlichen Regelungen gibt.
In den Anweisungen der Arbeitsagentur heißt es: "In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit soll das Arbeitsamt die Zustimmung nur in begründeten Ausnahmefällen erteilen." Grund dafür ist, dass in diesem Zeitraum die Vermittlungsbemühungen am erfolgversprechendsten sein sollen (darüber könnte man auch diskutieren)
Mein Vorschlag wäre deshalb, nochmal mit der Behörde zu sprechen und klarzumachen, dass
a) bei Buchung der Reise die Arbeitslosigkeit nicht abzusehen war
es sich um die Hochzeitsreise handelt.
Bleibt der/die Sachbearbeiter/in bei ihrer Ablehnung, mit der/dem Vorgesetzten sprechen, bleibt auch dies ohne Erfolg, auf einem schriftlichem Bescheid (Ablehnung) mit Begründung bestehen, warum auch in diesem besonders gelagtertem Einzelfall die Erlaubnis zu verreisen, verweigert wird. Kommt der Bescheid, Widerspruch einlegen und ich denke, die Erfolgsaussichten sind nicht schlecht.