Ich habe für den 10.05. gebucht. Werde aber mit SICHERHEIT nichr fliegen. Wenn in manchen Ländern schon Reisewarnungen ausgesprochen wurden, wird es mit Sicherheit auch hier dazu kommen. Auch werden die Reisegesellschaften reagieren müssen. Oft haben sie ja schon vor der offiziellen Reisewarnung vom AA reagiert und das in etwas weniger dramatischen Situationen.
Schweinegrippe/ -pest in Mexico
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geschrieben 1240750941000
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geschrieben 1240751036000
Oh je, ich sehe langsam auch schwarz.
Ich war gestern im Reisebüro und musste feststellen, dass unser Veranstalter leider fast keine Alternativen anbietet.(Altours)
Zumal sind die Flüge ab Frankfurt (PFingstferien) zu unserem Reisezeitraum am 21.5. sehr rar.
Es gab noch z.b. eine Möglichkeit nach koh samui aber mit 2 Zwischenstopps etc.
Wenn eine Warnung verhängt wird, weiß man ja auch noch nicht, ob die Veranstalter eine kostenlose Stornierung erlauben ? oder ?
Wir müssten nämlich komplett auf einen anderen Veranstalter (wenn es überhaupt dann noch Flüge gibt) ausweichen.
Ich könnte
LG
Micha
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geschrieben 1240751107000
Hi ebo ich wollte auch mit ner Freundin am 10 Mai fliegen, will aber eigentlich schon auf die Meinung des AA warten. Gehe aber auch morgen erst Mal ins Reisebüro und frag nch was die im Fall einer Reisewarnug bzw. mit dieser Situation i9m Moment umgehen.
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geschrieben 1240751203000
@MarionJuergen sagte:
Wir wollen am 2.5. nach Cancun fliegen und dann eine 4tägige Yucatan-Rundreise machen, im Anschluß danach Badeurlaub in Playa del Carmen (Viva Azteca). Jetzt meine Frage hat jemand schon was von den anderen Städten in Yucatan gehört, z. B. Mérida, Valladolid
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Carpe diem
In Yucatan ist noch nichts. Das südlichste wäre Oaxaca. Man sieht sich. Falls ihr fliegt.
23.11-27.11 Dublin -
geschrieben 1240751434000
§ 651j
Kündigung wegen höherer Gewalt
(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
05.05.2009 - 19.05.2009 Catalonya Royal Bavaro/ Punta Cana -
geschrieben 1240751562000
Meine Freundin arbeitet bei der TUI und wir haben über Sie gebucht. Ich habe soeben mit Ihr telefoniert. Ihre Aussage ist natürlich nicht stellvertretend für TUI aber sie sagt, dass TUI in solchen Fällen in der Regel eine Umbuchung oder Stornierung der Reise anbietet.
Nur was hat man von einer Umbuchung, wenn sich die Grippe plötzlich rasend schnell ausbreitet, dann kann es einen überall erwischen.
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geschrieben 1240751583000
Höhere Gewalt ist ein nicht abwendbares, betriebsfremdes Ereignis (Krieg, Unruhen, Epidemien, Naturkatastrophen). In der Regel wird dann höhere Gewalt angenommen, wenn das Auswärtige Amt eine Reise in das Land für gefährlich deklariert.
05.05.2009 - 19.05.2009 Catalonya Royal Bavaro/ Punta Cana -
geschrieben 1240751748000
Aber beim AA steht noch nichts über Mexico, die letzte Warnung von dennen betrifft Mali und ist nur eine Teireisewarnung vom 24.04 2009
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geschrieben 1240751899000
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geschrieben 1240751963000
Solange da nichts steht, ist eigentlich alles gut. Richtig blöd ist's nur, wenn man in Madrid am Flughafen steht und dann machts "pling" im Blackberry und da ist sie, die Reisewarnung vom AA. Dann hat man die Reise nämlich bereits angetreten und ist aufgeschmissen.
Für die, die auf keinen Fall mehr fahren wollen, wäre eine Reisewarnung wahrscheinlich eine Erlösung, weil sie dann nicht mehr so verunsichert sein müssen und stornieren können.
Ich will aber unbedingt dahin und *bäääääh* weiß nicht mehr, was ich denken soll.
05.05.2009 - 19.05.2009 Catalonya Royal Bavaro/ Punta Cana