Danke für Antwort.
Na, ganz so einfach ist für die Veranstalter ja wohl doch nicht, dass Flugzeiten, welche in den Prospekten angegeben wurden und die Grundlage einer Buchung waren, geändert werden. Hierzu gibt es ein Urteil vom BGH (10. Dezember 2013 - X ZR 24/13). Ändert der jeweilige Veranstalter die Flugzeiten eines gebuchten Pauschalurlaubs, sollte dies der Kunde nicht einfach so akzeptieren (s. azu auch div. Meldungen im Netz).
Oder hat sich erneut was geändert, was ich nicht mitgekommen habe?