ich finde es ja eher beschämend, JayJay Jackpot in einem ach-so-sachlichen Beitrag zu nennen...
Tuifly (X3)
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geschrieben 1425312999000Stay hungry. Stay foolish. (Steve Jobs)
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geschrieben 1425313903000
Bei uns war Tuifly ebenfalls am günstigsten und hatte dabei die besten Flugzeiten. Ich akzeptiere auch, dass Tuifly Leistungen kürzt und dabei die Preise stabil hält. Wir haben nämlich in den letzten 5 Jahren fast immer den gleichen Preis gezahlt. Andere mögen jetzt einbringen, dass wir ja mehr gezahlt haben, da wir weniger Leistungen erhalten haben. Uns ist aber in erster Linie wichtig von A nach B zu kommen und das möglichst günstig und vorallem sicher.
Bei eigener Anreise entscheiden wir uns für den PURE Tarif. Das Freigepäck von 15KG erhöhen wir für 5 EUR auf 20KG. Das Essen mochten wir noch nie stört uns nicht. Das es keine Unterhaltung mehr gibt finden wir auch nicht schlimm, da wir Musik sowieso auf dem Smartphone haben und ein Film ist im Vorfeld auch schnell geladen.
Bei unserer Reise im Februar hat uns nur ein wenig gestört, dass man beim Web Checkin, sofern einem der Platz nicht passt, EUR 16,- zahlen muss. Die zugewiesenen Plätze waren nämlich immer hinten(war schonmal Thema hier). Das war im letzten Jahr noch anders, aber da konnte man ja noch nicht 30 Tage vorher einchecken. Da wir mit TUI gebucht hatten mussten wir kein Web Chekin machen und haben dann beim normalen Checkin unsere Wunschplätze erhalten. Halt ein wenig Glück gehabt.
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geschrieben 1425322866000
Danke Alfred_Tetzlaff und Subway für eure aufschlussreichen Beiträge.
Ich hoffe, es kommt nicht gleich der Rächer der Bemmenlosen und Marketingopfer um die Kurve und wünscht genauen Einblick in eure Berechnung des günstigen Preises ... man weiß ja nie!?
Wie dem auch sei:
Tatwahrhaftig ist das ganze Theater um Bemmenraub und Kasteiung zum Verzicht auf die Wechseldreividdlhose furchtbar aufgeblasen wird von "Gewohnheits"fliegern mit der Haltung "frühawaamehrlametta" wieder und wieder angeschoben.
Einigermaßen zeitgemäß denkende Fluggäste fiddeln hingegen gern mit den Tarifen rum und überlegen sich dann halt ein- bis dreimal mehr, watt mutt und watt nitt. Idealerweise landen die dann auch einen befriedigenden Coup und müssen nicht ein um´s andere Mal denselben ollen Käse durch´s Forum rollen.
Und genau nach solchen Überlegungen freut sich UserIn Kourion über einen "wie für sie gemacht" Tarif - so what???
Aus meiner Sicht gibt´s da keinerlei "Klärungsbedarf", sofern man in diese Verlautbarung nicht krampfig hineininterpretiert, das Pferd beherzt von hinten aufzäumt um schließlich zu der Erkenntnis zu gelangen, der eine oder andere habe wohl nicht ordentlich gegooglet.
Edit:
Ich hab´s schon ein paarmal erwähnt, Subway:
Mit den zugeteilten Plätzen kann man ein bisschen zocken. Sie werden von hinten nach vorn vergeben und so gilt der biblische Leitsatz "Die Ersten werden die Letzten" sein.
Wartet man hingegen ein wenig und will nicht grad parallele Reihen für 6 Leute schießen, kann man durchaus sogar seinen direkten Wunschplatz aufpreisfrei bekommen.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1425405554000
wir haben bereits mehrfach festgestellt, dass tuifly gute Abflug-/Ankunftszeiten hat. Aber ich muss sagen, mir stinkt es doch etwas, dass man Wasser, Kaffee usw. nur gegen Zuzahlung erhält, und dann nur 15 kg frei; check-in am Schalter gegen Aufpreis. Werbung von tuifly war zwar super - aber zwischen Wirklichkeit und Werbung ist doch ein großer Unterschied. Obwohl tuifly nicht meine bevorzugte Airline ist, haben wir jetzt erneut einen Urlaub bei 1-2fly mit Flug durch tuifly gebucht, da Flugtermine doch für uns am besten waren - und der Preis stimmt.
Habt einen schönen Tag
Gruß Herb
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geschrieben 1425407527000
Auch an dich noch einmal der Hinweis:
Für den "Magertarif" ist nicht TUIfly verantwortlich, sondern euer Veranstalter 1-2fly. Andere Veranstalter bieten ein umfassenderes Serviceangebot innerhalb ihrer Pauschalreisen - also kein Grund auf TUIfly stinkig zu sein.
Was die Flugzeiten betrifft: Die bleiben unverbindlich und gerade in letzter Zeit ist bei X3 so einiges an Änderungen kommuniziert worden. Es ist - auch das sage ich nicht zum ersten Mal! - keine besonders gute Idee, im Rahmen eines pauschalen Arrangements aufgrund der "guten Flugzeiten" zu entscheiden.
Diese und sogar der Carrier können jederzeit noch abgeändert werden!
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1425475913000
Völlig egal, wer für diese Gebühr letztendlich verantwortlich ist, einer gerichtlichen Überprüfung wird sie nicht stand halten. Warum?
Man lese sich einmal das aktuelle Urteil des BGH zu kostenlosen Papierrechnungen bei Telefonanbietern durch. Aus der Berichterstattung hierüber:
"Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: III ZR 32/14) darf ein Mobilfunkanbieter keine zusätzlichen Kosten für die Zustellung von Papierrechnungen erheben, wenn die Produkte nicht nur über das Internet erhältlichsind"
"Nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Oktober 2014 zogen nun auch andere Gerichte nach. Wie berichtet, hatte der BGH in dem Verfahren des vzbv gegen die Drillisch Telecom GmbH entschieden, dass eine solche Preisklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unzulässig ist. Nach Ansicht der Richter ist die Abwicklung des privaten Rechtsverkehrs über das Internet noch nicht zum allgemeinen Standard geworden."
Ein Web-Check-In gehört (insbesondere bei Pauschalurlaubern) sicher genau so wenig zum allgemeinen Standard und die Gebühr wird auch verlangt, wenn man z. b. bei Aldi-Reisen telefonisch bucht.
Natürlich wird sich tuifly davon völlig unbeeindruckt lassen und die Gebühr bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung die das eigene Unternehmen betrifft, weiter kassieren. Die Zahl der Kunden, die sich die unrechtmäßig erhobene Gebühr nachträglich erstatten lassen, wird gering sein und damit ist die Rechnung auf Kosten der Verbraucher wieder aufgegangen.
Und noch ein Nachtrag aus dem Urteilstext:
"Zu den wesentlichen Grundgedanken des dispositiven Rechts gehöre, dass jeder Rechtsunterworfene seine gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen habe, ohne dafür ein gesondertes Entgelt verlangen zu können. Ein Anspruch auf Ersatz anfallender Kosten bestehe nur dann, wenn dies im Gesetz vorgesehen sei.
Jede Entgeltregelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sich nicht auf eine auf rechtsgeschäftlicher Grundlage für den einzelnen Kunden erbrachte Haupt- oder Nebenleistung stütze, sondern Aufwendungen für die Erfüllung eigener Pflichten oder Zwecke des Verwenders abzuwälzen versuche, stelle eine unangemessene Abweichung von Rechtsvorschriften darund verstoße deshalb gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Dies sei hier der Fall."
Mit anderen Worten müsste tuifly erklären, dass es gar keine Pflicht zu einem Check-In gebe und dieser eine zusätzliche, vom Kunden zu bezahlende Leistung darstelle (Gepäckbeförderung z. B. ).
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geschrieben 1425481208000
Na dann warten wir mal ab, wann sich eine Verbraucherschutzorganisation bereit erklärt die Gebühr gerichtlich anzugreifen und ob sie sich dabei tatsächlich auf die Entscheidung des BGH stützt.
Im Übrigen wird von Telekommunikationsunternehmen sodann weiterhin rechtens eine Gebühr erhoben, wenn der Kunde einen Vertrag mit Zugang zum Internet abschließt.
Ausgenommen sind lediglich reine Mobilfunk und Festnetztarife ohne einen solchen Zugang.
Bucht ein Kunde also eine Reise im Internet, muss er die Gebühr bezahlen. Wickelt er sie hingegen allein über persönlichen und postalischen Kontakt ab, kann er sich auf eine Benachteiligung berufen und der Erhebung der Gebühr für den Check-In am Schalter widersprechen.
Und nun rate mal, mimowetter, welchen Prozentsatz gebuchter Reisen das sagen wir in etwa einem Jahr betreffen würde?
Sorry, aber ich halte diese deine Herleitung für einigermaßen abenteuerlich ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1425488994000
vonschmeling:
"Im Übrigen wird von Telekommunikationsunternehmen sodann weiterhin rechtens eine Gebühr erhoben, wenn der Kunde einen Vertrag mit Zugang zum Internet abschließt.
[...]
Bucht ein Kunde also eine Reise im Internet, muss er die Gebühr bezahlen."
DAS ist abenteuerlich - siehe Urteil im obigen Link:
"Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters, nach der für die Zusendung einer Rechnung in Papierform (zusätzlich zur Bereitstellung in einem Internetkundenportal) ein gesondertes Entgelt anfällt, ist jedenfalls dann unwirksam, wenn der Anbieter sein Produkt nicht allein über das Internet vertreibt."
Die Gebühr ist also schon rechtswidrig, sobald der ANBIETER sein Produkt nicht allein über das Internet anbietet; auf welchem Weg der KUNDE sein Produkt dann erhalten hat, ist Nebensache.
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geschrieben 1425490784000
Zum einen vollkommen o.t. zum anderen Mumpitz.
Die aktuelle Handhabe ist genau die von mir beschriebene, und deine persönliche Auslegung ändert daran nun einmal gar nichts.
Aus meiner Sicht ist es schlichterdings komplett abwegig, eine Aussicht auf den Bestand der Check-In Gebühr in einem hypothetischen Verfahren auf diese Weise ableiten zu wollen ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.