Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • HC-Mitglied2693196
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    geschrieben 1583409457289

    Wir haben brandaktuell ein Problem - nach unserem Urlaub, was den Arbeitgeber meiner Frau betrifft. Und wir waren "nur" in Ägypten!

    Dieser hat seit März angeordnet, dass jeder Mitarbeiter, der ein Covid-Risikogebiet lt. RKI-Definition bereist danach 2 Wochen Urlaub (bezahlt oder unbezahlt) zu nehmen und dann vor Arbeitsantritt einen negativen Covid-Test vorzulegen hat. Angeblich zum Schutz der Belegschaft.

    Wir hatten einen Direktflug von Ägypten nach Deutschland. Allerdings wurden wir aufgrund einer Störung in Ägypten kurzfristig mit MS nach Mailand Malpensa umgebucht und von dort dann weiter mit LH nach Deutschland.

    Theoretisch müsste meine Frau das nun ihrem Arbeitgeber melden, obwohl wir den Flughafen in Mailand gar nicht verlassen haben. Die Folge wäre entweder 2 Wochen Einkommensverlust, oder 2 Wochen Verlust des verbleibenden Jahresurlaubs.

    Rechtlich wäre interessant zu wissen, ob ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter nach dem wohl verdienten Urlaub so behandeln darf? Aber gehen wir rechtlich dagegen vor, dann ist der kostbare Arbeitsplatz in Gefahr - auch wenn man Recht bekommen sollte, steht man danach immer auf der Abschussliste. Das ist ein Urlaub dann auch nicht wert.

    Ich habe meiner Frau daher geraten, sie soll einfach still sein und am Montag arbeiten gehen wie immer und nichts von dem Stopp in Mailand erzählen.

    Mit sowas rechnet auch niemand. Unsere Angst war eher, dass wir uns auf dem Nilschiff was einfangen, oder von einem der tausenden Asiaten mit denen wir Land auf und ab durch die Sehenswürdigkeiten gepresst wurden und jetzt sowas! Bis der Corona-Mist durch ist, war´s das für uns mit weiteren Urlauben definitiv erst mal.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1583409800577

    Ein Fall für den Arbeitsrechtler, würde ich sagen.

    Wenn´s auffliegt hat deine Frau eine Anweisung des Arbeitgebers missachtet und droht ihr eine Abmahnung.

    Fazit: Ich würd´s nicht so handhaben.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Dandy77
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    geschrieben 1583412681585

    Ich würde es dem Arbeitgeber nicht melden, weil dazu - wahrscheinlich - keine Veranlassung besteht.

    Natürlich sind es "Wortklaubereien", aber genau diese entscheiden Juristisch zwischen Recht oder Unrecht. Daher ist die Formulierung des Arbeitgebers entscheidend.

    "Risikogebiet bereist" ist m.M. nicht gegeben. Sogar eine Einreise in Italien muss nicht stattgefunden haben, wenn man den internationalen Teil des Flugplatzes nicht verlassen hat, also nicht durch die Passkontrolle ist und damit in die EU, sprich Italien, eingereist ist.

    Wenn ihr in Mailand nicht per Pass-Kontrolle in die EU eingereist seid, wart ihr auch nicht in Italien.

    Punkt 2: Der Arbeitgeber hat Anfang März angeordnet .... Wie hat deine Frau davon erfahren? Durch ein Anschreiben während ihres Urlaubes nach Hause? Normal erfährt sie das erst am ersten Arbeitstag. Dann wäre es eh zu spät.

    Mein Arbeitgeber hat das heute übrigens auch bekannt gegeben, allerdings behält er sich das "nur" vor.

  • kanoanja
    Dabei seit: 1470873600000
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    geschrieben 1583413132322

    @Annika–Nadine ganz sicher hast du dafür nicht deine Reiserück, denn Reiserück greift in Deutschland wenn du erkrankst und nicht reisen kannst, was du meinst ist Abbruch, da machen einige Versicherungen Unterschiede, wenn du selbst an Corona erkrankst könntest du abbrechen, was aber nicht geht, du bist in Quarantäne, aber so wären bei einigen Kosten gedeckt, gehst du mit in Quarantäne weil jemand anderes erkrankt und du unter Verdacht stehst, ist es Privatvergnügen.

    Auf die Frage wofür du die Versicherung hast, es gibt weit aus mehr Gründe als Corona, warum Reiserück und Abbruch ( Auslandskranken natürlich auch) sinnvoll sind

  • HC-Mitglied2693196
    Dabei seit: 1576683140291
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    geschrieben 1583415282222 , zuletzt editiert von HC-Mitglied2693196

    @dandy77 sagte:

    Wenn ihr in Mailand nicht per Pass-Kontrolle in die EU eingereist seid, wart ihr auch nicht in Italien.

    War leider so: Gleich nach dem Flieger zum Fieber messen, dann Formular ausfüllen, dann EU-Passkontrolle, dann in den regulären Terminal zu allen anderen Reisenden zum LH-Flug.

    Wobei: anstecken hätte man sich leichter im Flieger können - der war fast ausschließlich mit Italienern besetzt.

    Punkt 2: Der Arbeitgeber hat Anfang März angeordnet .... Wie hat deine Frau davon erfahren? Durch ein Anschreiben während ihres Urlaubes nach Hause? Normal erfährt sie das erst am ersten Arbeitstag. Dann wäre es eh zu spät.

    Das wusste sie schon im Urlaub: hat ja ständig Mails gecheckt und ne Kollegin hatte zudem ihrem Unmut mittels WA „ausführlichst“ Luft gemacht.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1583416540073

    Und was ist nun Recht oder Unrecht deiner wertgeschätzen Beurteilung nach, Dandy?

    Sorry, aber dein Vortrag ist alles bloß nicht schlüssig.

    Sie weiß es, sie gedenkt es zu missachten, im worst case entscheidet über Recht oder Unrecht ein Richter.

    Nochmal: Ich würd´s nicht machen - und mich selbstverständlich testen lassen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Dandy77
    Dabei seit: 1286409600000
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    geschrieben 1583420167245

    War klar, dass unser Universalgenie vonschmeling es wieder besser weiß. Und "wertschätzen" tust du andere Meinungen so wie so nicht.

    Nur, weil sich dir der Schluss einer Aussage nicht erschließt, muss sie nicht unschlüssig sein.

    Der Arbeitgeber fordert eine Meldung nach "Bereisen" einer Krisenregion. Meiner Meinung nach ist der außerplanmäßige Stopp auf dem Flughafen in Mailand nicht mit dem "Bereisen" eines Krisengebietes gleichzusetzen.

    Ich stütze mich dabei auf die Duden-Definition von "Bereisen":

    1. in einem Land, Gebiet reisen [um es gründlich kennenzulernen]
    2. verschiedene Orte aufsuchen, um einen Auftrag auszuführen, Geschäfte abzuwickeln

    Da nach der Duden-Definition kein Bereisen stattgefunden hat, würde ich nach Abwägen der eventuellen Vor-bzw. Nachteile für mich, dem Arbeitgeber nichts melden.

    Alternativ könnte man eine Meldung an den Arbeitgeber gehen, dass der außerplanmäßige Zwischenstopp auf dem Mailänder Flughafen kein Bereisen eines Krisengebietes darstellt und der Arbeitgeber daher keine Veranlassung zu einer weiterem Handeln sieht.

  • Tangomaus
    Dabei seit: 1107820800000
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    Verwarnt
    geschrieben 1583420666584 , zuletzt editiert von Tangomaus

    Weil ja Mailand und ein Großteil von Norditalien so total Corona virus frei ist?

    Merkst du eigentlich, welchen Blödsinn du schreibst

    Wenn die Möglichkeit besteht, dass ich mich infiziert haben könnte, dann muss ich entsprechende Maßnahmen setzen.

    Wenn dann jemand wie du daherkommt und andere auffordert, die Anordnungen zu missachten, grenzt das an Gemeingefärdung?

  • Candecor
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    gesperrt
    Bekannter Forentroll
    geschrieben 1583421706447

    Ich schließe mich vollumfänglich der Meinung von Dandy77 an. Diese Zwischenlandung in Mailand hat mit einer Reise nach Oberitalien wohl nichts gemeinsam. Das Risiko, sich am Malpensa anzustecken ist nicht größer als in Frankfurt wenn dort gerade eine Maschine aus Mailand oder Bergamo landet.

    Darüber hinaus wird sich die Frage in den nächsten 2 Tagen erledigt haben, weil wir auf dem besten Wege sind, die Ansteckungszahlen von Italien zu übertreffen - und uns damit in Gesamtdeutschland sozusagen in einem Hochriskikogebiet aufhalten.

    "So viele Haare und kein Kamm ..."
  • Lanzafan
    Dabei seit: 1234656000000
    Beiträge: 326
    geschrieben 1583421957593

    Entscheidend ist doch wohl, ob man Mitglieder einer Risikogruppe nahe gekommen ist. Im Flieger und auf dem Flughafen waren doch viele Italiener. American Dad, was machst du, wenn der Virus Euch doch getroffen hat und Ihr das nicht erklären könnt?

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