• Eifler1
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    geschrieben 1184057456000

    Na ob ein Reiseveranstalter jetzt noch am längeren Hebel sitzt??

    Habe 12fly auf den Zustand des Hotels zusammen mit den Fotos aufmerksam gemacht und aufgefordert den Bauzustand zu überprüfen.

    Sollte jetzt nix zurückkommen ist deren handeln zumindest grob Fahrlässig wenn nicht Vorsätzlich. Somit ergibt sich im Gerichtsverfahren ein völlig anders Bild für den Richter.

    Selbstverständlich muss ich als Kunde kein Familienzimmer mit Vorhang akzeptieren ( statt eines seperaten Zimmers) . Auch die im Katalog beschriebene Strandlage, und alle sonstigen Einrichtungen welche dann in einem Ersatzhotel fehlen würden wäre in jedem Fall zu berücksichtigen.

    Ich werde kein solches Hotel akzeptieren und dann halt auf den Urlaub verzichten Schadensersatz für vertranen Urlaub und Kostenrückerstattung inkl. Zinsen einklagen.

    Wie man sagen kann gutes Geld hinterherwerfen kann ich nicht nachvollziehen. Bei solch gravierenden Sachen ist das Thema für jeden Richter wohl klar.

  • Thorben-Hendrik
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    gesperrt
    geschrieben 1184058010000

    Kann ja sein, aber das gibt es wenigstens....was hilft es einer Fata Morgana nachzulaufen?

    Das Hotel gibt es nicht und keiner weiß wann es das geben wird und dann ist noch abzuwarten, ob es auch ein gutes Hotel wird.......

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • meissnst
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    geschrieben 1184058569000

    @Eifler1 sagte:

    Sollte jetzt nix zurückkommen ist deren handeln zumindest grob Fahrlässig wenn nicht Vorsätzlich.

    Worauf Du hinauswillst ist wohl Betrug auf Seite von 1-2-fly. Soweit ich mich erinnere gibt es bei Betrug nicht den Unterschied zwischen Fahrlässig/grob Fahrlässig. Betrug wird immer unter Vorsatz begangen.

    Es steht übrigens jedem frei eine Anzeige wegen Betruges zu erstatten.

    @Eifler1 sagte:

    Bei solch gravierenden Sachen ist das Thema für jeden Richter wohl klar.

    Theoretisch schon, aber Recht haben und Recht bekommen sind leider verschiedene Sachen.

  • hermy
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    geschrieben 1184059901000

    ich würde es nicht Betrug nennen, aber zumindest arglistige Täuschung.

    Der Veranstalter hat m.E. bewusst seine Kunden erst jetzt informiert, damit keine Möglichkeit mehr besteht, anderweitig günstig zu buchen.

  • meissnst
    Dabei seit: 1170547200000
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    geschrieben 1184060608000

    @hermy sagte:

    ich würde es nicht Betrug nennen, aber zumindest arglistige Täuschung.

    Der Veranstalter hat m.E. bewusst seine Kunden erst jetzt informiert, damit keine Möglichkeit mehr besteht, anderweitig günstig zu buchen.

    Ohne dieses böse Wort mit B wieder zu erwähnen:

    Wir fliegen Anfang Oktober in's CWSB. Seit voriger Woche haben wir es schriftlich, dass 1-2-fly im Moment unseren Urlaub nicht gefährdet sieht und nach jetzigen Erkenntnissen das Hotel pünktlich zum 1.10. eröffnet. Wenn das nur arglistige Täuschung ist, was ist denn dann B?

  • Fachfrau
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    geschrieben 1184062709000

    Hallo,

    es ist ja nun so, dass nicht nur bereits von Juli bis September gebuchte Reisende nicht rechtzeitig informiert wurden. Im Moment ist das Caribbean World Soma Bay ja noch ab 1.10. online buchbar. Das würde bedeuten, dass 1-2-fly noch neue Urlauber anlockt, obwohl sie wissen, dass das Hotel nicht fertig wird. Das kann ich mir gar nicht vorstellen, zumal das Hotel bei Schauinsland auch ab 1.11 buchbar ist. Auf jeden Fall können wir so unseren ab 23.10. gebuchten Urlaub nicht kostenlos umbuchen.

    Einen Anwalt nehmen kann ich mir doch wohl nur mit einer Rechtsschutzversicherung ( haben wir nicht ! ), aber lohnt sich das lange Rumärgern vor Gericht wegen so was denn wirklich, hat da jemand Erfahrung ?

    Grüße Karen

    Vilamendhoo Sept. 2019 Fihalhohi März 2020
  • hermy
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    geschrieben 1184069736000

    Wenn ein Hotel nicht rechtzeitig fertig wird - muss der Veranstalter die Kosten für die teuere Ersatzreise zahlen.

    Das Amtsgericht Bad Homburg hat entschieden, dass ein Urlauber, dem einen Monat vor Reisebeginn mitgeteilt wird, dass die gebuchte Hotelanlage nicht rechtzeitig fertiggestellt sein wird, Anspruch auf eine teurere Ersatzreise haben.

    Ein Mann hatte für seine Familie einen Bulgarienurlaub gebucht. Einen Monat vor der geplanten Reise teilte der Veranstalter mit, dass sie nicht durchgeführt werden könne. Die Hotelanlage sei nicht rechtzeitig fertig geworden. Daher bot der Veranstalter dem Kunden einige Alternativreisen an, die dieser aber als nicht gleichwertig ablehnte. Außerdem fehlte bei allen Ausweichangeboten ein separates Schlafzimmer für das Kind der Familie. Daher entschieden sich die Urlauber, bei dem Veranstalter eine völlig andere Reise zu buchen. Statt Bulgarien entschieden sie sich für Ibiza. Allerdings war diese Reise mehr als 1.700 Euro - teurer als der ursprünglich gebuchte Urlaub.

    Den Differenzbetrag wollten die Kunden später vom Reiseveranstalter erstattet haben. Als der sich weigerte, zu zahlen, ging der Fall vor Gericht. Die Familie fuhr nicht nach Bulgarien, sondern nach Ibiza. Diese Reise war allerdings um 78 Prozent - mehr als 1.700 Euro - teurer als der ursprünglich gebuchte Urlaub. Den Differenzbetrag wollten die Kunden später vom Reiseveranstalter erstattet haben. Als der sich weigerte, zu zahlen, ging der Fall vor Gericht. Das Amtsgericht Bad Homburg entschied: Urlaubern, denen einen Monat vor Reisebeginn mitgeteilt werde, dass das gebuchte Hotel nicht fertig sei, müsse eine gleichwertige Alternative angeboten werden. Geschehe dies nicht, so hätten sie Anspruch auf Ersatz der Mehrkosten einer teureren Ersatzreise. Das gelte selbst dann, wenn der Aufpreis – wie hier - um 78 Prozent höher liege, als der Preis der ursprünglich gebuchten Reise. Im vorliegenden Fall, so das Urteil, müsse der Veranstalter die Mehrkosten für den Ibiza-Urlaub übernehmen.

    Amtsgericht Bad Homburg Az. 2 C 2261/01-22 Urteil vom 8.5.2002

  • Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 1105401600000
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    gesperrt
    geschrieben 1184072445000

    Das ist nur ein kleines Amtsgericht ohne bindende Wirkung und der Richter hatte einen guten Tag, wir kennen nicht alle Einzelheiten des Falles und die Konstellation, das Urteil ist auch schon Asbach.....VORSICHT das bedeutet gar nix, der nächste Richter entscheidet komplett anders denn jeder Fall wird individuell entschieden und dann.....?

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • Eifler1
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    geschrieben 1184075562000

    Na mitlerweile glaube ich auch das einige hier Angestellte von Reisekonzernen sind.Wenn man die Massenhafte Beiträge von bestimmten Usern hier liest

    Es ist völlig klar das dem Urlauber ein erheblicher Schadensersatz zusteht.

    Dies hängt nicht von einem Amtsgericht ab.

    Das Wort Betrug habe ich nie benutzt, sehe das auch nicht so. Ein grob Fahrlässig handeln seitens eines Reiseveranstalters reicht völlig für dessen Haftung aus. Darüber braucht man nicht zu diskutieren.

    Also schön locker bleiben. Wir als Urlauber sind nicht in der Pflicht.

    Wir sollten uns auch nicht unter Druck setzen lassen kurz vor Reisebeginn innerhalb des Prospektes der TUI umzubuchen.

  • Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 1105401600000
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    gesperrt
    geschrieben 1184079458000

    Na dann nix wie hin zum Gericht....wenn es Du wirklich meinst Du kannst das gewinnen.........

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
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