Zu Flugstornierung:
"Wichtigste in Kürze
· Wer einen Flug bucht, kann diesen vor Reisebeginn jederzeit kündigen.
· Für jeden nicht angetretenen oder verpassten Flug darf der Kunde sämtliche Steuern und Flughafengebühren zurückverlangen, auch wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Airline etwas anderes steht.
· Die Fluggesellschaft darf laut Bundesgerichtshof (BGH) keine pauschale Gebühr dafür verlangen, dass sie die Stornierung bearbeitet.
· Den Ticketpreis kann ein Fluggast laut BGH nicht zurück verlangen, wenn die Fluggesellschaft die Kündigung ausgeschlossen hat – auch wenn sie den Platz noch an einen anderen Passagier verkaufen konnte (Az. X ZR 25/17)."