Zu Flugstornierung:
"Wichtigste in Kürze
· Wer einen Flug bucht, kann diesen vor Reisebeginn jederzeit kündigen.
· Für jeden nicht angetretenen oder verpassten Flug darf der Kunde sämtliche Steuern und Flughafengebühren zurückverlangen, auch wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Airline etwas anderes steht.
· Die Fluggesellschaft darf laut Bundesgerichtshof (BGH) keine pauschale Gebühr dafür verlangen, dass sie die Stornierung bearbeitet.
· Den Ticketpreis kann ein Fluggast laut BGH nicht zurück verlangen, wenn die Fluggesellschaft die Kündigung ausgeschlossen hat – auch wenn sie den Platz noch an einen anderen Passagier verkaufen konnte (Az. X ZR 25/17)."
???? glaubt mir der hat andere sorgen in milliardenhöhe . habe selbst für mai 2020
und ? auch diese kohle ist in den wind geschissen da bin ich sicher. fazit: es ist wie es ist, der schrei nach externer hilfe bringt da auch nichts mehr. wenn mein geschäft pleite ist schert sich auch keiner darum.......