@Jürgen13:
Täusch dich da mal nicht. Auszug aus "Dominikananews":
"Droht ein Hurrikan im Urlaubsgebiet, kann das zum kostenlosen Rücktritt von einer gebuchten Reise berechtigen. Grundsätzlich sei das immer möglich, wenn eine Reise wegen unvorhersehbarer höherer Gewalt erheblich beeinträchtigt wird. Urlauber könnten sich dabei auf den Paragrafen 651j im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) berufen. Damit Urlauber den Reisevertrag kostenlos kündigen dürfen, muss der Wirbelsturm nicht schon durch den Urlaubsort gefegt sein. Es reiche, wenn er mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das Urlaubsziel trifft. Dazu hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass eine Wahrscheinlichkeit von eins zu vier für das Eintreffen eines Hurrikans als hinreichend gilt (Az.: X ZR147/01)."