• ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1215088664000

    Hallo,

    nach meiner Meinung hast Du keine Recht auf eine Kostenbeteiligung. Du hast aber ein Recht auf eine kostenlose Stornierung und auch ein Recht auf einen Ersatzflug, mit einer anderen Gesellschaft, der an diesem Tag ab Vancouver geht.

    Die Kostenbeteiligung könnte also nur auf Kulanz erfolgen. Wenn Du aber damit einverstanden wärst, dann würde ich wie folgt vorgehen.

    Info an Air Berlin, daß Du einer Verschiebung nur zustimmst, wenn Deine zusätzlichen Kosten in voller Höhe übernommen werden. Ansonsten würdest Du aufgrund des vorhandenen Beförderungsvertrages auf einen anderen Rückflug am gebuchten Tag bestehen. Daß der mit Umsteigen sein wird ist zwar klar, ich tippe aber einmal sehr, daß die AB dann der Kostenübernahme zustimmt, da dies die vermutlich preiswertere Variante ist.

    Gruß

    Berthold

  • pscha
    Dabei seit: 1215043200000
    Beiträge: 6
    geschrieben 1215098336000

    Hallo Berthold,

    zunächst mal vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Schade, dass ich dieses Forum erst jetzt entdeckt habe, weil (wie ich geschrieben habe) das Schreiben vor ca. 4 Wochen kam und ich leider nicht wusste, dass ich das Recht auf einen Rückflug mit einer anderen Fluggesellschaft habe.

    Deshalb habe ich nämlich die Rundreise inzwischen angepasst, so dass es natürlich blöd wäre, wenn ich Air Berlin jetzt schreiben würde und die mir einen Rückflug am ursprünglichen Tag (z. B. Air Canada) anbieten würden.

    Also kann ich nur ein Schreiben aufsetzen wegen der Zusatzkosten und auf eine Kulanz seitens Air Berlin hoffen.

    Gruss

    Peter

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1215098624000

    Hallo Peter,

    ich würde es so machen, wie Du es hier auch geschrieben hast. Die Info an Air Berlin, daß Du ja das Recht gehabt hättest mit einer anderen Gesellschaft zu fliegen, dies aber erst jetzt in einem großen Internetforum erfahren hast. Daher hattest Du Deine Rundreise entsprechend umgestellt und bittest um Erstattung der entsprechenden Kosten.

    Sollte dann etwas kommen, bitte auch der Fairness halber hier posten.

    Gruß

    Berthold

  • pscha
    Dabei seit: 1215043200000
    Beiträge: 6
    geschrieben 1215101609000

    Hallo Berthold,

    so werde ich es machen und dann auch hier posten.

    Ich vermute aber, dass es eine Zeit dauert, bis ich eine Antwort von Air Berlin bekommen.

    Gruss

    Peter

  • hema2812
    Dabei seit: 1200614400000
    Beiträge: 864
    geschrieben 1215296262000

    @pscha sagte:

    Ich vermute aber, dass es eine Zeit dauert, bis ich eine Antwort von Air Berlin bekommen.

    Da hast du recht! Ich habe an anderer Stelle über "meinen" Fall berichtet.

  • siggi264
    Dabei seit: 1189555200000
    Beiträge: 8
    geschrieben 1215680196000

    habe mal eine frage sind gerade aus der türkei zurückgekommen hatten bei der anreise erhebliche probleme unser flug sollte am 25.06. um 20.40 uhr in düsseldorf starten nach check in wurden wir um 21.00 uhr informiert das der flug ab köln ohne angabe einer uhrzeit losgehen sollte wurden nach langem warten mit dem bus nach köln gebracht los ging es dann um 2.20 uhr am 26.06. so das wir erst um 9.00 morgens im hotel waren was nun?

  • simi23
    Dabei seit: 1108425600000
    Beiträge: 1225
    geschrieben 1215689768000

    Hallo

    Wir haben einen Flug von Zürich nach Santorini mit der Air Berlin gebucht. Geplant war, 23.07.08 Abflug Zürich um 07.00 Uhr direkt nach Santorini. Nun wurden wir informiert, dass der Abflug um 13.50 ist (das sich die Flugzeiten ändern können, wissen wir) und wir einen Zwischenstop in Mykonos einlegen. Somit sind wir über 4 Stunden unterwegs anstatt nur 2. Ist das so üblich?? Ich dachte wenn ich einen direktflug buche, dann gibts auch keine Zwischenstops. Irre ich mich da?

    Gruss

    2014: Khao Lak, Rom, Kefalonia, Elsass, Venedig 2015: Zypern 2016: Korfu 2017: Korfu 2018: Kos 2019: Elsass, Kefalonia 2021: Kefalonia 2022: Menorca 2023: Brindisi 2024: Parga
  • z-discount
    Dabei seit: 1210464000000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1215743190000

    auch mal eine Frage:

    Mein Flug von Gran Canaria nach Frankfurt verspätete sich um 7.5 Stunden. Durch diese Verspätung konnte ich den Flug nicht in Anspruch nehmen und teilte dies dem Bodenpersonal mit. Man fand sich dazu bereit mir einen Ersatzflug 2 Tage später anzubieten, den ich jedoch aus beruflichen Gründen dann nicht antreten konnte.

    Als ich versuchte für den gezahlten Preis ( kein Sonderpreis ) ein anderes Ticket zu bekommen, wurde dies kategorisch abgelehnt. Man habe mir aus " Kulanz" eine Umbuchung gestattet, aber mehr auch nicht !

    " Kulanz " kann ich nicht akzeptieren, da laut EU Recht mir eine Erstattung zusteht. Ich habe aber nun weder ein Ersatzticket noch mein Geld zurueck erhalten.

    In der spanischen Version des EU Reiserechts steht ausdrücklich, das bei einer Verspátung von mehr als 4 Stunden auf der Mittelstrecke eine 100% Erstatung erfolgen kann, das man aber auch bei einer Umbuchung auf einen anderen Flug immer noch ein Anrecht auf 50% des bezahlten Preises hat.

    Die Fluggesellschaft schaltet aucf stur und die Kreditkartengesellschaft meint, man muesse sich mit der Fluggesellschaft streiten ! Es handelt sich hierbei um eine deutsche Chartergesellschaft

    irgend wie alles sehr suspekt, weiss jemand Rat ?

  • Chris737
    Dabei seit: 1179964800000
    Beiträge: 678
    geschrieben 1215760013000

    @simi23 sagte:

    Somit sind wir über 4 Stunden unterwegs anstatt nur 2. Ist das so üblich?? Ich dachte wenn ich einen direktflug buche, dann gibts auch keine Zwischenstops. Irre ich mich da?

    Ja, da irrst Du Dich. Ein "Direktflug" darf Zwischenstops enthalten. Wenn Du keine Zwischenstops willst, musst Du einen "Non-Stop-Flug" buchen. Kleiner, aber feiner Unterschied.

    Gruß

    Chris

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1215765079000

    Hier mal die Antworten:

    @siggi 264

    Ihr müsstet bei einer solchen Verspätung bzw. Abflugänderung schon einmal verpflegt worden sein. Ansonsten habt Ihr sicher die Möglichkeit die Umstände über den Veranstalter zu reklamieren. Hier solltet Ihr einen Tagespreis (ohne Flug) ansetzen. (ggf. + fehlende Verpflegung) Das sollte mindestens dabei herausschauen.

    @simi23

    Hier kann ich mich Chris nur anschließen. Bei Dir ist alles in Ordnung, ohne einen Rechtsanspruch.

    @z-discount

    Die erste Frage ist, ob Ihr einen Charterflug hattet. Wenn, dann können sich dei Flugzeiten hier ändern. Wenn Du nur aufgrund eine Zeitenänderung den Flug nicht nutzen kannst, so ist das Dein Problem. Wenn die Airline umbucht und zwar aus Kulanz, dann ist dies löblich. Sollte auch der nächste Flug nicht angetreten werden können, dann hast Du natürlich auch keine Ansprüche mehr, da Du den zweiten Flug ja nicht bezahlt hast.

    Bei Linienflügen sieht das anders aus. Hier hast Du ja einen Anspruch auf eine Ersatzbeförderung. Wenn Du hier mit einer gebotenen Alternative einverstanden bist, dann ist das eine Umbuchung, der Du zugestimmt hast. Kannst Du diesen Flug dann ebenfalls nicht antreten, dann fallen die üblichen Stornokosten an. Die Differenz muß Dir aber erstattet werden. Ausnahme wäre, daß der versäumte Flug ein Rückflug war und der Honflug schon erledigt wurde. Dann erhält man meistens nichts zurück.

    Spanisches Recht gilt übrigens maximal dann, wenn Du in Spanien den ursprünglichen Flug gebucht hast bzw. diesen auf einer spanischen Homepage gebucht hast.

    Gruß

    Berthold

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