@z-discount sagte:
auch mal eine Frage:
" Kulanz " kann ich nicht akzeptieren, da laut EU Recht mir eine Erstattung zusteht. Ich habe aber nun weder ein Ersatzticket noch mein Geld zurueck erhalten.
In der spanischen Version des EU Reiserechts steht ausdrücklich, das bei einer Verspátung von mehr als 4 Stunden auf der Mittelstrecke eine 100% Erstatung erfolgen kann, das man aber auch bei einer Umbuchung auf einen anderen Flug immer noch ein Anrecht auf 50% des bezahlten Preises hat.
irgend wie alles sehr suspekt, weiss jemand Rat ?
Ich beschäftige mich in letzter Zeit etwas intensiver mit dem Thema, dass trotz der klaren Eu Verordnung Nr. 261- 2004 für viel Verwirrung sorgt.
Das liegt meiner Ansicht daran, dass das zuständige Luftfahrtsbundesamt die Umsetzung dieser Vo nicht ausreichend überprüft, die Luftfahrtsunternehmen und Reiseveranstalter die Vo nicht oder nur halbherzig umsetzen, einige aus der Reisebranche diese Vo sogar als "nicht rechtens" erklären.
Nun zu deinem Fall: Bei einer Verspätung, auch über 5 Stunden und länger, steht dir keine Ausgleichszahlung nach Artikel 7 der VO zu. Das gilt übrigens für alle Fluggäste.
-Nur bei Nichtbeförderung und Annulierung - haben alle Fluggäste Anspruch auf Ausgleichszahlungen zwischen 250 - 600 Euro.-
Kommt es , wie in deinem Fall, zu erheblichen Verspätungen, ist das Flugunternehmen nach Artikel 14 verpflichtet, die Fluggäste über ihre Rechte aufzuklären. Das geschieht wohl häufig nicht. In deinem Fall standen dir sogenannte Betreuungsleistungen zu:
Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessener Form zur Wartezeit
zwei unentgeltliche Telefongespräche o.Ä.
Herbert