• privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1270153143000

    @fliegenimwinter

    Man sollte genau hinschauen, wie der Flug letztendlich durchgeführt wird. Ob am Airport die Abflugzeit offiziell nicht doch nach Mitternacht liegt. Haben sich die Flugzeiten jetzt erst so ergeben und stark verschoben? Ist es eine Kurzreise? Dann kann das schon eine Rolle spielen.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • fliegenimWinter
    Dabei seit: 1234310400000
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    geschrieben 1270159317000

    @ privacy:

    Ist eine Woche Pauschalurlaub.

    Da mir bereits im Vorwege die "tollen" Abflugszeiten bekannt waren (i.d.R. in den Abendstunden) haben wir daher bereits den Freitag als Anreisetag genommen, zurück am Samstag 01.05.10.

    Ursprünglich war 22:30 Uhr Abflug (30.04.), wurde dann auf 23:30 Uhr verschoben. Geht aber um generelle Frage, da ja die meisten Stunden der Reisezeit am nächsten Tag, also am 01.05.10 liegt. 30 min. am 30.04, und Rest am 01.05. (Ankunft 03:55 Uhr Ortszeit). Reisebüro hat auch bereits Anfrage gestartet.

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1270164024000

    Hallo nochmal,

    grundsätzlich gilt die Abflugzeit, also auch 23:59 des Reisetages, als zulässig.

    In der Tat hat das Amtsgericht Duisburg schon mal geurteilt, dass Flugverschiebung ein Mangel sei, wenn Ankunft am nächsten Tag und sich die Nachtruhe erheblich verkürzt, nicht bei Ankunft um 1.00 Uhr.  Quelle: Kemptener Tabelle Stand Januar 2010 - Absatz 2.1.4 Flugzeitänderungen

    Dagegen steht dann die bisherige und von Dir nicht bemängelte Abflugzeit um 22:30.

    Also tatsächlich jetzt nur eine Verschiebung um 1 Stunde.

    Gruß privacy - und vielleicht läßt sich das Problem ja durch das eingeschaltete Reisebüro lösen.

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • fliegenimWinter
    Dabei seit: 1234310400000
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    geschrieben 1270231772000

    Hallo Privacy, vielen dank für die Auskunft, der Link ist recht interessant.

    Man kann gut und gerne sagen, bei Pauschalbuchungen ist man auf "Gedeih und Verderb" ausgeliefert. Die Fluggesellschaften interessiert die Gäste nur hinsichtlich der "Knete".

    Da noch keine Tickets da sind, kann man ja auf nochmalige Flugzeitenänderungen hoffen, die zu unseren Gunsten ausfallen.

     

    Ich wünsche ein schönes Osterfest, auch allen anderen.

    fliegenimwinter

     

    Nachtrag:

    Hier die Aussage des Reisbüros:

    Die Fluggesellschaft ist nur an den gebuchten Abreisetag, in Ihrem Fall der 30.04., gebunden. Die Flugzeiten sind im Charterflugbereich immer voraussichtliche Flugzeiten und können sich an dem gebuchten Abreisetag verändern. Ausschlaggebend ist in diesem Fall wirklich immer nur, dass der Flug an dem gebuchten Anreisetag startet.

  • butzi54
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    geschrieben 1271433025000

    Hallo,

    habe eine pauschalreise nach mallorca gebucht.abflug 17.4.-30.4.2010.

    was, wenn morgen kein flug geht ab hamburg.

    kann man eine pauschalreise kostenlos stornieren?

    genau wußte das am telefon heute noch keiner.

    weiß hier jemand darüber bescheid?

     

    lieben gruß und danke

     

  • curiosus
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    gesperrt
    geschrieben 1271433985000

    ...kommt auf den Veranstalter drauf an. Es gibt keine rechtliche Bindung (höhere Gewalt), aber die meisten lassen die kostenlose Stornierung/Umbuchung zu... ;)

  • Superpolly
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    geschrieben 1271516040000

    Hallo,

    kann jemand sagen was mit Pauschalreisen bei ETI passiert.

    Wir sollten heute 20:50 ab Stuttgart fliegen. Da wir mehr als 100km Anreise zum Flughafen haben, hab ich keine Ahnung was wir machen sollen.

    Bei ETI erreicht man seit heute niemanden mehr, man kommt nichtmal in eine Warteschleife am Tel.

    Informationen von ETI per email gabs auch noch keine!

  • oestes
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    geschrieben 1271522926000

    Hallo!

    Vielleicht kann mir hier jemand helfen:

    Eigentlich wollte ich mit ETI nach Ägypten fliegen.

    Der Flug sollte ab Salzburg 13:50 starten und zwar am Sa. 17.04.

    Durch die Schließung der Lufträume wird dieser Flug jedoch erst am Mo. 19.04. durchgeführt

    (wahrscheinlich?).

    Da ich jedoch nicht einen Kurzurlaub machen möchte (nur 1 Woche gebucht) habe ich ETI angeboten später im Mai dieselbe Reise zu machen. (Umbuchung).

    Wie schaut in diesem Falle die Rechtslage aus?

    Ich bitte um raschen Rat.

    Danke

    oestes

  • Mausebaer120
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    geschrieben 1272784212000

    Beitrag hier eingefügt !

    @Scherz1965 sagte:

    Habe mal eine Frage!

    Wir fliegen am 15.05.2010 Pauschal ab Köln für 14 Tage ins Asteria Sorgun nach Side.

    Abflug soll ab Köln Bonn um 22:30 Uhr sein. Nun ist die Maschiene von gestern erst heute um 2:00 Uhr geflogen und die MAschiene für nächste Woche steht jetzt schon auf 23:30 Uhr.

    Also wie verhält man sich wenn die Maschiene erst am nächsten Tag geht?

    Soll man vorher sich im Reisebüro informieren lassen ob man einen Flug früher nehmen kann oder was hat man für eine hand habe? wir werden nämlich erst um 7 uhr morgens im hotel und anstatt 14 nächten wären es dann ja nur 13!

    und bitte nicht schliessen vom administrator weil ich finde nichts genaues hier und fie threads funktionieren nicht!

    Gruß Ela&Jörg

    Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude. ( Epikur von Samos )
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    geschrieben 1272816733000

    @scherz1965

    Abflugzeiten kurz vor Mitternacht mit entsprechender Abflugverzögerung sehen immer ein wenig nach "künstlich konstruiert" aus. Im Vorfeld kannst Du da vermutlich gar nichts gegen tun. Vielleicht solltest Du den Flugplan der Airline, soweit vorhanden, am Abflug-

    Flughafen mal gegenprüfen. Evtl. reicht die theoretische Flugzeit dann gar nicht aus, vor Mitternacht wieder ab Deutschland zu starten.

    Solltest Du da ein System hinter vermuten, sind Deine Beobachtungen wie diese Woche um 02:30 gestartet als Indiz hilfreich. Der springende Punkt ist ja, dass eine Abflugzeit am nächsten Tag nicht dem geschlossenen Reisevertrag entspricht. 

    Gruß privacy

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