• Marco L.
    Dabei seit: 1143417600000
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    geschrieben 1269541006000

    Gibt wieder ein neues BGH Urteil

    KLICK  

     

     

    Gruß Marco
  • kirmi
    Dabei seit: 1189296000000
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    geschrieben 1269906868000

    Wesentliche Änderung der Flugzeit - Rücktritt vom Reisevertrag

    Hallo,

    auch wir haben Ärger wegen einer Flugzeitänderung bei einer Türkeireise.

    Wir haben am 23.3. eine Kombireise Flug+Hotel bei einem Reiseveranstalter

    gebucht. Damals Direktflug Linz-AYT 2.9. 19.20-23.30, am 26je.3. kam per

    eMail Änderung der Flugzeit 19:20-02:25. Nach Rückfrage wurde erklärt,

    wir fliegen jetzt erst nach Hannover, dann nach Antalya. Wir fliegen also erst

    mal 1400 km Umweg, um dann 1900 km zum Ziel zu fliegen. D.h. Reise/Flugzeit ändert sich

    von 2 auf 5 Stunden und bis wir im Hotel sind, wird es ca. 4.30 Uhr - mit Schlaf

    ist dann nicht mehr viel. Und das mit kleinem Kind und schwangerer Frau.

    Auf Beschwerde hin wird uns eventuell ein Alternativflug angeboten - gegen Umbuchungsgebühr

    von 100 E.

    Welche Möglichkeiten gibt es, zu reagieren. Muss Umbuchungsgebühr bezhalt werden?

    Kann in diesem Fall auch storniert werden?

    Hierzu gibt es ja ein interessantes relativ neues[b] Urteil des AG München vom 6.5.2009, AZ 212 C 1623/09 nachdem bei einer wesentlichen Verlängerung der Reisezeit eine wesentliche Änderung der Reiseleistung vorliegt. Trotz Hinweis auf die Unverbindlichkeit der Flugzeiten soll daher nach § 651 a Absatz 5 BGB eauch ein Reiserücktritt möglich sein.

    www.lexisnexis.de/rechtsnews/ag-muenchen-verlaengerung-der-flugzeit-um-5-stunden-ist-wesentliche-aenderung-der-reiseleistung-170976

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1269936333000

    Hallo kirmi,

    verlangen wirst Du da eher nichts können, ein einverständliches Storno wäre mehr als überraschend. Der Reiseveranstalter wird vermutlich auf die bisher üblichen "unverbindlichen Flugzeit- und Fluggesellschaft-Angaben" verweisen. Ob da rechtlich etwas machbar ist, stellt sich immer erst hinterher heraus. Aber das hilft momentan ja nicht weiter. Und ob ein deutsches Amtsgerichts-Urteil Eindruck in Österreich macht?

    Wenn es Dir gelingt, gegen den Aufpreis von 100 Euro aktuell eine Flugzeitänderung vorzunehmen, dann solltest Du beachten, daß diese Flugzeiten wiederum "unverbindlich" sind!

    Und bis zum Abflugtermin im September wird noch viel Wasser die Donau herunterfliessen. Gerade Flüge in das genannte Zielgebiet unterliegen häufigen Änderungen. Da sind weitere  Flugzeitänderungen beinahe schon vorprogrammiert. Und Du kannst wieder zahlen, falls Du 

    keine ausdrückliche Flugzeit-Garantie für die 1. und dann bezahlte Änderung bekommen hast.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • kirmi
    Dabei seit: 1189296000000
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    geschrieben 1269945509000

    Hallo Privacy,

    danke für die schnelle Antwort.

    Muss mich korrigieren, gemeint war nicht September, sonderN April, der Flug geht also bereits am Karfreitag.

    Wir fliegen eigentlich sehr oft, haben diese Art der extremen Auslegung der AGB seitens einer Fluggesellschaft aber bisher noch nie erlebt.

    Warum werden hier -im Vergleich z.B. zur Deutschen Bahn- die Verbraucher vom Gesetzgeber eigentlich so extrem benachteiligt. Nach einer Buchung ist man ja der Willkür der Fluggesellschaft komplett ausgeliefert. Und wenn man -wie in den Osterferien üblich - mit (Klein) Kindern unterwegs ist - ist das mehr als nur eine "Unannehmlichkeit - sondern unzumutbar.

    Es scheint ja auch nicht ganz zufällig zu sein, dass der Kunde zunächst durch günstige Flugzeiten angelockt, dann aber der Hinflug auf später und der Abflug auf früher verlegt wird - der Kunde verliert z.T. einen halben/ganzen Urlaubstag (aber die All-inklusive Hotels in der Türkei sparen viel Geld). Ein Blick in ein Bewertungsportal für Airlines zeigt , dass "unsere" Fluggesellschaft das systematisch macht und daher dort auch einsamer Spitzenreiter mit über 800 Einträgen ist.

     

    Was hälst Du von dem zitierten Urteil? Ist das nicht ein Hinweis, dass man die AGB nicht willkürlich strapazieren kann?

    Kann man hier nicht über seine Verkehrs-Rechtsschutversicherung den Stornierungsbetrag wieder einklagen - oder lehnen das die Rechtsschutversicherunen ab?

     

    mfg

    Kirmi

  • Male_Lady
    Dabei seit: 1268784000000
    Beiträge: 71
    geschrieben 1269961058000

    Also weil mich das Thema jetzt doch mal interessiert:

    Mir ist sowas noch nie passier...

     

    Sorry, wenn ich die Frage jetzt zum 1000. mal Stelle, aber kann wann erfahre ich von meinem Veranstalter, dass die Flugzeiten sich geändert haben?

    Kann dass sogar während dem Urlaub passieren? Wenn ja, wann wird einem Bescheid gegeben, dass der Flug doch früher/später geht?

     

    Danke

    **** Malediven Bathala **** Am 30. April 2012 gehts los ****
  • kirmi
    Dabei seit: 1189296000000
    Beiträge: 12
    geschrieben 1269962366000

    @Male_Lady sagte:

    Also weil mich das Thema jetzt doch mal interessiert:

    Mir ist sowas noch nie passier...

     

    Sorry, wenn ich die Frage jetzt zum 1000. mal Stelle, aber kann wann erfahre ich von meinem Veranstalter, dass die Flugzeiten sich geändert haben?

    Kann dass sogar während dem Urlaub passieren? Wenn ja, wann wird einem Bescheid gegeben, dass der Flug doch früher/später geht?

     

    Danke

    ...also passieren kann das jederzeit.

    Wir hatten noch das "Glück", dass wir über einen etablierten Reiseveranstalter gebucht hatten, der uns sofort infomiert hat. Wenn man sich das Bewertungsportal für diese Airline zu diesem Thema anschaut, sieht man aber, dass viele sogar erst am Flughafen  oder während des Flugs erfahren, dass es eine Zwischenlandung bzw. sonstige Verzögerungen gibt, oder das frühere Rückflüge erst 1 Tag vorher im Hotel bekanntgegeben werden.

    Mir ist es auch noch nie passiert-  werde daraus lernen und insb. diese Airline nicht mehr buchen.

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1269964133000

    Hallo Kirmi,

    bei einer kurzfristigen Annullierung seitens der Airline, also weniger als 14 Tage vor Abflug  wird  nach EU-Verordnung 261/2004 eine Ausgleichszahlung fällig.Wenn es andere Flugnummern für den Flug gibt, wäre das ein Indiz für eine Annullierung.

     

    Aber - die Airline wird nicht von einer Annullierung, sondern von einer Flugverlegung sprechen. Wobei das vermutlich rechtlich noch nicht geklärt ist.  Verspätung ab 3 Stunden, bei "Verfrühung" schwer zu sagen.  ;)

    Evtl. mal vorsorglich die Airline auf diesen Umstand hinweisen, nach einem relaxten Urlaub kannst Du dann immer noch überlegen, ob und was zu tun ist. Dann würde ich Dir aber den Rat eines Fachmanns (Anwalt für Reiserecht) empfehlen, der ab Erstberatung schon Geld kostet. Eine Verkehrs-Rechtsschutz deckt evtl. nicht alle Risiken ab, eher eine umfassende Familien- und Rechtsschutzversicherung. Aber vielleicht nennt sich das in Österreich auch anders.

    Gruß privacy - und einen erholsamen Urlaub - Habt ihr jetzt gegen Gebühr umgebucht?

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1269964876000

    Wir hatten noch das "Glück", dass wir über einen etablierten Reiseveranstalter gebucht hatten,

    Entschuldigung: Gibt es auch nicht etablierte Reiseveranstalter?

    Und wie sehen die aus?

     

    In der Luft schwebend? :D

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • fliegenimWinter
    Dabei seit: 1234310400000
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    geschrieben 1270061331000

    Frage zum Pauschalurlaub und An- bzw. Abreisetag.

     

    Gilt eine Anreise in Urlaub, hier Türkei,

    Abflug FFM um 23:30 Uhr,

    Ankunft Antalya nächster Tag um 04:00 Uhr Ortszeit als noch legitim.

    Oder in deren Sprache gesprochen, als Reisetag?

     

     

     

     

  • Bienekind
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1270146132000

    Ja...muss man nicht gut finden , ist aber so.

    LG

    Bienekind

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