• karlchenco
    Dabei seit: 1267747200000
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    geschrieben 1276368319000

    @HeiRA

    bist du sicher, dass es nichts mit der aschewolke zu tun hatte? 1.5.?

     

    ansonsten: ich würde das geld annehmen und die geschichte abhaken.

    wie du schreibst, ihr hattet einen tollen urlaub.

     

    ärgere mich natürlich bei solchen verspätungen auch immer zuerst.

     

    denke dann aber: besser spät als nie ankommen ;)

  • HeiRa
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    geschrieben 1276421847000

    Da bin ich mir ganz sicher, dass das nichts mit der Aschewolke zu tun hatte...

    Klar hatten wir einen schönen Urlaub, aber 70 EUR für 3 Vollzahler? Ich finde das unangemessen. Leider kenne ich mich mit Reiserechtfragen usw. nicht aus. Vielleicht hat ja noch jemand einen Tipp für uns?

    Schönen Sonntag :-)

    HeiRa

  • hc8844
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    geschrieben 1276423557000

    @HeiRa

    ich würde auch die 70 € annehmen ;)   Vielleicht kannst Du das ja so regeln das Du das Geld anstatt den Gutschein bekommst.

    Außerdem ist es immer Schwierig gegen den Reiseveranstalter anzukommen!

     

    Hatten da auch ein Problem 2003 auf unserer Hochzeitsreise nach Griechenland.

    Hatten ein Familienzimmer mit VT gebucht und sind im Doppelzimmer mit Zustellbetten gelandet , weil eine Überbuchung stattgefunden hatte und das Hotel ausgebucht war. Haben damals 150 € vom RV erstattet bekommen (für 2 Erwachsene und 2 Kinder) Nehme mal an weil das Faamilienzimmer teurer war als das Doppelzimmer ;)

     

    Und an den Flugzeiten kannste eh nix ändern! Steht aber auch in Deinen reiseuterlagen und in den AGB`s der Fluggesellschaften drinne .

    Wie wir das erste  mal nach Hurghada geflogen sind , sind die Flugzeiten 6 mal geändert worden , das letzte mal sogar noch am Flughafen wie wir schon vor Ort waren und durch die Kontrollen durch waren . Da muss man das beste draus machen ;)

    Die Erde dreht sich - keep smiling ! 01.2003 Kuba ,06. 2003 Kreta , 06.2006 Tunesien, 06.2007 Ägypten, 07.2008 Tunesien, 07. 2010 Sharm El Sheik , 08. 2011 Bulgarien , 07.2013 Tunesien
  • altlöwin63
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    geschrieben 1276431516000

    Naja, insgesamt 70.- Euro für 3 !!  entgangene Urlaubstage, da Abflug einen Tag später als gebucht.

    Dazu noch ein anderer Flughafen als gebucht !

    Da ist der Reisegutschein  wo ich ja verpflichtet bin meine nächste Reise wieder mit dem gleichen Veranstalter zu buchen das kleinere Übel.

    Ich persönlich finde da 70.- Euro eigentlich zu wenig !

    Würde da auch gerne die Meinung der hier oft anwesenden Experten hören.

     

     

    Gruß

    Waltraud

     

    @ Tattycat:  Richtig von Dir das die Flugzeiten bei einer Pauschalreise unverbindlich sind und sich , auch mehrmals ändern können.

    Hier geht es aber darum das der Abreisetag ja eigentlich EINEN TAG SPÄTER war.

     

     

    "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" ! (Zitat Horst Seehofer-2015)
  • hc8844
    Dabei seit: 1214438400000
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    geschrieben 1276433450000

    @Waltraut

    Ja das schon aber wie war der Rückreisetag ? Muss ja dann auch ein Tag später gewesen sein. Obwohl man im Katalog ja mal nachsehen könnte was ein Verlängerungstag pro Person kostet , dann kommt das mit den 70 € : 3 = 23,33 € nämlich hin ;)

    Die Erde dreht sich - keep smiling ! 01.2003 Kuba ,06. 2003 Kreta , 06.2006 Tunesien, 06.2007 Ägypten, 07.2008 Tunesien, 07. 2010 Sharm El Sheik , 08. 2011 Bulgarien , 07.2013 Tunesien
  • mkfpa
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    geschrieben 1276434174000

    Auch wenn die Rechtssprechung im wesentlichen Einzelfall gepraegt ist, gilt doch dass eine erhebliche Verkuerzung der Nachtruhe oder eine Ankunft am naechsten Tag unzumutbar und unzulaessig ist.

     

    Dafuer gibt es ueblicherweise 30% des Tagesgesamtpreises. Keine Ahnung ob das bei euch mit den angebotenen  Euro 70.- hinkommt.

     

    Aus der Diskussion ob ihr noch zusaetzlichen Anspruch auf Entschaedigung, wegen entgangener Urlaubszeit, habt halte ich mich lieber raus.

  • Lugansk
    Dabei seit: 1247184000000
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    geschrieben 1276533709000

    Hallo!

     

    Man hat GRUNDSÄTZLICH Anspruch auf Barauszahlung.

     

     

    Einen Gutschein würde ich nur nehmen wenn:

     

    - ich ganz sicher bin, das nächste mal wieder mit dem gleichen Veranstalter zu verreisen

     

    und

     

    - wenn ich erheblich mehr Geld als Gutschein bekommen, als mir als Barrückzahlung zu steht.

     

     

     

     

    Laut Frankfurter Tabelle steht auch eine Entschädigung von 15% des Tagesatzes für die Flugverspätung zu. Das ist nicht viel.

    Wann ward Ihr denn im Hotel? Vielleicht gibt es noch Geld für die fehlende Nacht. 

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1276549576000

    @HeiRa:

    nach meiner Meinung ist dein Problem mit Ansprüchen aus der Frankfurter Tabelle nicht zu lösen. Diesen Fall müsste strengenommen ein Richter als Einzelfall bewerten. Bei dir kommen `ne Menge Probleme zusammen:

    1.) Flugzeitänderung -ist rechtlich zur Zeit nicht angreifbar.

    2.) anderer Flughafen steht gem. AGB der RV im Reisevertrag, wäre formal ein Grund zur Kündigung des Vertrages, was praxisfern ist, aber die Erstattung für die daraus resultierenden Umstände und Belastungen des Reisenden sind nirgendwo fixiert, auch nicht in der Frankfurter Tabelle. Warum ? Hier einigen sich die RV in aller Regel -und das meistens zu ihren Gusten- mit dem Reisenden.

    3.) Abflug am nächsten Morgen um 2.15 Uhr bedeutet streng ausgelegt keinen Verlust eines Urlaubstages, da der Reisebeginn vor Mitternacht begonnen hat, nämlich mit dem Bustransport von Nürnberg nach Leipzig.

    Normal bei Abflug um ca. 19.00 Uhr wärst du um ca. 23.00 Uhr Ortszeit gelandet, mit allem Drumherum wohl gegen Mitternacht oder etwas später im Hotel gewesen, hättest einchecken können und noch eine einigermassen vernünftige Nachtruhe gehabt.

    So seit ihr wahrscheinlich gegen 08.00 Uhr erst im Hotel gewesen, ohne Schlaf und mit allen damit verbundenen Nachteilen. Der erste oder sogar der zweite Urlaubstag sind vom Erholungswert wohl weg.

    Und deswegen bedarf es -wenn du das möchtest- einer Einzelentscheidung eines Richters. € 70.-- für 3 Personen -Vollzahler- sind in meinen Augen ein Witz. Aber freiwillig wirst du wohl nicht mehr bekommen.

    Gruss Gabriela

  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
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    geschrieben 1276555686000

    @gabriela_maier sagte:

    Flugzeitänderung -ist rechtlich zur Zeit nicht angreifbar.

    Nur dass das hier gar keine Flugzeitenänderung im rechtlichen Sinne ist. Eine solche rechtlich nicht angreifbare Flugzeitenänderung hätte nebenbei gesagt vor dem Abreisetag mitgeteilt werden müssen.

    Wie auch immer, hier scheint doch eher eine Verspätung vorzuliegen (Flieger erst verspätet, dann umgeleitet nach LEJ). Und damit könnte man je nach dem wie die genauen Umstände sind ggf. Ansprüche gegen die Airline aus der EU-Fluggastverordnung ableiten - vorausgesetzt, es handelte sich immer noch um die selbe Airline. HeiRa, schau mal HIER nach.

    Was die Frankfurter Tabelle angeht, so ist diese bei Ansprüchen gegenüber dem RV eine Art Richtline, die aber nicht verbindlich ist. Jede Entscheidung ist eine Einzelfallentscheidung. Da hier etwaige Ansprüche nur für den Tag, an dem der Mangel bestand (= für einen Tag), prozentual vom Reisepreis geltend gemacht werden können, ist es, je nachdem, wie hoch der Reisepreis war und wie lange die Reise dauerte, durchaus möglich, dass das mit den 70 EUR nicht nur hinkommt, sondern sogar mehr ist, als man nach der Frankfurter Tabelle bekäme (allerdings nicht als Gutschein). Im vorliegenden Fall wären es wie von Lugansk schon erwähnt ein Richtwert von 15% (5% pro Verspätungsstunde über 4 Stunden hinaus) vom TAGESreisepreis. Darüber hinaus kann es noch Entschädigung für die entgangene Nachtruhe am ersten Tag geben - wieder abhängig von den genauen Umständen und wieder nur prozentual für einen Tag.

  • HeiRa
    Dabei seit: 1171152000000
    Beiträge: 61
    geschrieben 1276622282000

    Vielen Dank an alle, die geantwortet haben. Ich werde mich jetzt erst noch einmal mit unserem RV in Verbindung setzen. Mal schauen, ob er seine Meinung noch ändert und uns was anderes "anbietet". (Über 7 Stunden Flugverspätung und der Transport von Nürnberg nach Leipzig war schon eine Zumutung.) Probieren kann ich es auf jeden Fall. Was daraus wird... schau mer mal.

    Also noch mal danke und noch einen schönen Abend.

    Gruß

    HeiRa

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