Im Prinzip sind die wichtigsten Punkte schon genannt ... in den AGB´s der meisten Veranstalter behält man sich vor, bei pauschalen Arrangements die Beförderungsmodalitäten - ggf. auch kurzfristig - zu ändern. Sei es nun die Flugzeit oder der Carrier - die rechtzeitige Bekanntgabe (14 Tage vor Antritt der Reise) vorausgesetzt kann man keine Entschädigung geltend machen.
Was mich irritiert, ist deine Aussage, das AB Arrangement sei trotz identischer Reisedaten teurer gewesen!? Im Grunde müsste dann zumindest der Carrier in deinen Unterlagen festgeschrieben sein, also ein Erfüllungsbestandteil - das ist heute allerdings nicht mehr unbedingt gängige Praxis. Wie auch immer, selbst das würde schließlich nichts nützen, denn so schreibt AirBerlin sich in der Angelegenheit frei.
Falls also die AB Komi in der Tat teurer war, solltest du zumindest die Erfahrung mitnehmen, dass eine solche Ausgabe sich nach heutiger Geschäftspraxis der Airlines und der Veranstalter in keiner Weise lohnt.