• ahazi_66
    Dabei seit: 1281052800000
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    geschrieben 1281125931000

    Hallo zusammen, bin heute aus Bulgarien zurückgekommen und stinksauer. Alle (die es wollten) haben vom Reiseveranstalter einen Rückflug um 18:40 Uhr verkauft bekommen. Der Flug 18:40 war auch nicht gestrichen und befindet sich momentan wohl gerade im Landeanflug auf Leipzig, nur war der vom Veranstalter völlig überbucht worden. Aus der Lostrommel wurden dann willkührlich zahlreiche Deppen gezogen, deren Rückflug bereits 6:40 stattfand. Ich habe beim Rückflug recherchiert und bin auf 28 (mir nunmehr namentlich bekannte Opfer) + Dunkelziffer (einige haben fest geschlafen) gekommen. Ich gehe davon aus, dass hier doch eigentlich der Tatbestand der arglistigen Täuschung vorliegen sollte. Ist da was zu machen in Sachen Entschädigung? Habt ihr einen Tipp, wie ich mich dem Veranstalter gegenüber verhalten sollte?

  • Chris737
    Dabei seit: 1179964800000
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    geschrieben 1281126307000

    Nein, da ist nichts zu machen. Flugzeiten im Rahmen von Pauschalreisen sind in aller Regel unverbindlich. Der Reiseveranstalter kann gemäß Reisevertrag die Flugzeiten ändern und somit beliebig Passagiere umbuchen. Eine arglistige Täuschung kann ich hier nicht erkennen - oder wurde Dir eine Flugzeit verbindlich zugesagt? Ansonsten gelten der erste und der letzte Tag der Buchung als Reisetage und nicht als Urlaubstage.

     

    Gruß

    Chris

  • ahazi_66
    Dabei seit: 1281052800000
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    geschrieben 1281130854000

    Der Reiseveranstalter kann gemäß Reisevertrag die Flugzeiten ändern und somit beliebig Passagiere umbuchen. Eine arglistige Täuschung kann ich hier nicht erkennen - oder wurde Dir eine Flugzeit verbindlich zugesagt? Ansonsten gelten der erste und der letzte Tag der Buchung als Reisetage und nicht als Urlaubstage. 

    Nun ja, also wenn mir jemand etwas verkauft, was ihm gar nicht gehöhrt, nenne ich das Betrug! Und wenn -  wie in diesem Fall - ein Reiseveranstalter in großem Stil Flugkapazitäten anbietet, die er gar nicht hat, erschleicht er sich damit einen Reisevertrag mit seinen Kunden unter bewußter Vorspielung falscher Tatsachen. Hier sind nicht "Flugzeiten geändert" worden, sondern hier sind Flüge angeboten worden, die in der Anzahl nie verfügbar waren, das ist ein Unterschied! Wäre der 18:40 -Rückflug auf 6:40 verlegt worden, oder wären 2 Flüge "aus wirtschaftlichen Gründen zusammengelegt" worden (wie es im Vertragstext an anderer Stelle heißt), wäre das sicher etwas anderes.

    PS. Ich danke Dir natürlich trotzdem für den Hinweis!

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1281139724000

    Gerichte haben da eine absolut andere Sichtweise als Du. Zudem obliegt eine Beweisführung für Deine Annahmen ausschliesslich Dir.

    Mit so manchen Deiner verwendeten Begriffe solltest Du etwas vorsichtiger umgehen, das Internet ist kein rechtsfreier Raum, nur so als Hinweis.

    Das Du sauer bist kann ich verstehen, die Thematik ist aber nun bei Pauschalreisen altbekannt.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • ahazi_66
    Dabei seit: 1281052800000
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    geschrieben 1281189216000

    Danke für den Hinweis.

    Zu wieviel Prozent darf denn ein Flug überbucht werden vom RV? Das hier etwa 20 % Überbuchung vorgelegen haben glaube ich schon beweisen zu können.

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1281196886000

    Was soll das bringen? Es wurden ja zwei Maschinen für Rückflüge an diesem Tag eingesetzt, insofern also auch keine Überbuchung.

    Die Flugzeiten bei Pauschalreisen sind lt. AGB am Reisetag unverbindlich. Dein Rückflug am Abreisetag wurde vertragsgemäss erfüllt.

    Warum glaubst Du wohl buche ich keine Pauschalreisen?

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1281199355000

    @ahazi_66

    Den Tipp von Bernhard707 solltest du in der Tat berücksichtigen ...  :?

    Ich fürchte, dass du auf dem besten Wege bist, einen "ganz normalen" (wenngleich für fich sehr ärgerlichen) Vorgang, nämlich die Verteilung von Pauschal-Pax auf erweiterte Flugkapazitäten - zu "kriminalisieren".

    Bevor du schwungvoll zur "Beweisführung" bläst, wäre es sicher ratsam, die AGB´s deines Veranstalters genauestens zu lesen. Sofern ein Ersatzangebot besteht, spricht man auch nicht von einer Überbuchung, muss ergo keine % ermitteln oder sonstige Beweisketten bemühen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mandy.leonie
    Dabei seit: 1161475200000
    Beiträge: 191
    geschrieben 1281301836000

    Hallo Hallo,

    ich hab mal ne frage, wir haben letztes jahr im september den urlaub für dieses jahr august gebucht. damals hatten wir zur auswahl von nbg nach monastir entweder mit airberlin oder nouvelair zu fliegen. haben uns für air berlin entschieden, was natürlich auch noch teuerer war. obwohl es der gleiche tag war.

    nun hab ich vor paar wochen im internet nach unserem flug mit airberlin gesucht und festgestellt das es diesen flug nicht mehr gibt. als ich im reisebüro nachgefragt habe, waren auch die total überrascht und haben sofort beim reiseveranstalter nachgefragt. die haben dann bestätigt das airberlin den charter an nouvelair abgegeben haben. wir waren mega enttäuscht....

    jetzt kamen die tickets und unsere jetzige flugzeit ist katastropal vorallem da wir mit kindern unterwegs sind.

    eigentl. wären mir um 9:20uhr hin und 16.10 uhr zurück. neue flugzeit der nouvelair ist 22:35 uhr hin und 5:00 zurück.

    Kann man irgentwas tun, außer sauer sein und hin nehmen????

    LG schönen sonntag noch.

  • RoKiNe
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    geschrieben 1281302782000

    Leider kannst du nichts machen, ausser es hinzunehmen, aber versuch dich nicht zu ärgern, es bringt ja nichts. Rechtlich alles in Ordnung...

    Wir wollten 2007 auch von Köln nach München mit dem ICE (zug zum flug) und von da aus dann fliegen, unser Flug wurde dann nach vorne gelegt (morgens) so dass uns nichts blieb,als abends schon mit dem letzten ICE nach München zu fahren und auf dem Flughafen die Nacht totzuschlagen. War auch nichts zu machen, ausser zu versuchen sich selber die Stimmung nicht zu versauen.

  • Lugansk
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    geschrieben 1281322502000

    Hallo!

     

    Bei Pauschalreisen sind Fluggesellschaften und Flugzeiten unverbindlich. Der erste und der letzte Tag einer Reise gelten juristisch als Reisetag und nicht als Urlaubstag.

     

    Wenn Du nachweisen kannst, das Du mehr bezahlt hast weil Du extra Air Berlin gebuchst hast und statt dessen mit der billigeren Gesellschaft fliegst, würde ich mich mal freundlich an den Veranstalter wenden. Vielleicht zeigt er sich kulant und kommt Dir finanziell entgegen.

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