• Seeker01
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    geschrieben 1297808093000

    @Lillie

    die sitzen nicht am längeren Hebel.

    An sich bist du im Vorteil, weil die ihren Teil nicht erfüllen können.

    die überweisen dir das Geld schon schnell zurück- wenns so kommen sollte.

  • Lilli83
    Dabei seit: 1195603200000
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    geschrieben 1297808734000

    naja schauen wir mal - ich werde weiter berichten, was da noch so rauskommt und wie nervenstark ich dagegen halten kann....

    Finde es jedenfalls überhaupt nicht toll, dass man immer so für blöd verkauft wird.

  • Lilian1507
    Dabei seit: 1173916800000
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    geschrieben 1297809344000

    Wie heißt es immer so schön bei den angegeben Flugzeiten / Flügen bei Pauschalreisen:

     

    Wenn es um die Flüge geht, legen sich Reiseveranstalter leider ungern fest. Daher sind Flugzeiten immer unverbindlich. Auch Änderungen der Fluggesellschaft und der Streckenführung können vorkommen. Bitte bedenken Sie, dass solche Änderungen nicht nur Online-Reisebüros sondern auch klassische Reisebüros betreffen.

    Also kann es Dir doch egal sein, wenn der Flug geändert wird. Hätte Dir der Veranstalter einen Teil des Reisepreises zurückgegeben, wenn es anders gelaufen wäre - Umbuchung von Air Berlin auf eine günstigere Fluggesellschaft??! Eben nicht! Was ist das für ein Reiseveranstalter?

     

  • Lilli83
    Dabei seit: 1195603200000
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    geschrieben 1297809627000

    @Lilian1507 

    du meinst also, die müssten die 141 € für das Umbuchen auf die AIR Berlin Maschine schon übernehmen oder?

    Ist ja auch nicht schlimm dass die mich umbuchen wollen, dagegen habe ich ja garnix - im Gegenteil, der Flug würde dann ja viel früher gehen und ich hätte noch richtig was von meinem Urlaubstag.....

    das wird dann vermutlich auch das Problem sein, ist ja schließlich ein Unterschied Mittags oder Mitternacht da zu sein ;-)

    achso, mein Reiseveranstalter ist übrigens Glauch Reisen oder halt die Unterfirma Glauch Sun - weiß nicht, ist ja eigentlich alles eins außer das Glauch Sun andere Geschäftsbedingungen hat (bei Storno 95% des Reisepreises usw.) 

    Deswegen bin ich damit ja so vorsichtig und ehrlich gesagt auch etwas besorgt.

  • Lilian1507
    Dabei seit: 1173916800000
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    geschrieben 1297810811000

    Glauch Sun ist die virtuelle Variante von Glauch mit tagesaktuellen Preisen. Allerdings ist es lächerlich, nach einer Buchung die Preise nach oben anpassen zu wollen.

     

    Du hast einen Vertrag abgeschlossen, der Transport und Unterkunft beinhaltet - und genau diesen Vertrag muss der Reiseveranstalter erfüllen.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1297840094000

    Nein, akzeptieren musst du die Sache nicht. (Vertragsänderung / Flug ist teurer)

    Du kannst stornieren oder nur umbuchen (kostenfrei).

     

    Aber nun möchtest du halt diesen Flug...akzeptierst du ihn, gibt es einen neuen Vertrag. M.E. muss der RV die Kosten dafür nicht tragen.

     

    Ein anderer RV aber hätte sie vllt. getragen: Ist mir mit einem Hotel passiert, dass frühzeitig schloss. Ich wurde in ein Besseres umgebucht, der RV übernahm die rund 250 € Mehrkosten (und ich bekam zusätzlich noch ein Upgrade + eine Inselrundfahrt).

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Lilli83
    Dabei seit: 1195603200000
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    geschrieben 1297840589000

    Naja in den AGB´s meines Veranstalters steht folgendes:

    Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Veranstalter erhöht, kann der Reisepreis um denentsprechenden anteiligen Betrag erhöht werden.

    Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % oder im Falle einer erheblichenÄnderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, kostenlos vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einermindestensgleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist,eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.

     

    Nun bin ich mir eben nicht sicher, was die dürfen was nicht usw. ich bin schon oft geflogen und meine Flugzeiten wurden schon öfters verschoben usw. aber ich habe noch nie irgendwo was draufgezahlt - deswegen finde ich es komisch. Und die Frage ist, nachdem ich nix zugesagt habe, die verlangen, dass ich dann aus diesem Grund schriftlich storniere - warum? Die können doch die Leistung nicht erbringen, warum soll ich dann stornieren?!!? Dann müssten die doch mir gegenüber den Vertrag aufheben und das Geld zurückzahlen.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1297841218000

    Ja, ist richtig. Bei kostenfreier Stornierung (sie können den Vertrag nicht erfüllen) müssen sie alles zurückzahlen.  ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Lilli83
    Dabei seit: 1195603200000
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    geschrieben 1297841386000

    naja aber wer muss denn stornieren?

    der RV oder ich?

    ich habe Angst, dass die mir wenn ich storniere am Ende hier aus irgendeinem Grund die 95% Stornokosten aufs Auge drücken - vertrau der ganzen Sache nicht so, weil ich das so nicht kenne....

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    gesperrt
    geschrieben 1297841471000

    Ich glaube, die Zeiten wo alles "ganz so einfach ist" sind leider vorbei. Mit den sogenannten "X-Veranstaltern" ist die Sache schon verkompliziert worden. Hier muß man tatsächlich die AGB's und den Prospekt ganz genau lesen, ob sich nicht irgendwo ein weiterer Hinweis auf Preiserhöhungen verbirgt.

    § 651 a BGB:

    (4) Der Reiseveranstalter kann den Reisepreis nur erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertragvorgesehen ist und damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, derAbgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren,oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltendenWechselkurse Rechnung getragen wird.

     

    Die 5% Klausel steht dann im Absatz 5

    Was aber nun tun?

    Man könnte jetzt sagen, abwarten ob noch was schriftliches kommt, setzt sich dann aber natürlich der Gefahr aus, dass, wenn das nicht der Fall ist, man dann einsam und verloren zum Abflugtermin am Flughafen steht.

    Deshalb mein Vorschlag: Zunächst mal nicht stornieren und aufhören zu telefonieren. Das bringt nichts, man hat nichts in der Hand und kann Informationen nicht genau weitergeben.

    Also mail an den (richtigen) Veranstalter mit der Bitte um Bestätigung, dass der Reisevertrag wie abgeschlossen eingehalten wird.

    Bis zur Antwort Reise-(Leistungs)beschreibung, Werbung (Prospekt o.ä.) Buchungsbestätigung und AGB's auswendig lernen.

    Antwort prüfen, ob mit den obigen Kriterien und 651a IV vereinbar.

    Falls ja => nachzahlen oder sich für eine der Möglichkeiten in 651a V BGB entscheiden.

    Ich bin neugierig, ob sich alles so problemlos zum Guten wendet. Die Daumen drück ich jedenfalls.

    Für mich jedenfalls ein weiterer Hinweis darauf, dass man sich sehr genau überlegen soll, ob man auf das Spiel mit den X-lern eingeht. Ein Spiel das nach anderen Spielregeln verläuft und auch die Schiedsrichter (Rechtsprechung) sind noch nicht fertig, das Regelwerk auszulegen.

    Mein Verdacht, diese "Erfindung" der RV sei eine neue Möglichkeit den Reisenden zu verwirren, ist ein ganz klein wenig erhärtet.

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