@mosaik sagte:
doch, grundsätzlich schon, allerdings muss dieser Hinweis klar und deutlich erfolgen und es darf nicht an anderer Stelle mit besonders guten Flugzeiten und oder Fluglinien geworben werden! Dies würde nämlich eine Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft bedeuten und bei Nichteinhaltung eine einseitig Änderung des Reisevertrages sein.
ihr widersprecht euch... bei keinem Veranstalter pauschal buchen ... wir fliegen mit Condor.
Sagt nicht das AGB-Gesetz, dass keine Regelung den Anderen unangemessen benachteiligen darf? Insofern muss doch niemand den "Schwanz einziehen", nur weil es in den AGB´s steht, dass er das akzeptieren muss. Zumal Du selbst ja auf Urteile hinweist, in denen beträchtliche Verschiebungen zu einem Reisemangel geführt haben. Aber wie der Jurist sagt: es kommt darauf an...
Mit Condor fliegen und nicht bei einem Veranstalter buchen widerspricht sich doch nicht. Condor tritt auf der HP doch als eigenständige Airline mit Liniennetz und festen Flugzeiten auf? Wer legt denn fest, dass LH eine Liniengesellschaft ist und DE nicht?