@ThomasundAndrea sagte:
Und um auf das Ursprungsposting zurückzukommen: ... die deshalb (nur weil sie niedergeschrieben wurden) nicht automatisch auch rechtens sind.
Flugzeitänderungen verletzen, wenn sie einen bestimmten und zumutbaren Rahmen deutlich überschreiten, durchaus meine Persönlichkeitsrechte dahingehend, dass nicht mehr ich entscheide, wann ich oder meine Familie schlafen gehe oder ob ich und wo und wie lange, meine Reise unterbreche (Zwischenstop). Das mögen die Reisebüros gängige Praxis nennen, ich nenn es einen Eingriff in meine Freiheiten. Wie gesagt, immer dann, wenn es eine massgebende Verschiebung ist.
Und wenn ich Olympic-Airways oder Sun oder Pegasus nicht mag, und deshalb mir gezielt eine Reise aussuche, bei der LH versprochen und dann nicht gehalten wird, ist das aus meiner Sicht ebenfalls nicht in Ordnung.
Diese Ansicht kann ich durchaus verstehen. Aber es ist nun einmal - rechtlich gesehen - anders.
Bitte nicht das jetzt so zu verstehen, dass ich mich auf das Rechtliche zurückziehen möchte! Nein, ich sehe meine Aufgabe oft eben darin, so unbegreiflich es erscheinen mag, einfach aufmerksam machen, dass manches und mag es noch so gegen das eigene Rechtsempfinden sein, rechtlich zulässig ist und man sich damit abfinden muss!
Ich sage aber nicht, dass alle Flugzeitänderungen gesetzlich zulässig sind.
Es gibt eben Vorschriften, die eine Änderung eben zulassen, wenn sie - ich sage jetzt einmal - im Katalog deutlich und korrekt beschrieben stehen und ein Kunde sie mit der Unterschrift unter dem Buchungsschein anerkennt.
Es gibt übrigens keine ''Gängige Praxis in Reisebüros", bestensfalls bei Reiseveranstalter (Entschuldigung, aber da ist rechtlich - ich kann es leider wieder nicht anders ausdrücken - große Unterschiede!).
Die Urteile in dieser Sache sind ja auch sehr unterschiedlich. Was darauf hindeutet, dass es eben schwierig ist, Grenzen zu ziehen, bei dem, was gerade noch zulässig ist und was unter Mangel fällt.
Wo sicherlich eine wesentliche Verbesserungsmöglichkeit bestünde, wäre in der Tatsache, keine Flugzeiten überhaupt mehr im Katalog anzugeben. Aber das ist nun wieder eine Sache, die die Kunden nicht so recht einsehen wollen: "Die müssen doch wissen, für welche Uhrzeit sie ihren Flieger einkauft haben!" werden da wohl Stimmen laut werden.
Aber auch das Thema Flugplanung, mal ganz von einem Reiseveranstalter abgekoppelt, ist ein umfangreiches Kapitel und nicht so einfach auf ein Jahr im voraus planbar.
Nun kommt vielleicht wieder der Einwand, im heutigen Technikzeitalter muss doch so etwas planbar sein! Grundsätzlich auch hier meine Zustimmung. Aber ein Flugzeug im Verhältnis zu 24 Stunden Einsatzmöglichkeit bleibt ein variables "Instrument": Du fliegst um 7 Uhr nach Mallorca! Punkt. Geht nicht, wenn es durch eine Flugzeitverschiebung auf 12 Uhr vorher ab 4 Uhr nach Antalya fliegen könnte und Geld verdienen würde. Aber von dem Flug nach Antalya wusste die Linie vor einem Jahr noch nichts, als sie Reiseveranstalter X die Flugzeit 7 Uhr mitgeteilt hatte.
Na dann fliegt halt die Maschine nicht nach Antalya. Punkt. Und was ist dann mit den Urlaubswilligen, die leider nicht mehr buchen können, weil sonst eine andere Gruppe Urlaubswilliger eine Flugzeitänderung erhält?
Es dreht sich also alles im Kreis.
Jetzt sage ich noch etwas Riskantes:
Seinerzeit, als zum ersten Mal die Algenplage an der Adria auftrat, erhielten viele Urlauber Geld zurück, weil diesen Mangel, dass es zu Beeinträchtigungen des Badens kommen könnte - ohne entsprechende Warnhinweise, der Reiseveranstalter zu vertreten hatte.
Heute ist es aber so, dass niemand mehr für eine Algenplage eine Entschädigung bekommt, weil dieser Umstand als allgemein bekannt gilt und somit ein Risiko des täglichen Lebens darstellt.
Was, wenn jetzt so oft und häufig in Medien über Flugzeitänderungen bei Pauschalpreisen berichtet wird? Was, wenn Richter plötzlich zur Meinung umschwenkten: ja, im Katalog hat der Veranstalter sich Flugzeitenänderungen vorbehalten, ja, diese Änderungen sind nun seit fünf Jahren bekannt, ja, diese Änderungen zählen nun zum Risiko des täglichen Lebens?
Gewagt, aber nicht undenkbar!
Nochmals: Flugzeitenänderungen sind nicht immer zulässig.
Nochmals: Nicht alle Klauseln in abgedruckten Bedingungen (ich mag das andere Wort nicht mehr hören oder lesen) sind zulässig.
Nochmals: Natürlich sollte man sich bei Verbraucherschutzorganisationen in seinem persönlichen Fall informieren.
Aber bitte aktzeptiert, dass es auch eben Fälle gibt, die man eben hinzunehmen hat. Persönliche Freiheit hin, Einschränkungen her: Reisen wird immer mit Risken behaftet bleiben. Man kann sie er- und anerkennen oder man wird an ihnen verzweifeln
Peter