• muecke1401
    Dabei seit: 1155686400000
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    geschrieben 1181771564000

    Hy Chris

    Das alles ist mir ja schon klar...

    komisch ist aber das genau 14 Tage später genau dasselbe Problem aufgetreten ist !? (Wir waren die Rückfuhre)

    irgendwie kommt einem sowas doch "spanisch" vor.

    Ansonsten fand ich es spannend in D'dorf einen fensterplatz ergattert und anderen beim Arbeiten zugeschaut...*g

    In Varna genauso , aber oben auf der freiluftterrasse hab ich sogar unseren Koffer aufm wagen im Auge behalten können... und wieder zugeschaut.

    Ich bin eine Frau. Daraus ergibt sich das Geburtsrecht, bei Bedarf meine Meinung zu ändern ;-)
  • KGregor
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    geschrieben 1181781485000

    So jetzt hat sich auch noch der Hinflug um 1,5 Stunden vorverlegt! Ist ja weiter nicht schlimm, aber da ich unsere Plätze im Flugzeug resevieren wollte (kleines Kind und so , deswegen ganz vone) hab ich jetzt Probleme. Wie erfahre ich die neue Flugnummer bzw. die Airline, da die verschiedenen Airlines unterschiedliche Zeiten der Reservierung im Vorraus haben.

  • ingridjohanna
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    geschrieben 1181829776000

    Also ich habe bei Alltours extra letztes Jahr (Frühbucher) unseren Flug von Leibzig aus gebucht, weil der Abflug früh um 6 gewesen wäre.

    Dieses Jahr bekamen wir dann 3 Monate vor Abflug mitgeteilt das der Flug sich auf Abends 19.00Uhr verschieben würde, wir bekamen über 50 Euro zurück. Leider ging die Maschine dann auch noch eine Stunde später weg und auf dem Heimflug mit der Condor wars das Gleiche. Über 4 Std Verspätung, wegen Auswechselungs der Reifen. grrrrrr Trotz Frühbucher und angegebener Flugzeiten Chaos!!

    Kann man aber nix ändern, nur ärgern. grins

    warten auf den nächsten Urlaub!!
  • ricok
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    Beiträge: 69
    geschrieben 1182088620000

    @'emdebo' sagte:

    Außerdem gehört ab 01. Juli 2006 die Nennung der Fluggesellschaft

    im Normalfall mit zur Buchung und ist Bestandteil der Buchung.

    wo kann man denn das mal schriftlich erhalten (nachlesen)?

  • muecke1401
    Dabei seit: 1155686400000
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    geschrieben 1182110975000

    ÖÖhm, uns hat unser Reisebüro immer schon bei der Buchung die Fluggeselschaft und die vorrauss. Zeiten gesagt ,bzw aufgeschrieben.

    Steht auch im Preisteil deines Kataloges.

    LG Mücke

    Ich bin eine Frau. Daraus ergibt sich das Geburtsrecht, bei Bedarf meine Meinung zu ändern ;-)
  • mailmohr
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    geschrieben 1182512441000

    @'ingridjohanna' sagte:

    Also ich habe bei Alltours extra letztes Jahr (Frühbucher) unseren Flug von Leibzig aus gebucht, weil der Abflug früh um 6 gewesen wäre.

    Dieses Jahr bekamen wir dann 3 Monate vor Abflug mitgeteilt das der Flug sich auf Abends 19.00Uhr verschieben würde, wir bekamen über 50 Euro zurück. Leider ging die Maschine dann auch noch eine Stunde später weg und auf dem Heimflug mit der Condor wars das Gleiche. Über 4 Std Verspätung, wegen Auswechselungs der Reifen. grrrrrr Trotz Frühbucher und angegebener Flugzeiten Chaos!!

    Kann man aber nix ändern, nur ärgern. grins

    Haben die von sich aus gezahlt, oder hast Du (nach) dem Urlaub alltours angeschrieben?

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1182516955000

    @'emdebo' sagte:

    Außerdem gehört ab 01. Juli 2006 die Nennung der Fluggesellschaft

    im Normalfall mit zur Buchung und ist Bestandteil der Buchung.

    ...nicht ganz korrekt:

    Informationen über die Identität des ausführenden

    Luftfahrtunternehmens

    (1) Bei der Buchung unterrichtet der Vertragspartner für die

    Beförderung im Luftverkehr unabhängig vom genutzten

    Buchungsweg die Fluggäste bei der Buchung über die Identität

    der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s).

    (2) Ist die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

    bei der Buchung noch nicht bekannt, so stellt der Vertragspartner

    für die Beförderung im Luftverkehr sicher, dass der Fluggast über

    den Namen der bzw. des Luftfahrtunternehmen(s) unterrichtet

    wird, die bzw. das wahrscheinlich als ausführende(s) Luftfahrtunternehmen der betreffenden Flüge tätig werden bzw. wird. In diesem Fall sorgt der Vertragspartner für die Beförderung im Luftverkehr dafür, dass der Fluggast über die Identität der bzw. des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) unterrichtet wird, sobald

    diese Identität feststeht.

    (3)Wird das bzw. die ausführenden Luftfahrtunternehmen

    nach der Buchung gewechselt, so leitet der Vertragspartner für die

    Beförderung im Luftverkehr unabhängig vom Grund des Wechsels

    unverzüglich alle angemessenen Schritte ein, um sicherzustellen,

    dass der Fluggast so rasch wie möglich über den Wechsel

    unterrichtet wird. In jedem Fall werden die Fluggäste bei der

    Abfertigung oder, wenn keine Abfertigung bei einem Anschlussflug

    erforderlich ist, beim Einstieg unterrichtet.

    (4) Das Luftfahrtunternehmen oder gegebenenfalls der Reiseveranstalter sorgen dafür, dass der betreffende Vertragspartner für die Beförderung im Luftverkehr über die Identität der oder des Luftfahrtunternehmen(s) unterrichtet wird, sobald diese Identität feststeht, insbesondere im Falle eines Wechsels des Luftfahrtunternehmens.

    Gruß

    Peter

  • ThomasundAndrea
    Dabei seit: 1152835200000
    Beiträge: 16
    geschrieben 1183113816000

    Hallo,

    geht ja ganz schön zur Sache. Nur irgendwas neues fand ich nicht in dem Thread. Lt. AGB´s dürfen Veranstalter Flugzeiten verschieben... Alles bekannt. Wobei nur das Vorhandensein einer Bestimmung in den AGB´s diese Regel nicht legalisiert. Wenn von bestätigten 20 Uhr auf 2 Uhr nachts vorgezogen wird, dann wäre ich schon ganz schön sauer und wenn das wirklich rechtlich in Ordnung (Urteile?) dann ist das der ultimative Grund dafür, bei keinem Veranstalter je pauschal zu buchen.

    Aber was ist damit:

    Wir buchen nie pauschal. Fliegen aber natürlich trotzdem mit Condor etc. Wir haben zwei Kinder und suchen deshalb gezielt Flüge am Tage aus. Eine Verschiebung der Flugzeit wäre nicht nur ärgerlich, sondern würde uns (bei mehreren Stunden) durchaus Schaden zufügen. Materiellen (Hotel/ Leihwagen) und immateriellen.

    Bein Liniengesellschaften wird (meine ich) ab 5 Stunden umgebucht. Große Airlines tun dies nach Möglichkeit sicher auch schon früher. Was ist mit Condor, Tuifly, Air Berlin. Welche Ansprüche hab ich?

    Viele Grüsse

    Thomas

  • Pimbolihaus
    Dabei seit: 1158537600000
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    gesperrt
    geschrieben 1183115511000

    @Thorben-Hendrik sagte:

    Flugzeiten sind immer unter Vorbehalt der Änderung und können JEDERZEIT geändert werden, steht so auch im Katalog ist also KEIN Mangel, sondern einfach Pech, keine Chance, sorry!

    Da kann ich dir nur zustimmen. :frowning: Gruß Uta

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1183120041000

    @ThomasundAndrea sagte:

    Wobei nur das Vorhandensein einer Bestimmung in den AGB´s diese Regel nicht legalisiert.

    doch, grundsätzlich schon, allerdings muss dieser Hinweis klar und deutlich erfolgen und es darf nicht an anderer Stelle mit besonders guten Flugzeiten und oder Fluglinien geworben werden! Dies würde nämlich eine Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft bedeuten und bei Nichteinhaltung eine einseitig Änderung des Reisevertrages sein.

    @ThomasundAndrea sagte:

    Wenn von bestätigten 20 Uhr auf 2 Uhr nachts vorgezogen wird, dann wäre ich schon ganz schön sauer und wenn das wirklich rechtlich in Ordnung (Urteile?) dann ist das der ultimative Grund dafür, bei keinem Veranstalter je pauschal zu buchen.

    a) es gibt da Urteile, die das als Reisemangel bezeichnen mit einer Reisepreisminderung und es gibt Urteile, die das als hinzunehmende Unannehmlichkeit bezeichnen. Es kommt auch sehr stark auf die einzelnen Umstände an (mit/ohne Kinder, 7 oder 14 Tage, wie stand es im Katalog u.a.m.)

    b) ihr widersprecht euch... bei keinem Veranstalter pauschal buchen ... wir fliegen mit Condor.

    Flugzeitenänderungen liegen nicht nur im Einflussbereich des Reiseveranstalters, sondern meist und überwiegend bei der Fluggesellschaft.

    Wer also individuell mit Condor, TUIfly, Air Berlin usw. fliegt, den treffen Flugzeitenänderungen genauso. Mit dem kleinen Unterschied, dass es bei einer Pauschalreise ein Reisemangel ist, bei individueller Flugbuchung aber bestensfalls zum Rücktritt vom Flug ohne Kosten führt.

    @ThomasundAndrea sagte:

    sondern würde uns (bei mehreren Stunden) durchaus Schaden zufügen. Materiellen (Hotel/ Leihwagen) und immateriellen.

    Auch in diesem Punkt prallen zwei Ansichten aufeinander: einerseits muss eine Fluglinie jeden Schaden ersetzen, der aufgrund einer Nicht- oder Schlechtererfüllung des vereinbarten Transportvertrages entstehen kann. Andererseits kann sich eine Fluggesellschaft rechtskräftig Änderungen der Flugzeiten vorbehalten.

    Somit ist also auch hier jeder Fall einzeln zu betrachten und mal wird ein Richter so und mal so entscheiden!

    @ThomasundAndrea sagte:

    Bein Liniengesellschaften wird (meine ich) ab 5 Stunden umgebucht. Große Airlines tun dies nach Möglichkeit sicher auch schon früher.

    Würde ich so pauschal stehen lassen. Airlines werden immer abwägen, was kostet sie eine Umbuchung auf eine fremde Linie und was kostet sie das Umbuchen auf eine eigene, spätere oder am nächsten Tag fliegende Maschine. Nach fünf Stunden kann man sich umbuchen lassen. Wenn es aber nicht geht, nützt einem dies genausoviel wie den Pauschalreisenden, der auf der Linienmaschine sitzt.

    Gruß

    Peter

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