@'emdebo' sagte:
Außerdem gehört ab 01. Juli 2006 die Nennung der Fluggesellschaft
im Normalfall mit zur Buchung und ist Bestandteil der Buchung.
...nicht ganz korrekt:
Informationen über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens
(1) Bei der Buchung unterrichtet der Vertragspartner für die
Beförderung im Luftverkehr unabhängig vom genutzten
Buchungsweg die Fluggäste bei der Buchung über die Identität
der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s).
(2) Ist die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
bei der Buchung noch nicht bekannt, so stellt der Vertragspartner
für die Beförderung im Luftverkehr sicher, dass der Fluggast über
den Namen der bzw. des Luftfahrtunternehmen(s) unterrichtet
wird, die bzw. das wahrscheinlich als ausführende(s) Luftfahrtunternehmen der betreffenden Flüge tätig werden bzw. wird. In diesem Fall sorgt der Vertragspartner für die Beförderung im Luftverkehr dafür, dass der Fluggast über die Identität der bzw. des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) unterrichtet wird, sobald
diese Identität feststeht.
(3)Wird das bzw. die ausführenden Luftfahrtunternehmen
nach der Buchung gewechselt, so leitet der Vertragspartner für die
Beförderung im Luftverkehr unabhängig vom Grund des Wechsels
unverzüglich alle angemessenen Schritte ein, um sicherzustellen,
dass der Fluggast so rasch wie möglich über den Wechsel
unterrichtet wird. In jedem Fall werden die Fluggäste bei der
Abfertigung oder, wenn keine Abfertigung bei einem Anschlussflug
erforderlich ist, beim Einstieg unterrichtet.
(4) Das Luftfahrtunternehmen oder gegebenenfalls der Reiseveranstalter sorgen dafür, dass der betreffende Vertragspartner für die Beförderung im Luftverkehr über die Identität der oder des Luftfahrtunternehmen(s) unterrichtet wird, sobald diese Identität feststeht, insbesondere im Falle eines Wechsels des Luftfahrtunternehmens.
Gruß
Peter