@andreas0401 sagte:
......Nach spätestens zwei Jahren sind
die 14 Dollar fällig. Egal ob verlängern oder neu beantragen......
Genauso ist es!
LG - R.
@andreas0401 sagte:
......Nach spätestens zwei Jahren sind
die 14 Dollar fällig. Egal ob verlängern oder neu beantragen......
Genauso ist es!
LG - R.
Und noch etwas zur Klärung:
Bei erteilter ESTA-Genehmigung handelt es sich nicht um ein Visum, sondern um die Genehmigung, einen Flug anzutreten. Das Einreisevisum wird nach wie vor am Einreise-Flughafen in USA erteilt (oder auch nicht!).
Vorzeigen brauchte ich das ESTA-Formular bei meinen letzten USA-Flügen nicht, die Fluglinie holte sich die Information aus dem Computer, bei einem anderen Flug hatte ich die ESTA-Nummer schon bei der Buchung angegeben. Ich nehme jedoch auf alle Fälle einen Ausdruck mit auf die Reise.
Esta bedeutet visumsfreie Einreise. Falls Du mit Visum einreisen willst oder mußt (z.B. weil man aus einem Land stammt, das nicht zum Visa Waiver-Programm gehört), muß das immer sehr umständlich vorher bei einem US-Konsulat beantragt werden, einfach so bei der Einreise geht das nicht
sorry ich hatte mich wohl falsch ausgedrückt.
Mit verlängert meinte ich natürlich einen neuen Antrag erstellt - bei der Aktualisierung können nur Daten aktualisiert werden - die Verlängerung um zwei weitere Jahre ist die gleiche Maske wie ein Neuantrag der ESTA.
Habe gerade nochmals die ESTA Seiten besucht und festgestellt dass ich den neuen Schritt 4 (Zahlung vornehmen) Anfang letzter Woche noch nicht durchführen musste.
Mal wieder Glück gehabt
Grüßle Ralf
@Susanne xyz
Dnn lies mal dien ersten Absatz unter "Authorization Approved":
Your travel authorization has been approved and you are authorized to travel to the Unites States (...) This does not guarantee admission to the United States; a Customs and Border Portection (CBP) officer at a port of entry will have the final determination.
Man konnte auch schon vor der Einführung des ESTA-Formulars ohne vorherige Beantragung eines Visums in die USA als Tourist einreisen. Mit dem ESTA-Formular möchte man offenbar schon vorab so einige Informationen über die Person haben. Das Visum wird am Einreiseflughafen erteilt.
Eine "visumsfreie Einreise" in die USA gibt es nach wie vor nicht.
Ja, wir hatten auch unsere Einreisegenehmigungen alle fein im Januar beantragt und wollten jetzt noch einmal schauen, ob alles stimmt.
Wir haben die Genehmigung für meinen Gatten nicht gefunden! Riesige Panik, vor allem bei mir (ich bin hier der Reiseleiter der Familie)!
Wir haben den Fehler gefunden - Ich dumme Trine habe bei meinem Mann einen Fehler bei den Daten gemacht (habe statt Germany als passausstellendes Land auf France gescrollt) - naja, nun war es doch kostenpflichtig, zum Tageskurs hat es uns ca. 11 € gekostet. Ist nicht die Welt, aber geärgert hat es mich schon.
Aber jetzt sind alle drei da und richtig. Und vorsichtshalber ausgedruckt.
Schließlich geht's nächste Woche schon los!
Also schön aufpassen beim Ausfüllen und alles nochmal GENAU durchlesen!!!
Hallo zusammen.
Ich hatte einen Reisepass beantragt und bereits vorab eine Nummer (xxxxxxxxx7) genannt bekommen. Danach habe ich bei ESTA einen Antrag auf visumfreies Einreisen gestellt und der wurde auch schon genehmigt. Die Reispass-Nr lautet (xxxxxxxxx) also ohne die Prüfziffer 7.
Nun meine Frage:
Muss ich jetzt einen neuen Antrag stellen oder kann der alte Antrag so bestehen bleiben? Ich möchte nämlich ungern die 14 US-Dollar bezahlen müssen. Besten Dank schon mal für die Antworten.
Wenn die Reisepassnummer, die man Dir bei der Beantragung des Passes gegeben hat (gibt's denn sowas überhaupt?) die gleiche ist, die Du bei der Esta-Beantragung dann in das Formular eingetragen hast, und wenn das auch tatsächlich die selbe Nummer ist, die nun auch in Deinem Reisepass steht, dann dürfte der Antrag weiterhin gültig sein.
Allerdings erinnere ich mich, dass doch im Pass das Ausstellungs- und das Ablaufdatum steht, welches ebenfalls im Esta-Antrag angegeben werden muss - hast Du diese Daten auch schon bei der Pass-Beantragung mitbekommen?
Glaube ich eher wohl nicht, deshalb denke ich, dass Du um eine Neubeantragung wohl doch nicht umhin kommst....
R.
ja, in D bekommst Du gleich die (vollständige) Nummer des neuen RP. Damit kann ich bei meiner Gemeinde dann online abfragen, ob ich das Teil schon abholen kann. Aber eine Prüfziffer kenn ich nicht. In D besteht die "Nummer" aus einer Kombination von 9 Ziffern und Buchstaben (bei meiner Tochter klingt das Ganze irgendwie wie ein neuartiges Grippe-Virus ).
Gruß
Carmen
@Ronny-Bonny sagte:
Wenn die Reisepassnummer, die man Dir bei der Beantragung des Passes gegeben hat (gibt's denn sowas überhaupt?) die gleiche ist, die Du bei der Esta-Beantragung dann in das Formular eingetragen hast, und wenn das auch tatsächlich die selbe Nummer ist, die nun auch in Deinem Reisepass steht, dann dürfte der Antrag weiterhin gültig sein.
Allerdings erinnere ich mich, dass doch im Pass das Ausstellungs- und das Ablaufdatum steht, welches ebenfalls im Esta-Antrag angegeben werden muss - hast Du diese Daten auch schon bei der Pass-Beantragung mitbekommen?
Glaube ich eher wohl nicht, deshalb denke ich, dass Du um eine Neubeantragung wohl doch nicht umhin kommst....
R.
Hallo. Erst mal Danke für die Antwort. Also das Ausstellungs- und das Ablaufdatum habe ich damals sofort genannt bekommen. Also die Reisepass-Nr. stimmt absolut überein, nur dass ich damals auch noch die Prüfziffer aufgeschrieben bekommen habe. Keine Ahnung was nun zu tun ist. Ich habe mich mal an das Auswärtige Amt gewendet, allerdings wird es wohl noch eine Weile dauern, bis die antworten.
@ steamboats:
Also die Prüfziffer findest Du im Reisepass ganz unten links. Der letzte Buchstabe steht für Deutschland und die Zahl davor ist die Prüfziffer.
Wisst ihr evt. wo ich mich noch schlau machen kann? Die amerikanische Botschaft beantwortet solche Fragen leider nicht lt. deren Website.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!