Also ich bin ein wenig verwirrt, weil ich hier immer wieder gelesen habe, bei Pauschalreisen hätte man keinen Anspruch auf Entschädigung.
Das hab ich jedoch in der Fluggastordnung gelesen:
" 5) Da die Unterscheidung zwischen Linienflugverkehr und Bedarfsflugverkehr
an Deutlichkeit verliert, sollte der Schutz sich nicht auf Fluggäste im
Linienflugverkehr beschränken, sondern sich auch auf Fluggäste im Bedarfsflugverkehr,
einschließlich Flügen im Rahmen von Pauschalreisen,
erstrecken."
Daraufhin habe ich gegoogelt und das hier gefunden:
Innerhalb der Europäischen Union ist im Jahre 2005 eine Verordnung bezüglich Ihrer Rechte als Fluggast in Kraft getreten. Diese beinhaltet unter anderem Regelungen zu Entschädigungszahlungen bei größeren Verspätungen, der Annullierung von Flügen, sowie der Nichtbeförderung. Viele Urlauber glauben, dass diese Regelungen nicht für Pauschalreisen angewendet werden können und nur gültig sind, wenn es sich um eine reine Flugbuchung handelt. Tatsächlich jedoch gilt die Verordnung mit der Bezeichnung 261/2004/EG auch für Flugverspätungen innerhalb von Pauschalreisen. Das bedeutet, dass Ihnen auch bei einer Flugverspätung, Annullierung, sowie bei einer Nichtbeförderung innerhalb einer Pauschalreise die entsprechenden Entschädigungszahlungen zustehen.
WANN HABE ICH BEI EINER PAUSCHALREISE RECHT AUF ENTSCHÄDIGUNG?
Auch für eine Pauschalreise gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei einer herkömmlichen, separat gebuchten Flugreise. So findet die EU-Fluggastverordnung immer dann Anwendung, wenn es sich um einen Flug innerhalb der EU, einen Flug mit einem Startflughafen innerhalb der EU, aber auch, wenn es sich um einen Flug mit einem Zielflughafen innerhalb der EU handelt, wenn dieser von einer in der EU-ansässigen Fluglinie ausgeführt wird. Für Flüge außerhalb der EU, selbst wenn diese von einer EU-Fluggesellschaft ausgeführt werden, gilt die Verordnung 261/2004/EG hingegen nicht.
Quelle: claimflights.de
Kann mich vielleicht jemand Aufklären ?
Ich habe bereits über anex tour die Tickets für Azur Air am 27.06 mit entsprechender Uhrzeit erhalten.
Bis jetzt noch keine Antwort erhalten mit welchem Flug es nun nach Mallorca geht.
Habe ich einen Anspruch nach der Fluggastrechtverordnung oder nicht ?