• sim4000
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    geschrieben 1522240776274 , zuletzt editiert von sim4000

    @vonschmeling

    Aber doch nur, wenn der Koffer in Urlaub fehlt, oder? In dem Beitrag paar drüber, ging es um den Rückflug nach Köln bei dem ca. 160 Koffer in Fuerteventura liegen gelassen wurden. Da hatten die Jungs und Mädels von AHS in Köln ordentlich was zu tun :smiley:

    sc .

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1522253368393

    Ja, nur wenn man im Urlaub kofferlos bleibt kann man eine Reisepreisminderung geltend machen.

    Ich bezog mich auf die Urlauber, deren Koffer wieder in FUE wacker vom Hof gerollt sind, da keine Zeit zum Ausladen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Andy10
    Dabei seit: 1154044800000
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    geschrieben 1522411818880

    Hallo zusammen,

    morgen geht es endlich los.

    Ab HAJ nach LPA und das schon um 04:00 Uhr.

    Schaun mer mal ob alles glatt gehen wird.

    Der Flug steht zumindest auf dem Abflugplan... :wink:

    Gruß

    Andy

  • Olympus Desaster
    Dabei seit: 1523032777669
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    geschrieben 1523033229783 , zuletzt editiert von Olympus Desaster

    Hallo Jessy,

    wir waren auch auf dem besagten Flug am 22.03. ab Köln/Bonn nach Fuerteventura mit den fast zehn Stunden Verspätung. Zur Wahrheit gehört aber auch, daß der Mitarbeiter des Flughafens Köln-Bonn den Piloten zur Seite genommen hat um ihm zu sagen, er möge jetzt nicht weiter lügen. Dies bezog sich auf den Streik-Firlefanz in Frankreich als Argument. Das natürlich Sinn macht, da die Verspätung dann aufgrund höherer Gewalt entstanden sein könnte.

    Auch nicht schlecht war der Hinweis, daß die das erste Mal dorthin flogen.

    Parallel ist ja ein Gate weiter um kurz nach zehn Uhr ein Flugzeug der Olympus Airways nach Teneriffa gestartet.

    Tatsächlich hatte unser Flugzeug aber deshalb Verspätung, da es zuvor, auf dem Hinweg von Athen nach Köln-Bonn, in Rom notlanden musste. Es hatte technische Probleme. Was ja nicht schlimm ist, bedenkt man das hohe Alter des Flugzeugs. Es gibt einige Berichte dazu, hier eine kurze Zusammenfassung:

    http://airflightdisaster.com/index.php/olympus-airways-flight-diverts-to-rome-fiumicino-airport/

    Alle Passagiere und die Crew blieben ja zum Glück unverletzt.

    Wir haben auch interessante Videos von den Übergriffen, die ja dann durch die Bundespolizei beendet werden mussten, beim Warten am Flughafen. Insbesondere aber von den Tumulten in der Kabine, als wir da zwei Stunden warten mussten. Das war ja echt ziemlich krass alles. Insbesondere, nachdem die auf einmal Kerosin nachtanken mussten und die Koffer umgeladen haben. Vielleicht stelle ich die einmal auf Youtube oder am besten direkt an einige Sender schicken.

    Übrigens rührt die arabische und russische Beschilderung in der Kabine wohl daher, daß die zuvor von Wings of Lebanon gechartert wurden. Einfach mal OlympusAirways ohne # auf Twitter eingeben, dann kommen die ganzen Meldungen.

    Falls jemand Fotos von den Wasserflaschen als Ersatz für das fließende Wasser an den Waschbecken auf dem Flug hat, würde ich mich über eine Nachricht freuen.

    Im Leben werde ich nicht mehr in eines der Flugzeuge dieser Gesellschaft steigen. Jetzt geht es erstmal um die Fluggastentschädigung, Gerichtsstand ist ja zum Glück Köln. Bei Fragen, sende mir bitte gerne eine PN.

    Viele Grüße

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1523034483256

    Gerichtsstand für Forderungen gem. VO(EG)261/04 kann auch dein Wohnort sein, nur mal so für´s Protokoll ... :confused:

    Da mir allerdings die Wahl deines Nick zutiefst widerstrebt (kennst du die Bedeutung des Wortes disaster???) werde ich auf weitere Stellungnahmen zu diesem, aus meiner Sicht reichlich tendenziös ausformulierten Bericht verzichten.

    Generell möchte ich mal wieder dazu anregen, die Wortwahl betreffend Verzögerungen im Flugverkehr zu überdenken:

    Ein Desaster erleb(t)en die Angehörigen der Passagiere des Fluges 4U 9525 und noch schlimmer vielleicht MH370/MAS370.

    Verspätete erleben hingegen einige Unbilligkeiten aber eben kein "Desaster".

    Man kann eine Abkehr (ganz gleich wie gerechtfertigt!) von einem Luftverkehrsunternehmen auch weniger plaktiv gestalten - und wird damit womöglich autentischer wirken.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Olympus Desaster
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    geschrieben 1523035188761

    Guten Abend, von schmeling,

    danke für Deine juristische Hilfestellung. Unabhängig von Deinem Post ist der Gerichtsstand (für mich) wie gesagt zum Glück Köln. Und nicht der Sitz des Unternehmens. Insoweit erschließt sich mir der merkwürdige Smilie am Ende Deiner Aussage nicht :-)

    Unabhängig davon halte ich es für geboten, wie von Dir angekündigt auf weitere Stellungnahmen zu meinem Bericht zu verzichten.

    Danke!

    Viele Grüße

    PS: Gute orthographische Kenntnisse unterstützen ebenfalls die Authentizität

    PPS: Nicht aufregen. Das ist ein Forum.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1523036323098

    Zum einen gibt es hier keine "juristische Hilfestellung" sondern nur einen Vorbehalt gegen irrtümliche Auslegungen deines Kommentars "zum Glück":

    Einreden gem. VO(EG)261/04 können unabhängig vom Sitz des betroffenen Luftverkehrsunternehmens geführt werden und ist der Gerichtsstand dann ggf. der dem Wohnort des Beschwerdeführers nächstgelegene.

    Falschen Aussagen widerspreche ich selbstverständlich ungeachtet geschmackloser Nicknames ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Olympus Desaster
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    geschrieben 1523038443566 , zuletzt editiert von Olympus Desaster

    @vonschmeling: Falschen Aussagen sollte man grundsätzlich widersprechen, da gebe ich Dir recht. Ich tue dies in Deinem Fall aber lediglich auf Deinen letzten Post bezogen:

    Die von Dir zitierte Verordnung gilt im Hinblick auf den Verbrauchergerichtsstand gerade NICHT allgemein für Fluggäste bei Verspätungen. Und natürlich können diese NICHT allgemein am Wohnort, oder dem ihren Wohnort nächsten Gericht, klagen. Dies gilt, wenn überhaupt, nur bei gesamtschuldnerischer Haftung eines Reiseunternehmers (mit Sitz in DE) und der Fluggesellschaft, bei Pauschalreisen beispielsweise.

    Einreden gem. der zitierten Verordnung gegen hier in Rede stehende Fluggesellschaften mit Sitz im Gemeinschaftsgebiet können aber am Abflug- oder Ankunftflughafen geführt werden. Bei diesem Flug haben viele Passagiere ihre Tickets, ihre Hotels und einen Mietwagen separat und direkt gebucht. Köln ist damit neben Puerto del Rosario möglicher Gerichtsstand.

    Bitte jetzt keine weitere Diskussion. Danke.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1523041653564 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Keine Diskussion, danke für die Präzisierung.

    Derartig hatte ich das nach deinem ersten Beitrag nicht erwartet und bin beherzt in die "Generalsperrenfalle" gelatscht.

    Hinsichtlich der erzählerischen Darbietung des Problems beharre ich auf meine Einschätzung, dass eine Verspätung kein Desaster ist.

    Betreffend einen eingliedrigen Flug hat der EUGH entschieden, dass als Gerichtstand sowohl der Abflug- als auch am Ankunftsort des Beschwerdeführers gewählt werden kann (EuGH, Urteil vom 9. Juli 2009 - C-204/08, Slg 2009, I-6073).

    Zusätzlich:

    Gemäß der Verordnung (EG) Nr.1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (...) kann bei Flügen von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat auf der Grundlage eines mit einem einzigen Luftfahrtunternehmen, dem ausführenden Luftfahrtunternehmen, geschlossenen Vertrags entsprechend dem Vertragswortlaut für eine auf die Verordnung (EG) Nr.261/2004 gestützte Klage auf Ausgleichszahlungen nach Wahl des Klägers das Gericht des Ortes des Abflugs oder das des Ortes der Ankunft des Flugzeugs angerufen werden.

    Gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Brüsseler Verordnung haben Fluggäste auch die Möglichkeit, vor den Gerichten des Sitzlandes der Beklagten (...) zu klagen.

    (Quelle: EU Kommission Bekanntmachung am 10.06.2016)

    Entschieden entgegentreten möchte ich nach wie vor der Behauptung, "Teil der Wahrheit" (welcher oder wessen??) sei eine an den Kaptän gerichtete Aufforderung (von wem und weshalb? Coram publico?), seine "Lügen" hinsichtlich des Anlasses der Verzögerung aufzugeben. Das ist Hörensagen, vielleicht eine Interpretation, jedenfalls kein Material für die sachliche Ebene. Zumal die gegenständliche Störung im französischen Luftraum tatsächlich bestand und selbst bei in kurzen Abständen erfolgenden Flügen unterschiedliche Auswirkung auf jeden einzelnen erzeugt haben könnte.

    Die Unterstellung, man habe willkürlich und in Absicht der Exkulpierung durch "außergewöhnliche Ereignisse" suggestiv einwirken wollen ist allenfalls vage.

    Schließlich müsste das Luftverkehrsunternehmen entlastende Gründe ja vor Gericht durchbringen mittels von ihm geschuldeten Datennachweises.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • sim4000
    Dabei seit: 1251590400000
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    geschrieben 1523097653215 , zuletzt editiert von sim4000

    @Olympus Desaster

    Huch, was war denn bei euch los? Übergriffe? Bundespolizei? Tumulte im Flugzeug?

    Wie ein paar Beiträge weiter oben schon geschrieben steht, waren wir ebenfalls betroffen, von FUE abgehend aber mit ein Bisschen mehr Verspätung als ihr. Trotz unserer 27 Stunden Verspätung blieb aber alles ruhig, auch ein Einschreiten der Guardia Civil war nicht notwendig. Vielleicht verhalten sich deutsche Pauschalurlauber entgegen aller Stereotype im Ausland doch vernünftig und rücksichtsvoll :wink: Also was war da bei euch los?

    Ich bin übrigens wahrlich kein Vielflieger, aber trotzdem nicht meine erste ungeplante Übernachtung (und das bei der alt-ehrwürdigen LTU) . So etwas kommt manchmal mal vor, ist ärgerlich, aber m. E. kein Grund sich groß aufzuregen und natürlich erst Recht kein "Desaster".

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