Spricht der "Bänkö" jetzt schon Reiserechtsurteile, oder ist das ein anderer
Abflug nachts, wann muss man aus Hotel auschecken?
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geschrieben 1369159568000
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geschrieben 1369160342000
Wenn es sich auf dem Rückflug um einen Nachtflug handelt, mit Abflugzeiten gegen 03:00 Uhr morgens aus dem Zielgebiet, erfolgt der Check-Out im Hotel um 12:00 Uhr (örtliche Abweichung vorbehalten) des Vortages.
Früh-Check-In bzw. Spät-Check-Out - Verlängerung der Zimmernutzung erhalten Sie gegen Aufpreis je nach Verfügbarkeit nach Rücksprache an der Hotelrezeption!
Es besteht die Möglichkeit, eine Verlängerungsnacht gegen Aufpreis vor dem Abflug dazuzubuchen. Nehmen Sie bitte hierzu Kontakt mit dem Kundenservice auf.
Bei JT kopiert.
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geschrieben 1369160544000
Gudrun,gut nun
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geschrieben 1369161007000
Und wer bucht so etwas ?
Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens) -
geschrieben 1369162058000
Wir hatten´s in einem anderen Unterforum ja schon hinreichend von AGB und ihrer Wirksamkeit, und in diesem Fall bedarf es gar keiner neuen Rechtsprechung.
Wenn eine Reise mit Hotelaufenthalt bis zum 6. gebucht ist, endet die Beherbergungspflicht am 6. um 12:00 Uhr und nicht etwa schon am 5. zu dieser Stunde. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle was der Veranstalter in seine AGB pinselt - das ist eine glasklare gesetzliche Regelung.
Zudem ist die bei JT gefundene Klausel nicht bezüglich des gebuchten Rückreisedatums konkretisiert sondern spricht nur verallgemeinernd von Nachtflügen.
Wenn also eine Reise vom Xten bis zum Yten gebucht, bestätigt und bezahlt wurde, hat der Urlauber selbstverständlich das Recht, in der Zeit bis zur notwendigen Abreise am Yten über sein Zimmer zu verfügen.
Nehmen wir hingegen an, dass die Reise nur bis zum Y-1ten dauert, der Flieger aber erst am Yten um 3:00 Uhr frühs abhebt, dann trifft die Beschreibung zu.
Ich gehe davon aus, dass genau das gemeint ist - warum sollte man sonst "eine Nacht zubuchen", die bereits gebucht ist ... ??
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1369164833000
..entscheidend ist immer die Buchungsbestätigung..man bucht ja "Nächte" nicht Tage. Zur Kontrolle also auf jeden Fall genau checken und die Nächte durchzählen, die letzte muß ja dann die vor dem "Tag der Abreise" sein. Und in diesem Fall steht einem natürlich, wie millionenfach bei Pauschalreisen üblich, das Zimmer bis zur vorgegebenen Checkout-Zeit (meist 12 Uhr) am Abreisetag uneingeschränkt ohne zusätzliches Zubuchen zur Verfügung. Allgemein erkenne ich aber einen erschreckenden Trend bei Veranstaltern das "Gefüge" Pauschalreise, welches normalerweise aus Hinflug am Anreisetag, Transfer zur gebuchten Unterkunft, Aufenthalt dort nach gebuchter Leistung, Rücktransfer zum Flughafen sowie Heimflug am Tag der Abreise besteht, auseinanderzunehmen und die Leistungen zu reduzieren, z.B. auch daß die Reise "ohne Transfer" gebucht ist.
Falls ich zum Beispiel bei einer 14-tägigen Pauschalreise nur 13 Nächte gebucht habe kann es natürlich sein daß mir dann die letzte Nacht "fehlt" und ich diese dazubuchen muß oder quasi obdachlos im Hotel bzw. anderswo verbringe. Das Problem ist daß durch dieses ganze "X-Veranstaltergedöns" vieles für den nicht erfahrenen Pauschaltouri immer unübersichtlicher wird, als solcher rechne ich erst gar nicht damit daß ich in eine wie vorher geschilderte Situation komme...aus vielen anderen Beiträgen hier entnehme ich daß sich kaum jemand vor Buchung mit den AGB auseinandersetzt..das rächt sich dann übel...
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geschrieben 1369165762000
Sorry, aber da muss ich dir widersprechen ...
Man muss nicht zählen, es reicht vollkommen aus auf das Datum zu schauen.
Steht da der Yte als Abreisetag hat man an eben diesem Anspruch auf eine Beherbergung bis mindesten 12:00 Uhr - wobei das abweichend auch mal länger sein kann.
Da Pauschalreisen immer häufiger nicht auf der Basis "2 Wochen" sondern X Tage gebucht werden, ist eine Zählerei ziemlich müßig.
Zudem organisieren Urlauber zunehmend den Transfer lieber selbst, daher ist das m.E. auch keine "erschreckende Entwicklung" sondern eher eine Erweiterung der Flexibilität - und übrigens off topic in diesem Thread ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1369169612000
Der Veranstalter ist Der Tour. Ich habe die angeschrieben und habe eine Antwort erhalten
„Wie Sie derKopie Ihres Buchungsauftrages im Datei-Anhang entnehmen können, buchten Sieeinen 13-tägigen Hotelaufenthalt, welcher Ihnen von Dertour wie gebuchtbestätigt wurde und welcher ordnungsgemäss vor Ort erbracht wird.
Wir bitten umIhr Verständnis dafür, dass die späte Abholung am 5.9.2013 zum Flughafen keinenAnspruch auf die Buchung einer weiteren, kostenfreien Hotelnacht begründet.“
Die behaupten,dass ich schon am 5 von Hotel abgeholt werde, obwohl mein Abflug um 4 Uhrmorgens stattfindet und Transfer nur 50 minuten dauert.
In Reisebestatigung steht:
Leistung: 13 Tage, 4 Personen,
mit All Inclusive, Flug
Zimmer: 1 Familienapartment
Balkon
Veranstalter: Dertour GmbH
Anreise: München, Sa. 24.08.2013
Abreise: Antalya, Fr. 06.09.2013
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geschrieben 1369170964000
Kommt doch ungefähr hin, Abflug 4 Uhr, ca 1 Std Transfer (je nachdem wieviel Hotels angefahren werden), ca. 2 Stunden vor Abflug soll man am Flughafen sein. Kann also durchaus sein das du kurz vor Mitternacht abgeholt wirst.
Lustig gelebt und selig gestorben, das heißt dem Teufel die Rechnung verdorben! -
geschrieben 1369171503000
Ich bin in Sachen Pauschalreisen nicht sehr beschlagen, aber die Auslegung hier halte ich für eine Frechheit!
Wenn die Reise vom 24.8. bis 6.9. gebucht wurde, sind das nun mal naturgemäß 14 Nächte und selbstverständlich 13 (eher 12) Tage ... bist du rechtschutzversichert?
Spontan würde ich dir raten, dem Veranstalter folgende Mitteilung zum machen:
"Meine Reise beginnt am 24.8. und endet am 6.9.2013.
Dies ist ungeachtet Ihrer Rechenart die vertragliche Vereinbarung und somit habe ich Anspruch auf Behergergung bis 6.9. 12 Uhr.
Ich ersuche Sie dringend um eine entsprechende Bestätigung."
b.t.w. Ich würde den Sachverhalt im Unterforum für Reiserecht besser aufgehoben finden ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.