@Mühlengeist
Ich kann nur vermuten ...
Die Schließung wurde behördlich angeordnet, folglich wird es auch in A möglich sein, Ausfallgelder bei einer Behörde zu beantragen und zu erhalten (betrifft den Hotelier).
Soweit es dich als Gast betrifft denke ich, dass das wie jede andere Schließung behandelt werden muss - nämlich mit der Erstattung des Beherbergungspreises.
@Ryda
Auch hier meine Vermutung:
Es handelt sich um verbundene Leistungen. Die Kosten des Hotels auf den Malediven wären zu erstatten, ebenso die Kosten für den Flug von Sri Lanka nach Male und weitere im Zusammenhang mit diesem Teil der Reise.
Wie sich das mit dem Flug nach Dubai und weiter nach Sri Lanka verhält - bzw. mit dem dortigen Hotel ist schwer zu beurteilen, da rechtlich praktisch völliges Neuland.
Mein Rat: Kontaktiere dein Reisebüro und bitte dort um Hilfe.
@shaun
Hier hackt niemand rum, es werden lediglich Aussagen korrigiert.
Deine Situation ist sehr schwer zu beurteilen. Da ab heute das Einreiseverbot verhängt ist müsste dir eine Erstattung des Reisepreises zustehen.
Du musst das mit Opodo klären, SQ kann dir nicht helfen.