Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • bibikommt
    Dabei seit: 1128902400000
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    geschrieben 1584295163096

    Zumindest für Spanien schreibt das AA inzwischen:

    Üperprüfen sie ihre Reisepläne und vermeiden sie nicht erforderliche Reisen

    Ist das mit einer Reisewarnung gleichzusetzen?

    https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/spanien-node/spaniensicherheit/210534?isLocal=false&isPreview=false

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1584295227372

    Nein, das ist keine Reisewarnung

  • Bienekind
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1584295231047

    Nein

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1584295235777

    @Karin D.

    Wenn der Flug nicht (oder leer!?) durchgeführt wurde zeitigt das sogar bei FTI eine Absage mit Anspruch auf Erstattung des Reisepreises.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • caline
    Dabei seit: 1206403200000
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    geschrieben 1584295303407 , zuletzt editiert von vonschmeling

    xxx Zitat von Beitrag getrennt xxx

    @vonschmeling sagte:

    Sorry, aber das ist ziemlich eindeutig ...

    Für z.B. deutsche Türkeireisende bedeutet das nach meiner Lesart, sie müssen den Urlaub stornieren weil sie blöderweise Deutsche sind und die Kosten ebenfalls selbst tragen.

    Heftig!

    Aber das wäre ja echt heftig!!!

    Wir haben den vollen Betrag (gerade am 5.3. per VISA) an FTI bezahlt und nun bekommen wir wegen Einreisestop des Landes die schlechten Karten!?

    FTI erbringt ja keine Leistung mehr für uns (unsere gebuchte Pauschalreise findet unter diesen aktuellen Ereignissen nun nicht mehr statt)

    FTI kann uns die Flugleistung nicht mehr zur Verfügung stellen und auch keine alternative Beförderung anbieten! Dann wird die Reise abgesagt und eine kostenfreie Stornierung angeboten!

    So steht es auch unter "Ausnahmen" im Text der E-Mail!

  • nesta17
    Dabei seit: 1584264006486
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    geschrieben 1584295330835

    Der betreffende Paragraph heißt 651h und schließt eben genau höhere Gewalt als Grund für einen Rücktritt, ohne Ersatzansprüche seitens des Veranstalters, ein ...

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1584295507015

    @burton- sagte:

    Gibt's schon noch, regelt jetzt die Verjährung ;-)

    ... du nun wieder! :smirk:

    Ich hatte noch überlegt "in der ursprünglichen Form" dazuzuschreiben ...

    Mit Hotel geschlossen ist auch so eine verzwickte Sache, zwar "muss" der Reisende bei Zusammenlegung auch ein wesentlich hochwertigeres Hotel nicht nehmen, darüber streiten die Veranstalter aber immer wieder ganz gerne.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • nesta17
    Dabei seit: 1584264006486
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    geschrieben 1584295676345

    Gerade von HC bekommen:

    Zum aktuellen Zeitpunkt bietet Ihr Veranstalter für Ihre Reise keine kostenfreie Stornierung an.

    Eine Stornierung ist daher ausschließlich laut AGB des Veranstalters möglich.

    Aktuelle Information Stand 18:15 Uhr heute Abend nach Rücksprache mit ihrem Reiseveranstalter:

     

    Reisen nach Fuerteventura finden statt.

    Außer!

    Flüge sind schon lt. Airline Internetseite gestrichen. - Wenn das passiert bekommt Kunde Geld zurück.

    -> Wenn keine Info das Flug gestrichen, bitte an den Flughafen anreisen.

    -> Wenn Sie Mittags/Nachmittags reist, dann nochmal schauen, Auswärtiges Amt wird morgen sehr wahrscheinlich Infos für Spanien rausgeben.

    Sobald es andere Informationen zu Ihrer gebuchten Reisen gibt, informieren wir oder der Veranstalter Sie proaktiv.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1584295693852 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @nesta17

    Jo, und genau deswegen tritt er ja nicht zurück sondern sagt "Selbst schuld wenn du Deutscher bist!" - zum Beispiel.

    Ich nehme an, dass das Problem für z.B. Ferienreisende Richtung Türkei nicht besteht, die LVU werden schlichterdings keinen Pax an Bord nehmen beim Hinflug, somit kann die Leistung nicht erbracht werden und besteht Anspruch auf Erstattung.

    Was mir allerdings inzwischen schon heftiges Kopfzerbrechen bereitet ist die Frage, wie gerade kleinere Veranstalter das wirtschaftlich überstehen sollen?!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • nesta17
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    geschrieben 1584296058538

    Wenn er nicht zurück tritt, trete ich zurück. Ein Gericht wird dann bewerten, inwiefern der Paragraph, insbesondere 3., zur Anwendung kommt.

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