@'Queenofall' sagte:
Hallo,
Jetzt habe ich mich an die Fluggesellschaft gewendet, erhielt allerdings einen negativen Bescheid, da eine Beeinträchtigung der Urlaubsfreunde durch ein Volksmusikprogramm nicht vorliegt
Da Du eine Pauschalreise gebucht hattest ist nicht die Airline Dein Ansprechpartner sondern der Reiseveranstalter. Daher war auch der negative Bescheid der Airline berechtigt.
Solltest Du jetzt gegen die Airline vorgehen wollen, kann ich Dir hier und heute sagen, daß Du haushoch verlieren wirst, weil die Airline bei einer Pauschalreise nicht zuständig ist.
Und vom Reiseveranstalter wird sehr wahrscheinlich auch ne Absage kommen, da unter Umständen die Vier-Wochen-Frist zur Einreichung der Mängel nicht eingehalten wurde. Man wollte/musste ja zuerst mit der Airline rum streiten.
Somit wirst Du trotz Deines evtl vorhandenen Anspruchs gemäß Frankfurter Tabelle (ca. 20 Euro pro Person und Flug= 5 % von 800 Euro Gesamtflugkosten pro Person) mit aller Wahrscheinlichkeit leer ausgehen.
Dann heißt es "außer Spesen nix gewesen"
Wünsche Dir viel Glück bei der Aktion. Beklage Dich aber hinterher hier nicht, weil am Ende die Kosten den evtl. erstatteten Betrag übersteigen.
Gruß
holzwurm