@joergen78 sagte:
Es sieht derzeit so aus, als würde die Insolvenzversicherung den Standpunkt vertreten, lediglich für Schäden nach verkündeter Insolvenz einzustehen. Schäden, die vor Mittwoch entstanden sind, sind derzeit an den Insolvenzverwalter zu richten. Dies gilt theoretisch auch für Ihr Hotel.
Praktisch auch - und wir kommunizieren hier in der Du-Form.
Der Vertragspartner des Hotels ist der RV, sein Ansprechpartner der Insolvenzverwalter.
Absolut korrekt, darauf wurde schon wiederholt hingewiesen.
Fraglich, ob ein Hotelier sich darauf einlässt. Ob Sie den Hotelier bezahlen, müssen Sie selbst entscheiden. Sollten Sie den Hotelier bezahlen, müssen Sie damit rechnen, dies nicht gegenüber der Versicherung geltend machen zu können, sondern sich an den Insolvenzverwalter wenden zu müssen.
Die Versicherung entlastet die Gästen von möglichen Repressalien, indem sie die Kostenübernahme auch mittels Hotelrechnung zusagt.
Ich bitte jene Reisenden zu bedenken die
- nicht dem Versicherungsschutz unterfallen
- gar nicht die Option haben, die vom Hotel verlangten Kosten aufzubringen und womöglich genötigt werden.
Die bisherigen Erfahrungen mit der lokalen Polizeibehörde sind eher durchwachsen ... ich würde mich ggf. direkt an die Botschaft wenden.