@champagner-charlie sagte:
Die hier erwähnten insolvenzrechtlichen Gründe liegen darin, daß der Insolvenzverwalter versuchen wird, von den Fluggesellschaften (oder Reedereien etc.) Geld zurückzubekommen für die Leistungen, die nicht in Anspruch genommen wurden. Es könnte sein, daß LH/Swiss sich darauf einlassen werden, normalerweise sind aber die vom RV gebuchten "billigen Plätze" im Linienflieger nicht stornierbar.
Wer also vorhat, schon bezahlte Linienflugtickets zu nutzen, sollte sich informieren, ob diese Tickets storniert wurden. Falls nicht, würde ich persönlich fliegen. TC hat nichts davon, der Reisende dagegen schon. Rein rechtlich ist es so, daß der Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Zahlungen auf der durch TC verursachten Unmöglichkeit der Reise wie gebucht beruht. Wer die Tickets benutzt, löst damit einen Rückforderungsanspruch von TC aus, da diese die Tickets bezahlt haben. Das sind zwei juristische Geschäfte, die voneinander unabhängig funktionieren.
Das ist jetzt doof für den Insolvenzverwalter, aber so ist es halt. Ist ja auch doof für uns, daß 4.400 EUR so eben mal auf unbestimmte Zeit zwischengelagert sind, wenn sie nicht gar weg sind.
Natürlich sind Tickets stornierbar. Man hat den reinen Flugpreis und auf diesen kommen Steuern und Gebühren und das zusammen gibt den Gesamtpreis des Fluges. Selbst wenn ein Ticket nicht erstattbat ist (der Flugpreis ist bei Stornierung zu 100 Prozent fällig), kann man sich immer noch einen Teil des Restes holen.
Und davon mal ab, die Veranstalter haben nicht immer Tarife, die nicht erstattbar sind. Bedeutet also, dass bei einer Stornierung der Flüge noch Geld zurückkommt.
Die “billigen Plätze“ für Endkunden sind meist nicht erstattbar, das kann man aber nicht eins zu eins auf die Tickets der Veranstalter übertragen. Auüer bei Ryanair, aber das ist ein anderes Thema