@reinesherz sagte:
WICHTIGER HINWEIS FÜR ALLE, DIE TROTZ ABSAGE DER REISEN IHRE BESTEHENDEN FLÜGE ANTRETEN!
Die Zürich Versicherung hat auf Anfrage mitgeteilt, dass die Insolvenzversicherung nur für die vollständige Reiseleistung, aber nicht für Teilleistungen zählt. Wird eine Leistung genutzt, fällt die Pauschalreise auseinander. Die dann entstehenden Einzelleistungen sind NICHT versichert. Wird also der Flug in Anspruch genommen gibt's von denen keinen einzigen Cent zurück, von dem was ihr an den Veranstalter gezahlt habt. Thomas Cook hat nun bis 31.10.2019 alle Reisen abgesagt. Auch wenn es Beförderungsleistungen gibt die bezahlt sind - rechtlich gesehen wurde die Reise abgesagt weshalb die Versicherung davon abgeraten hat, die Reise anzutreten.
Also überlegt euch gut, was ihr tut.
wenn ich dann eine Einzelleistung habe , müsste ich dann den Rest ja über chargeback geltend machen können