@joergen78 sagte:
Es sieht derzeit so aus, als würde die Insolvenzversicherung den Standpunkt vertreten, lediglich für Schäden nach verkündeter Insolvenz einzustehen. Schäden, die vor Mittwoch entstanden sind, sind derzeit an den Insolvenzverwalter zu richten. Dies gilt theoretisch auch für Ihr Hotel. Der Vertragspartner des Hotels ist der RV, sein Ansprechpartner der Insolvenzverwalter. Fraglich, ob ein Hotelier sich darauf einlässt. Ob Sie den Hotelier bezahlen, müssen Sie selbst entscheiden. Sollten Sie den Hotelier bezahlen, müssen Sie damit rechnen, dies nicht gegenüber der Versicherung geltend machen zu können, sondern sich an den Insolvenzverwalter wenden zu müssen.
Vielen Dank für Ihre Antwort. Es gibt so viele unterschiedliche Aussagen, dass man schier verrückt wird. Ich werde den deutschen Boden küssen, wenn wir nach D zurück kommen!