• agricola
    Dabei seit: 1190246400000
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    geschrieben 1244756785000

    Guten Abend Freunde,

    man sollte sich bei allem Ärger eines vor Augen halten.

    Ein Rechtsstreit bringt in der Regel mehr Ärger als Entschädigung.

    In der Regel steht der Urlauber so einen Streit nicht durch.

    Bei einem Reisepreis von 2000 Euro gibt es bei 20 % Entschädigung

    ca. 4OO Euro.

    Ist ein Anwalt tätig, dann ist dieser Betrag ganz schnell verbraucht.

    Bei einem Vergleich zahlt jeder seine Kosten selber.

    Da ist es schon besser, einen faulen Vergleich zu schließen.

    Ein solcher Vergleich sieht dann so aus, daß man mit einem

    Gutschein zufrieden ist, den man beim nächsten Urlaub verwendet.

    In einem solchen Fall sind die Reisegesellschaften im allgemeinen

    großzügiger als sonst.

    Einen schönen Abend noch

    kurt

  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
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    geschrieben 1244798413000

    @privacy sagte:

    (...)wohingegen es hier doch, unabhängig vom finanziellen Ergebnis, praktisch eine 180 - Grad Wende in der Rechtsauffassung gab. Und das im November 2008, also das zeitnaheste Urteil in dieser Angelegenheit.

    Privacy, da du ja jedes Anführungszeichen (über-) bewertest, möchte ich auch mal genauer auf ein Wort von dir eingehen: es gibt eben keine 180-Grad-Wende in der Rechtsprechung.

    Es gibt ein einzelnes amtsgerichtliches Urteil, nicht mehr und nicht weniger. Ein einzelnes Urteil ist keine Wende in der Rechtsprechung. Zumal ein Urteil immer nur für diesen einen speziellen Fall gilt und ich persönlich darüber hinaus das Urteil in vielen Punkten auch noch für angreifbar halte, aber das würde jetzt hier komplett den Rahmen sprengen.

    Ich würde deshalb zum gegenwärtigen Zeitpunkt niemandem aufgrund eines einzelnen der herrschenden Meinung komplett widersprechenden Urteils Hoffnung auf irgendwelche Ansprüche machen. Zumal, wie ich selbst schon geschrieben habe und wie es auch agricola noch einmal ausführlicher geschrieben hat, das Kostenrisiko und der zu erwartende Ärger nicht ganz unerheblich sind.

    Es mag sein, dass sich dies in (vielleicht sogar absehbarer) Zukunft ändert. Aber noch kann nicht von einer allgemeinen Änderung gesprochen werden und wie die Rechtsprechung das in ein, zwei oder gar 10 Jahren sieht, gehört in den Bereich der Spekulation.

    Der Satz "es gibt keinerlei Ansprüche" ist deshalb im Rahmen eines Forums, das ja keine Rechtsberatung sein kann und darf, vollkommen richtig. Denn das ist es, was in 99,99% der Fälle das Ergebnis ist - und 100% Sicherheit gibt es vor Gericht ohnehin nie.

    So, und dann, auch kurz zu deinem OT: ich finde, jeder hat das Recht für sich zu entscheiden, ob er einen Experten als solchen anerkennt oder nicht und ihn für kompetent hält oder nicht. Zumal dein Experte alles andere als unumstritten ist - auch hier im Forum hatten wir ja schon die Diskussion; womit sich mir denn die Gegenfrage stellt, wer sich das Recht nimmt, jemanden allgemein als "anerkannt als solchen ausgewiesenen Experten" zu bezeichnen und damit jede Kritik an diesem anerkannten Experten von Anfang an unterbindet? Wenn es dir in der Tat nur um eventuell mißverständliche Anführungszeichen geht, dann tut mir das leid, sie sollten lediglich ausdrücken, dass ich persönlich nicht viel von diesem Experten halte - ich lege dazu aber nicht jedes Satzzeichen auf die Goldwaage. Und das Recht, zu entscheiden, ob der Experte für mich persönlich kompetent erscheint oder nicht, habe ich.

    Meiner Meinung nach wird ganz allgemein der Begriff Experte ohnehin inflationär benutzt. Leicht überspitzt gesagt ist heutzutage jeder, der mal einen Tag am Strand von Mallorca gelegen hat, gleich ein Experte für Spanien.

    Gruß,

    soedergren

  • privacy
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    geschrieben 1244814637000

    @soedergren sagte:

    Die Urteile, die du da gefunden hast, betreffen garantiert andere Fälle

    Sag doch einfach, du warst nicht vollständig informiert. Wer kann das auch schon von sich behaupten. Und es handelt sich um eine interessante Information zur Abrundung des Sachverhaltes.

    Zum Thema Expertenmeinungen verweise ich auf meine Signatur ;)

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
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    geschrieben 1244815530000

    Yep, man kann ja auch nicht jedes Urteil kennen ;) Ist zumindest zur Zeit trotzdem ein Einzelfall. Mal sehen, was die Zukunft bringt...

    Gruß,

    soedergren

  • privacy
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    geschrieben 1244822152000

    Das Amtsgericht Düsseldorf hat den Einzelfall praktisch schon verdoppelt ;)

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
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    geschrieben 1244833855000

    Mal abgesehen davon, dass auch zwei Fälle bei der Vielzahl von Prozessen immer noch Einzelfälle sind, ging's im Urteil des AG Düsseldorf aber weniger um die Flugzeitenverschiebung an sich, sondern um die entgangene Nachtruhe. ;)

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1244839182000

    Ohne Flugzeitenverschiebung keine entgangene Nachtruhe.

    Dieser kausaler Zusammenhang läßt sich wohl kaum trennen.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
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    geschrieben 1245336011000

    Jein. Dem AG Düsseldorf ging es nicht um "x" Stunden Flugzeitvorverlegung, sondern auf welche Zeit der Flug vorverlegt wurde. Eine Vorverschiebung um z.B. 12 Stunden von 20h auf 08h wäre demnach okay, eine Verlegung um ebenfalls 12 Stunden von 14h auf 02h nicht. Anders beim Urteil des AG Hannover.

    Wie auch immer, dies sind zwei Richter, die von der "normalen" Linie (von hunderten, wenn nicht gar tausenden von Urteilen) abgewichen sind, ob diese Urteile Bestand haben und Schule machen, bleibt abzuwarten.

  • gabriela_maier
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    gesperrt
    geschrieben 1245443126000

    Abwarten, soedergren.

    Ich würde mich auch davor hüten, die Klassifizierung "normal" und -unterstellt ins Gegenteil- "unnormal" zu verwenden. Ich hoffe ( und glaube fest daran ), das es im Reiserecht ganz langsam in die aus meiner Sicht richtige Richtung geht. Und mit mir eine sehr sehr sehr grosse Schar von Verbrauchern. Das es mal endlich Klarheit gibt, dass das, was mir im Reisebüro heute noch unter Vorbehalt verkauft wird ( werden muss !! ) auch tatsächlich geliefert wird.

    Gruss Gabriela

  • soedergren
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    geschrieben 1245500414000

    Hi Gabriela,

    deshalb "normal" extra für dich   in Anführungszeichen und bezogen auf die derzeit normalerweise vorherrschende Meinung. Ist doch ganz richtig. Und "abwarten" was die Zukunft bringt hab ich ja auch schon geschrieben.

    Gruß,

    soedergren

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