• Wombel777
    Dabei seit: 1212192000000
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    geschrieben 1244725261000

    [b][i]KATRINA 24 schrieb: (Beitrag von mir hier eingefügt).[/b]

    Hallo,

    gerade hat mich meine Schwester aus ihrem einwöchigen Mallorca-Urlaub angerufen, total sauer.

    Sie ist mit ihren 2 Kindern und ihrem behinderten Mann für eine Woche dort, Rückflug ist Sonntag, Abflug wäre am Abend (ca. 18.00 Uhr) geplant gewesen.

    Nun hat sie heute erfahren, daß der Abflug vorverlegt wurde und zwar sollen sie um 2.00 Uhr morgens schon vom Hotel abgeholt werden!

    Ein ganzer Urlaubstag weg, an Schlaf nicht zu denken.

    Muß man sich das wirklich gefallen lassen? Ich habe jetzt schon einige Urteile ergoogelt, in denen die Richter wohl auch der Meinung waren, nein, muß man nicht.

    Aber finanzielle Entschädigung hin und her, der Urlaubstag ist weg und bei einer Woche fehlt das schon.

    Zumal mit 2 Kindern und behindertem Mann eine Abreise um 2 Uhr morgens an sich schon eine Zumutung ist.

    Die Reise wurde extra aufgrund der günstigen Rückflugzeit gebucht.

    Kann ja MAL vorkommen, daß sich die Flugzeiten verschieben, aber langsam kriegt man den Eindruck, das ganze hat Methode.

    Die Leute werden mit schönen Flugzeiten geködert und dann heißt es ganz plötzlich "sorry, aber sie müssen doch schon mitten in der Nacht raus".

    Das halte ich ja schon fast für Betrug, oder nicht?

    Fragende Grüße von

    katrina[/i]

    Ich habe in einem anderen Thread schon erwähnt, das ich auch glaube das es Methode ist.

    Und nochmal die Frage: Warum wird das Reiserecht nicht dementsprechend geändert? Der Pauschalreisende ist immer der der den Kürzeren zieht.

    Letzte Zeit ist es sehr häufig so, das die Flüge geändert werden. Jetzt kommen die Fachleute wieder mit dem Thema "Auslastung der Flieger" und "Pech der Pauschaltouristen".

    Aber das kann es doch nicht sein!

  • soedergren
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    geschrieben 1244726021000

    Hi,

    als kurze und rein vom rechtlichen her zu verstehende Antwort: es gibt keinerlei Ansprüche, die Flugverlegung ist bei einer Pauschalreise rechtmäßig.

    Hin- und Rückflugtage sind keine Urlaubstage. Da die Rückreise am selben Tag stattfindet, wie ursprünglich geplant, ist der RV auf der sicheren Seite. Sorry.

    Die Urteile, die du da gefunden hast, betreffen garantiert andere Fälle, wie z.B. Flugverlegung auf einen anderen Tag oder Mitteilung der Flugverlegung, wenn man schon auf dem Flughafen ist.

    Gruß,

    soedergren

  • Wombel777
    Dabei seit: 1212192000000
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    geschrieben 1244727359000

    @soedergren:

    Der obere Text wurde von mir kopiert und stellt nicht meine Meinung dar!

    Nur für den Fall, das es hier untergegangen ist......

  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
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    geschrieben 1244729034000

    Hi Wombel,

    war mir schon klar ;) Ich hab den geschlossenen Thread auch gesehen.

    Viele Grüße,

    soedergren

  • fio
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    geschrieben 1244729943000

    @ Katrina24

    Betrug ist es ganz sicher nicht. Und ein Einzelfall erst recht nicht. Passierte einigen meiner Bekannten, die von Las Palmas wieder heimfliegen wollten (April und Mai 2009).

    Da wurden Flüge vorverlegt, auf den nächsten Tag verschoben, andere bekamen "umsonst" zwei Zwischenlandungen auf andere Inseln oder die Abflugzeiten auf LPA waren derart spät, dass sie in DE in der Nacht woanders landen mussten.

    Leider verfahren die Chartergesellschaften öfters so. Die Frage ist halt warum sich die Passagiere dies alles gefallen lassen und sich nicht auf Alternativen einlassen?

    fio

  • Wombel777
    Dabei seit: 1212192000000
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    geschrieben 1244730867000

    Ja die Alternative gibt es. Aber warum wird der Touri der eine Pauschalreise bucht anders behandelt. Eine Pauschalreise ist doch nichts anderes als einen Flug und ein Hotel in einem PAKET zu kaufen.

    Das finde ich halt echt unfair und auch nicht korrekt.

    Und ihr könnt mir alle sagen, was ihr wollt: Das ist Methode!

  • fio
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    geschrieben 1244731961000

    Beim Linienflug erfolgt die Transportleistung völlig unabhängig davon, wie stark oder schwach die Maschine ausgelastet ist. Und bei ´ner Pauschalreise findet der Flug mal mit einer Chartergesellschaft statt. Und die schauen natürlich, dass sie ihr vorher eingegangenes, finanzielles Risiko, nämlich der eingekauften Flugplätze, so schnell es irgend geht wieder abbauen, mindestens aber minimieren. Dazu gehört (leider) auch der Weg des "Aufsammelns" von Paxen um die Maschine bestmöglich ausgelastet starten zu können und natürlich das Hin/Herschieben von Abflugszeiten.

    fio

  • privacy
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    geschrieben 1244739372000

    @soedergren sagte:

    ... es gibt keinerlei Ansprüche, die Flugverlegung ist bei einer Pauschalreise rechtmäßig.

    Ganz so klar ist die Rechtslage nun mal nicht. Zwar unterscheidet sich das von Gericht zu Gericht, von Richter zu Richter. Aber gerade in Bezug auf Kurzreisen

    hat das Amtsgericht Hannover, Aktenzeichen: 519 C 7511/08 schon gegen

    Reiseveranstalter geurteilt, wo die Sachlage ähnlich der Thread-Eröffnerin

    gelegen hat.

    Mehr Details im Abschnitt "Massentourismus" aus der FAZ hier

    Fazit: Diese Praxis ist zumindest strittig und es wird offenbar auch bei Justitia

    mittlerweile so gesehen. Auszug aus vorstehendem Artikel:

    Auch Reiserechtler Ronald Schmid weist darauf hin, dass "infolge europäischer Regelungen die Unterscheidung zwischen Linien- und Charterflügen längst aufgehoben wurde. Geschäfts- und Ferienreisende nutzten immer häufiger dieselben Flugzeuge und hätten ein Recht darauf, dass ausgewiesene Flugzeiten auch eingehalten und nicht nach Belieben zur Disposition gestellt würden."

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
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    geschrieben 1244746616000

    Hi Privacy,

    die Rechtslage ist natürlich nie eindeutig, denn wie heisst es so schön "vor Gericht und auf hoher See..." usw.

    ABER: Du zitierst hier ein einziges Urteil eines Amtsgerichts, dass in komplettem Widerspruch zur herrschenden Meinung steht. Natürlich gibt es mal einzelne Amtsrichter, die anders entscheiden - siehe Zitat oben.

    Fakt ist jedoch (zumindest gegenwärtig), dass wenn sich die Fragestellerin gerichtlich gegen die Flugzeitenverlegung wehren würde, ihre Chancen gegen Null tendieren würden. Mit Hinsicht auf das Kostenrisiko würde ich hier einen Prozeß schon fast für fahrlässig halten. Und wofür das Ganze? "Die Familie bekam die Hälfte ihrer Kosten für den letzten Reisetag wieder sowie fünfzig Euro Schadensersatz" - bei einem Reisepreis von durchschnittlich rund 500 EUR also 35 EUR für den halben Tag plus 50 EUR Schadenersatz!

    Und was den doch umstrittenen "Experten" angeht, hatten wir die Diskussion ja auch schon.

    Gruß,

    soedergren

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1244750447000

    OT: Woher nimmt man das Recht, einen nicht von ihm selber, sondern anerkannt als solchen ausgewiesenen Experten in Anführungszeichen zu setzen? Nur weil einem

    Forenteilnehmer danach war? Das erinnert mich fatal an den "Professor aus Heidelberg" und "den Baron aus Bayern". Solche abschätzenden Äußerungen halte ich für unangemessen bei der Bewertung einer Sachlage.

    ..........................................................................................................................

    Zur Sache: Mir selbst ging es da nur um die die in " Fels gemeißelte " ;) Feststellung

    "es gibt keinerlei Ansprüche",

    wohingegen es hier doch, unabhängig vom finanziellen Ergebnis, praktisch eine

    180 - Grad Wende in der Rechtsauffassung gab. Und das im November 2008,

    also das zeitnaheste Urteil in dieser Angelegenheit.

    Gerade rechtzeitig, um Reisekunden, die mittlerweile nicht mehr bereit sind,

    solche Änderungen kommentarlos hinzunehmen, ein Signal zu geben.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
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