• Netty3103
    Dabei seit: 1180396800000
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    geschrieben 1266788188000

    Hallo,

    ich hatte am 24.06.2009 direkt bei Tuifly über die Homepage einen Flug von Stuttgart nach Saloniki und zurück für April 2010 gebucht; Hinflug ab Stuttgart 5:50 Uhr, Rückflug ab Saloniki 17:00 Uhr.

    Ende September bekam ich dann Nachricht von Tuifly, dass die Strecke künftig von Airberlin betrieben wird und meine Flüge zu gleichen Konditionen dort stattfinden, mußte einer Datenübertragung zustimmen und bekam Nachricht von airberlin mit deren Flugnummern zu den gleichen Zeiten (auf die Minute genau).

    Habe heute Interesse halber auf der Seite von Airberlin geschaut und gesehen, dass der Hinflug mit dieser Flugnummer nicht um 5:50 sondern um 16:50 startet und der Rückflug statt um 17:00 Uhr um 20:15 Uhr. Gleiches ist auf der Tuifly-Seite ersichtlich; dort wird für den Hinflug Tag zu ähnlicher Zeit meines Abflugs (6:00) nur noch ein Germanwingsflug geführt , aber natürlich mit anderer Flugnummer.

    Diese ganze Diskrepanz habe ich nur zufällig entdeckt, ich habe nämlich keine Benachrichtigung von Airberlin (auch nicht von Tuifly, die aber eh nicht mehr zuständig sind) bekommen.

    Wie stellt sich die Situation rechtlich dar - kann die Airline die Flüge um soviele Stunden verschieben und habe ich dann Rücktrittsmöglichkeiten? Ich buche immer direkt über die Airline, um mit den Zeiten einigermaßen sicher zu sein - bis auf wenige Minuten hin oder her hat das seither auch immer geklappt. Wie schaut es mit der Informationspflicht der Airline gegenüber dem Kunden aus?

    Danke für jeden Tipp!

    LG Netty

    Die beste Bildung findet ein gescheiter Mensch auf Reisen. Johann Wolfgang von Goethe (1749 - 1832)
  • Gisela_Sch
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    Beiträge: 27
    geschrieben 1266790971000

    Hallo, Netty,

     

    die Rechtslage ist m. E. unklar. Mir ist gerade Ähnliches passiert (s. vorangegangene Postings) und ich konnte keine wirklich stabilen gesetzlichen Grundlagen oder eindeutige höchstrichterliche Urteile finden.

     

    MÖglicherweise spielt es eine Rolle, ob es sich um einen Charterflug oder einen Linienflug handelt. Ich würde auf alle Fälle eine Umbuchung versuchen. Das ist wohl üblich, wenn sich die Airlines vielleicht auch vorsichtshalber lieber auf "Kulanz" zurückziehen statt Rechtsansprüche zuzugestehen.

  • JanDom
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    geschrieben 1266840957000

    Hallo Netty,

    wir hatten letztes Jahr folgende Situation :

    Wir kommen aus Hannover und wollten nach Kos mit TUI-Fly. Haben uns dann für einen Hinflug ab frankfurt entschieden (da morgens um 6:00 Uhr) und einen Rückflug bis München (da Abflug 16:00Uhr).

    3 Wochen vorher dann die Überraschung ... der Abluf von Frankfurt wurde auf 17:00 Uhr verlegt. bei 1 Woche Reise hat uns das sehr geärgert.

    Rückreise wurde nur um 30 Minuten verschoben, also halb so wild.

    Im Kleingedruckten war dann zu lesen das bei Flugzeitänderungen von mehr als 5 Stunden ein kostenloser Storno oder Umbuchung möglich ist.

    Nach Prüfung der anderen Abflugzeiten haben wir dann umgebucht :

    Hinflug ebenfalls ab München, da dieser Flug dann die gleichen Zeiten hatte wie der ursprünglich gebuchte Flug. Alles unproblematisch und kostenfrei.

    Vielleicht hast du ja auch Glück das es bei Dir klappt.

    Das du nicht informiert wirst ist allerdings schon ein Ding ...

     

    Viele Grüße

    Janine

  • ADEgi
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    geschrieben 1266942873000

    @Gisela_Sch sagte:

    Hallo, Janine,

     

    es hört sich alles ganz ähnlich an wie bei mir, so scheint wohl die Praxis zu sein. Nur eine kostenlose Stornierung hat man mir nicht angeboten, ich habe allerdings auch nicht gezielt danach gefragt.

     

    Ich wünsche uns beiden, dass uns nicht noch weitere Flugänderungen nerven werden! :shock1:

     

    Gruß, Gisela

    Hallo,

    hier hast Du insgesamt einiges falsch verstanden, bzw. ist Dir einiges (wohl bewusst) falsch erklärt worden. Natürlich spielt es eine Rolle, ob man Linienflüge, oder Charterflüge bucht. Wenn Du aber zum Beispiel bei L-tur eine Reise mit einem Linienflug buchst und ein Hotel dazu nimmst, dann werden die an sich verbindlichen Flugzeiten durch die Pauschalreise wieder zu unverbindlichen Zeiten.

    Jetzt kenne ich die L-tur Seite nicht, gehe aber davon aus, daß auch dort irgendwo von unverbindlichen Flugzeiten die Rede ist, denn wenn dies nicht der Fall wäre, dann hättest Du einen rechtlichen Anspruch darauf. Auf meiner Homepage ist dies jedenfalls bei jeder Pauschalreise so angegeben und es würde mich sehr wundern wenn dies beim genannten Veranstalter nicht so wäre.

    Der kostenlose Storno wurde im Falle American übrigens angeboten, weil es ein reiner Linienflug zu sein scheint. Ohne Pauschalreise und somit mit anderen Rechten.

    Gruß

    Berthold

  • JanDom
    Dabei seit: 1201651200000
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    geschrieben 1267003466000

    Hallo Berthold,

    bei uns handelt es sich bei der gesamten Buchung um Lineinflüge genau.

    Hotels und andere Reisebausteine wurden ganz unabhängig gebucht.

    Wobei wir jetzt schon einige Male die Erfahrung machen mussten, dass amerikanische Airlines Flugzeitenänderungen oder gar Annulierungen scheinbar recht leicht von der Hand gehen und dort etwas normales zu sein scheinen.

    Viele Grüße

    Janine

  • Gisela_Sch
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    geschrieben 1267022540000

    Berthold,

     

    danke für deine Antwort. Nein, ich habe keine Pauschalreise gebucht, die Unterkunft habe ich nicht über L'turfly gebucht, sondern privat direkt beim Hotel.

     

    Ich habe in meinem Beitrag nur wiedergegeben, was die Sachbearbeiterin der Flugabteilung bei Lturfly mir mitgeteilt hat. Inwiefern das rein rechtlich stimmt, weiß ich auch nicht. An einer rechtlichen Beratung hatte sie mit Sicherheit auch kein Interesse.

     

    Es sind bei Lturfly keine "unverbindlichen Flugzeiten" angegeben, nirgends! Da hat die Sachbearbeiterin mir auch recht gegeben. Und wenn ich die AGBs bei Lturfly von meinem Flug mit denen von einem Lufthansaflug vergleiche, sind sie wortwörtlich identisch, nämlich die Änderungen von Flugzeiten können "nicht ausgeschlossen werden".

     

    Für eine tatsächliche rechtliche Klärung müsste man klagen, aber das will ich nicht. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass nach einem neuen BGH-Urteil eine Flugbuchung kein "Fixgeschäft" ist, es also durch nicht eingehaltene Flugzeiten nicht hinfällig ist. Die einschlägige EU-Richtlinie dagegen gilt nur für Verspätungen und Annulierungen, nicht aber für Flugzeitenänderungen im Vorfeld.

     

    Falls du mir irgendeine juristische Quelle nennen könntest, wo klipp und klar steht, dass man bei fest angegebenen Flugzeiten ein Recht auf eine zeitnahe Umbuchung (ggf. auf eine andere Airline) oder auf kostenlose Stornierung hat, wäre ich sehr dankbar. Ich konnte nichts dergleichen finden.

     

    Gruß, Gisela

  • Netty3103
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    geschrieben 1267044411000

    Hallo,

    danke für Eure Tipps und Hinweise. Ich habe nun die Hotline bei Airberlin angerufen und mein Problem geschildert. Warum ich noch nicht benachrichtigt wurde, war nicht zweifelsfrei zu klären - vielleicht sei die Änderung noch nicht so lange bekannt und man benachrichtige die Kunden nach und nach..... Ich dachte, das sollte im Zeitalter der EDV automatisch laufen, aber egal.

    Jedenfalls wurde mir dann eine kostenlose Umbuchung angeboten, aber auch meine nachgefragte kostenfreie Stornierung ging problemlos und ohne Umstände. Wenige Minuten später hatte ich die Stornobestätigung per Mail erhalten.

    Bei meinem direkt über die Homepage von - damals Tuifly - gebuchten Flug handelt es sich um einen Linienflug und somit war die Stornierung kostenfrei möglich; in den AGBs steht folgendes:

    "Bekannt gegebene Flugzeiten können aus flugbetrieblichen Gründen Änderungen in angemessenem Umfang unterliegen. Die Fluggesellschaft wird sich bemühen, Änderungen von Flugzeiten auf das notwendige Maß zu beschränken und Reiseteilnehmer möglichst frühzeitig zu informieren."

    Zu den Änderungen in "angemessenem Umfang" zählen aus meiner Sicht eine Verschiebung um fast 11 Stunden nicht; die Dame von Airberlin hat das so stehen lassen.

    Insgesamt muß ich sagen, dass ich mit der Abwicklung an der Hotline sehr zufrieden war - und ich war dank eurer Tipps gut vorbereitet. Danke!

    Gruß, Netty

    Die beste Bildung findet ein gescheiter Mensch auf Reisen. Johann Wolfgang von Goethe (1749 - 1832)
  • hf40
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    geschrieben 1267780544000

    Hallo,

    bis wann müssen eigentlich die Flugzeiten des Hinfluges definitiv feststehen? Abgesehen von Verspätungen?

  • tuerkeirot
    Dabei seit: 1180396800000
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    geschrieben 1267783118000

    Hallo,

     

    wir fliegen am 16.3.  6:00 mit Tuifly ab Hamburg nach Hurghada.

    Es handelt sich um eine Pauschalreise.Die Tickets haben wir schon mit den selben Flugzeiten wie damals gebucht.

    Für den Fall,dass sich die Zeiten (aus welchen Gründen auch immer) ändern sollten-gibt die Fluggesellschaft dann Bescheid oder muß man sich selbst darum kümmern bzw. selbst nachfragen??? Erfährt man ja wahrscheinlich spätestens beim Vorabend check-in.

    Wer ab dem 15.3. bei Tuifly einen Vorabendcheck-in macht muß übrigens 3 € p.P. (ab 12 J.)zusätzlich zahlen. Auf der Homepage von Tuifly zu finden unter Servicethemen-Vorabend check-in.

    Weiß jemand wofür ??

     

    Gruß tuerkeirot

  • Lousitana
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    geschrieben 1267794663000

    Das ist wahrscheinlich einfach 'ne neue Art, die Kasse aufzubessern.... Einen anderen Grund für so eine "Servicegebühr" kann ich mir echt nicht vorstellen. Ganz schön kreativ, muss ich schon sagen...entwickeln sich wohl langsam ryanair'sche Geschäftsgebaren :? Aber vielleicht kennt ja doch irgendwer einen trifftigen Grund für diese neue Gebühr?

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