Hallo,
jetzt muss ich aber mal fuer die Reiseveranstalter den Stab brechen. Wie soll das gehen, dass die im Katalog aufgezeigten Flugzeiten, die ja unverbindlich sind, auch eingehalten werden koennen.
Bitte ueberlegt, dass die Kataloge z.B. fuer den Sommer, im August / September des Vorjahres in die Drucklegung gehen, woher soll der Veranstalter da schon verbindliche Flugzeiten kennen, zumal da noch zwei Flugplanwechsel dazwischen liegen. Also kann sich der Veranstalter nur darauf verlassen, was ihm von der Fluggesellschaft mitgeteilt wird, und diese Informationen kann die Fluggesellschaft auch noch nicht 100 %ig wissen, da sie wahrscheinlich fuer einen solch langen Zeitraum ueberhaupt noch keine Slots von den Zustaendigkeiten praezise zugesagt bekommen hat.
Da waere jede strengere gesetzliche Regelung vorbei an der Realitaet. Da ja eine erhebliche Flugzeitenaenderung, noch dazu wenn die Flugnummer gewechselt wird, im weitesten Sinne eine Annulierung des urspruenglichen Fluges ist, hat man doch in der EU-Fluggastverordnung eine rechtliche Basis geschaffen, die den Fluggast doch ziemlich absichert - jedenfalls meiner Meinung nach. Ich verstehe jeden der sich ueber Aenderungen aergert, aber es gibt Sachen die sind machbar und andere eben nicht.
Viele Gruesse
bernardo2001