• Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1319885821000

    @omali

    Ist natürlich richtig, dass eine Flugtagänderung = Flugzeitänderung von 48 Std. sehr ärgerlich ist. Und wenn ich mich recht erinnere, gibt es da nicht eine "14-Tage zuvor" Informationspflicht ?

    Wenn ja: Wird diese Frist eingehalten, kann / muss die Airline sich dann tatsächlich an den anfallenden Zusatzkosten beteiligen ?

    Ich bezweifle es, aber wie du schreibst: Den Versuch mit der Airline zu "handeln" sollte man auf jeden Fall starten. ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1319886793000

    @fussel und sarah

     

    ich kopiere mal den beitrag eines anderen users, hier hinein. diesem beitrag ist nichts mehr hinzu zu fügen.

     

    Du hast - so wie sich das hier liest, keine Pauschalreise gebucht. Laut EU-Verordnung 261/2004 muß die Airline Dir für den stornierten Flug am gebuchten Reisetag wahlweise entsprechend Artikel 8 entweder den kompletten Flugpreis ( Hin- und Rückflug, wenn in 1 Buchung) binnen 7 Tagen erstatten oder - falls von Dir gewünscht - eine anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes ermöglichen. Vorbehaltlich verfügbarer Plätze.

    Was in Deinem Fall bedeutet: Gibt es andere Flüge am bisherigen Flugtag auf der gewünschten Strecke, auch von einer anderen Fluggesellschaft ? Oder fliegt die Airline am gewünschten Tag z.B. einen anderen Flughafen in Deiner Nähe an?

    Erkundige Dich nach allen Möglichkeiten und teile dann der Airline - möglichst schriftlich - mit, welche Alternativen Du akzeptieren kannst. Und immer dran denken: Du hast einen gültigen Beförderungsvertrag. Wenn sie den ändern wollen, müssen sie entstehende Kosten natürlich übernehmen. Wobei Du verpflichtet bist, diese Kosten so gering wie möglich zu halten.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • omali
    Dabei seit: 1243814400000
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    geschrieben 1319912599000

    @Kurion

    Ja, diese 14-Tage-Frist gibt es. Diese bezieht sich auf die Verpflichtung von Ausgleichszahlungen seitens der Fluggsellschaft.

    Die von @Lexilexi bereits erwähnte EU-VO sieht im Falle von Stornierung des gebuchten Fluges, was hier ja der Fall ist, die Hilfestellung der Airline gegenüber dem Reisenden vor. Wie diese konkret aussehen könnte, hat Lexi in ihrem Beitrag bereits aufgeführt.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1319924627000

    @omali

    Ja, gut, dass Lexilexi es so genau gefunden hat.

     

    Und ebenfalls gut, dass ich gestern in meinem ersten Posting geschrieben habe: "lass mich aber gern eines Besseren belehren"... denn so ist es für Fussel und sarahwieloch ja um sehr vieles besser. 

     

    Drum entschuldige ich mich fürs völlige "Danebenliegen" und freu mich für die

    beiden. ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Fussel84
    Dabei seit: 1251676800000
    Beiträge: 13
    geschrieben 1320001298000

    Hallo zusammen,

     

    vielen Dank  für eure Hilfe.

    Wir werden auf jeden Fall versuchen, eine Entschädigung heraus zu handeln.

    Wenn nötig (wovon ich relativ fest überzeugt bin) auch mit Rechtsbeistand.

    Jetzt müssen wir erstmal planen, wie wir den Reiseverlauf umstellen, damit doch noch alles gut wird.

    Werde mich dann nochmal melden, was sich in Sachen Entschädigung ergeben hat.

     

    Also vielen Dank nochmal an alle! :laughing:

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1320050627000

    @Fussel84

    Eine "Entschädigung" von der Airline kannst du nicht erwarten, wenn du das Ersatzangebot (um nichts anderes handelt es sich hier!) animmst. Ebensowenig eine Betreuungsleistung, denn wie schon vorher erwähnt hast du mit der Airline lediglich die Beförderung vereinbart. Alternativ kannst du vom Vertrag zurücktreten und dir das Ticket in voller Höhe erstatten lassen.

    Die Verpflichtung zu Betreuungsleistungen entsteht für die Airline nur dann, wenn Reisende unvorhergesehen stranden, nicht wenn sie eine fristgemäß angekündigte Änderung der Reisedaten akzeptiert haben.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1320057492000

    @Lexilexi sagte:

    Du hast einen gültigen Beförderungsvertrag. Wenn sie den ändern wollen, müssen sie entstehende Kosten natürlich übernehmen. Wobei Du verpflichtet bist, diese Kosten so gering wie möglich zu halten.

    Das ist nicht zutreffend. Wenn die Änderung rechtzeitig (eben >14 Tage vorher) bekanntgegeben wird und der Kunde sie akzeptiert, müssen keine "Kosten" (in diesem Fall weitere Hotelübernachtungen) übernommen werden.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • littleshark
    Dabei seit: 1211500800000
    Beiträge: 17
    geschrieben 1323943383000

    Hallo,

    wir haben im Juli eine Pauschalreise nach Ägypten bei FERIEN Touristik vom 26.12.11 bis 02.01.12 gebucht.  Ursprünglich war der Rückflug am 02.01.12 von Hurghada um 15:30 geplant. Gestern bekommen wir eine Flugzeitenänderung: der Rückflug ist am 02.01.12 schon um 7:00 morgens!

    D.h. spätestens Transfer vom Hotel (El Quseir) bis Hurghada ab 2:30, Check-In Hurghada 5:00, Abflug 7:00.  Es geht also der letzte Urlaubstag KOMPLETT verloren - obwohl voll bezahlt.

     

    Frage an Euch:  müssen wir das so hinnehmen oder können wir irgendeine  Entschädigung fordern. Danke und Gruß  Littleshark

  • Tangomaus
    Dabei seit: 1107820800000
    Beiträge: 5459
    Verwarnt
    geschrieben 1323944682000

    Hallo!

     

    An- und Abreisetage zählen nicht als Urlaubtage. Außerdem wird ja nach Übernachtungen gezählt und die hast Du ja wohl dann alle "konsumiert".

     

    Lg.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28984
    geschrieben 1323957876000

    @littleshark

    Zusätzlich zum Posting von Tangomaus:

     

    Innerhalb des Abreisetages (wie auch des Anreisetages) kann der RV die Flugzeiten verschieben. Diesem Punkt hast du durch das Akzeptieren der AGB zugestimmt (dort steht es).  ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
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