• flipje
    Dabei seit: 1107820800000
    Beiträge: 172
    geschrieben 1486545000405

    @unterwegs-60 sagte:

    Waren mit Jt im April auf Malta. Flug auch mit Ryain Air. Vor Ort in Malta hat alles geklappt.

    Der Transfer vom Flughafen mit einem Kleinbus zum Hotel, sowie eine Informationsveranstaltung am selben Tag im Hotel. Der Rückflugtermin verlief genauso

    reibungslos. Pünktlich am Hotel abgeholt. Alles im allem waren wir sehr zufrieden, waren vorher auch sehr skeptisch. Bei uns hat alles bestens geklappt und würden Jt wieder buchen.

    Hatte eine frage

    Hattet ihr ach so fruch die tickets bekommen

    wir fliegen erst in juni wir haben die reise gans besahlt un dan rief das reiseburau an die tickets werden mit mail verschicht und muste ich zuhause ausprinten  und dan waren die tickets auch schon danach eine woche

    h.gebauer
  • camel169
    Dabei seit: 1382400000000
    Beiträge: 295
    geschrieben 1486557959195

    Das ist alles korrekt. Ich selbst bin schon mit Jt-Tourist verreist.

    Sobald Du alles bezahlt hast, bekommst Du alle komplette Unterlagen zu Deiner Reise

    camel169
  • unterwegs 60
    Dabei seit: 1411257600000
    Beiträge: 68
    geschrieben 1486558777403

    Hallo, flipje, Wir haben die Tickets nach Restbezahlung 4 Wochen vorher sofort erhalten. In den Unterlagen befanden sich die

    Flugtickets, die Hotelvoucher und die Transfergutscheine für Flughafen Malta bis Hotel und zurück.

  • Kleme
    Dabei seit: 1490860842584
    Beiträge: 1
    geschrieben 1490947520646

    Jt Fuerteventura 

    Wir können leider nur negativ berichten und sind von JT Touristik arglistig bei der Buchung getäuscht worden: unsere Reise nach Fuerteventura ins bewusst im guten uns bekannten Hotel H10 Tindaya gebucht uns zwar zu einem hohen Preis verkauft und zugesichert und trotz bekannter Überbuchung im Hotel dann in ein Billighotel umgebucht (Geschäftsmodell: BilligFlug mit Ryanair ab Bremen und exklusives Hotel verkaufen und dann umbuchen in Billighotels) - keinerlei Kulanz und diffuse Informationspolitik der Hotline und der Reiseveranstalter vor Ort. Wir haben es einem Rechtsanwalt übergeben. Außen hui und rosa - innen pfui und dreckig 

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1491006959105 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Vorsicht @Kleme ... du traust dich hier was und solltest doch die Aufgaben deines Bevollmächtigten nicht unnütz beschweren!?

    Arglistige Täuschung ist ein Straftatbestand (§263 STGB), einen neuen Reisevertrag hättest du schlicht verweigern können.

    Kulanz wäre gar nicht erforderlich gewesen - leider sind deine Angaben dazu eher unergiebig ... :worried:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied985931
    Dabei seit: 1287100800000
    Beiträge: 18216
    gesperrt
    geschrieben 1491028480401

    ...wäre aber interessant, was der Bevollmächtigte Dir -hoffentlich nicht allzu vollmundig- verkündet/verspricht, Kleme!

    Btw, herzlich willkommen bei HC! :smile:

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1491037636763

    Der "Bevollmächtigte" kann dann sicher direkt auch etwas zu den Kosten für gewisse Behauptungen und die offensichtlich irrige Annahme das Foren rechtsfreie Räume darstellen sagen.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1491038632558

    Einer diffusen Informationspolitik gebietet man Einhalt mit der Ankündigung, die alternative Herberge nicht zu akzeptieren und die Heimreise umgehend anzutreten. Zudem ist eine Überbuchung vom Hotel verschuldet und nicht vom Veranstalter.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1491039896640

    Nu überfordere aber mal nicht mit Fakten :smirk:

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1491067158563

    Um noch ein wenig strapaziöser zu werden:

    Maßgeblich für die Durchsetzung eines Anspruchs werden tatsächliche Abweichungen von der zugesagten Leistung sein, also bestimmte Hoteleigenschaften, die die ersatzweise Unterbringung nicht bot. Der Vorhalt der Arglist ist imho unberechtigt, bzw. müsste belastbar nachgewiesen werden. Die Bezeichung "Geschäftsmodell" könnte in der Tat auf wenig Gegenliebe stoßen beim Adressaten, ein wenig Zurückhaltung mit inkriminierenden Vorwürfen wäre ratsam.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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