• HC-Mitglied2421491
    Dabei seit: 1450396800000
    Beiträge: 82
    gesperrt
    geschrieben 1450552387000

    Ich kenne das Urteil. Die BGH-Richter entschieden, dass sich ein Reiseveranstalter die endgültigen Flugzeiten bei Pauschalreisen nicht offenhalten darf, und erklärten zudem eine Regelung von TUI für unwirksam, wonach Informationen der Reisebüros etwa über Flugzeiten unverbindlich sind. TUI hat daraufhin seine beiden Klauseln "Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen" und "Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros sind unverbindlich" aus seinen AGB streichen müssen. Das BGH-Urteil lässt zwar Spielräume, aber nicht dahingehend, dass ein Reiseveranstalter nach eigenem Belieben die Flugzeiten kurz nach Buchung einfach ändern darf (bzw. vor Buchung mit falschen Flugzeiten werben darf) und insbesondere Reisende nicht vorsätzlich täuschen darf, wodurch – insbesondere wenn die zeitliche Verschiebung eines Fluges erheblich ist (wie bei dem oben beschriebenen Fall von colonia64) – erhebliche Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden können. Damit erklärten die BGH-Richter gleichzeitig die Flugzeiten nicht für grundsätzlich unverbindlich, wie von Reiseveranstaltern gern behauptet, sondern als maßgeblichen Vertragsbestandteil.

    Ich war übrigens vor dem BGH-Urteil selbst betroffen von den TUI-Machenschaften: Ich hatte Mitte April 2012 über die TUI-Unternehmensgruppe kurzfristig für Anfang Mai 2012 eine Pauschalreise mit einem TUI-Direktflug nach Korfu gebucht. Kurz nach Buchung wurde mir dann von TUI plötzlich mitgeteilt, dass mein Flug jetzt eine andere Abflugzeit habe mit dem zusätzlichen Hinweis, dass es jetzt eine Zwischenlandung in Basel gäbe (sonderbarerweise mit der identisch gleichen Flugnummer X34138; Flugzeit jetzt 4:15 Std. anstatt 2:45 Std.). Im Flieger erfuhr ich dann von einer Reisegruppe, dass man bereits im Januar 2012 ebenfalls den von mir ursprünglich gebuchten Direktflug gebucht hatte, und auch ihnen hatte man dann kurz nach Buchung mitgeteilt, dass der Flug plötzlich mit Zwischenlandung in Basel stattfinden sollte. Diese Mitteilung erfolgte allerdings bereits im Februar 2012. Spätestens seit Februar 2012 (wenn nicht schon vorher) – und damit zum Zeitpunkt meiner Buchung im April 2012 – wusste TUI also, dass es den von mir gebuchten Direktflug nach Korfu mit der Flugnummer X34138 gar nicht gab, sondern eine Zwischenlandung in Basel stattfindet. Dass man sich bei so einem Vorgehen als TUI-Kunde arglistig getäuscht fühlt, muss hier wohl nicht näher erläutert werden...

  • amor0991
    Dabei seit: 1289260800000
    Beiträge: 463
    geschrieben 1450552980000

    Und wieder jemand der zwischen Direkt und Non - Stopflug nicht unterscheiden kann

    Die besten Reisen sind die, die sich unerwartet ergeben.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1450554033000

    @Traveler737

    Willkommen im Forum von HolidayCheck.

    Ich finde deinen Anspruch, das Verständnis der Kammer hinsichtlich "sachlicher" Gründe "deutlich gemacht" zu haben gelinde gesagt überambitioniert.

    Dazu konnte sich bislang noch nicht einmal die Kammer selbst so wirklich konkretisieren, womit deine fantasievolle Eingrenzung / Auslegung wohl dem Bereich "Mythen und Mysterien" zuzuordnen wäre.

    Geurteilt wurde gegen mehrere Veranstalter, welche nur in einem sehr begrenzten Rahmen auf die tatsächlichen Reisezeitenplanung ihrer Leistungsträger Luftverkehrsunternehmen einwirken können.

    Selbstverständlich können sie sich daher auch dann auf einen sachlichen Grund berufen, wenn eben diese ihr Vorhaben vollständig aufgeben und ein Angebot zur angekündigten Reisezeit zurückziehen.

    Dies liegt ganz zweifelsfrei nicht in der Sphäre des Veranstalters!

    Ein "starkes Stück" ist somit deine eben mal aus der Hüfte geschossene Behauptung, sachliche Gründe müssten sich auf politische Unruhen oder Naturkatastrophen beschränken.

    Im Übrigen sind Fluggesellschaften mal so überhaupt nicht vom Urteil betroffen - wie kommst du denn auf das schmale Brett?

    :?

    Hoffentlich war das deutlich?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28984
    geschrieben 1450554647000

    Und mit Bemerkungen wie Traveler737

    dass ein Reiseveranstalter nach eigenem Belieben die Flugzeiten kurz nach Buchung einfach ändern darf (bzw. vor Buchung mit falschen Flugzeiten werben darf) und insbesondere Reisenden nicht vorsätzlich täuschen darf

    sollte man vorsichtig sein.

    Das Forum ist kein rechtsfreier Raum.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1450555092000

    Dem Beschwerdeführer obliegt zumindest der Nachweis des Vorsatzes, nur mal so für´s Protokoll.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied2421491
    Dabei seit: 1450396800000
    Beiträge: 82
    gesperrt
    geschrieben 1450566072000

    @Kourion,

    strafbar ist es, wenn jemand die Aussagen einer Person vorsätzlich und in boshafter Absicht aus dem Zusammenhang reißt – mit der offensichtlichen Absicht, diese Person in ein schlechtes Licht zu rücken bzw. zu verunglimpfen. Das Original-Zitat von mir lautet (wie Du aber selbstverständlich weißt): "Das BGH-Urteil lässt zwar Spielräume, aber nicht dahingehend, dass ein Reiseveranstalter nach eigenem Belieben die Flugzeiten kurz nach Buchung einfach ändern darf (bzw. vor Buchung mit falschen Flugzeiten werben darf) und insbesondere Reisende nicht vorsätzlich täuschen darf, wodurch – insbesondere wenn die zeitliche Verschiebung eines Fluges erheblich ist (wie bei dem oben beschriebenen Fall von colonia64) – erhebliche Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden können. Damit erklärten die BGH-Richter gleichzeitig die Flugzeiten nicht für grundsätzlich unverbindlich, wie von Reiseveranstaltern gern behauptet, sondern als maßgeblichen Vertragsbestandteil."

    Ich gebe also lediglich – für jedermann mehr als offensichtlich erkennbar – die Aussagen des BGH und die sich daraus ergebenden allgemeinen Schlussfolgerungen wieder, was Reiseveranstalter im allgemeinen bzgl. der Flugzeiten zukünftig ganz grundsätzlich zu unterlassen haben. Es geht also eindeutig aus dem Kontext und der Formulierung hervor, dass es sich um die Auffassung des BGH zu diesem Thema handelt und nicht um meine Auffassung und dass diese Aussagen nicht gegen einen speziellen Reiseveranstalter gerichtet sind. Wenn Du hier wider besseren Wissens Gegenteiliges versuchst zu suggerieren und zu verbreiten, erfüllt dies den Straftatbestand der Verleumdung. Da ich hier in den vergangenen Jahren schon des öfteren Deine zahlreichen – zum großen Teil ungerechtfertigten – Angriffe auf harmlose HolidayCheck-Nutzer und -Kunden verfolgen durfte, hoffe ich mal, dass Dein Tun nicht auch noch von HolidayCheck gutgeheißen wird. Ansonsten wäre zumindest ich als Kunde schnell wieder weg...

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
    Beiträge: 30979
    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1450567487000

    Traveler737,

    jetzt gehst Du aber mehr als einen Schritt zu weit.

    Niemand hat Dich hier verunglimpft oder angegriffen. Lese bitte die letzten Beiträge richtig, ebenso den zuständigen Thread zur Thematik.

    Solchen einen unnötigen Angriff gegen einen User dulde ich nicht.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1450567892000

    Das war ein Hinweis, kein Angriff - auch das ist im Kontext mühelos zu erkennen und wird wohl vor den Augen der Forenverantwortlichen bestehen.

    Aber zurück zu deinen irrtümlichen Behauptungen, traveler737, insbesondere jener

    Nein, so einfach hat der BGH das den Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften glücklicherweise nicht gemacht. Was der BGH unter "sachlichen Gründen" versteht, hatte ich glaube ich deutlichgemacht.

    Zum einen müssen sich Fluggesellschaften zum Sachverhalt überhaupt nicht erklären, um andern hast du lediglich deine recht vage Interpretation sachlicher Gründe kolportiert und berufst dich dabei explizit auf eine angebliche Auslegung des BGH - befremdlich. 

    Übrigens sind Buchungsportal und Forum zwei Paar Stiefel und wirst du mit der Drohung als Kunde auszuscheiden hier sicherlich den denkbar geringsten Eindruck machen.

    Im Umkehrschluss müsste ich ja als Kunde mit denselben Säbeln rasseln, wenn eine so abenteurliche Auslegung wie die deine das Plazet der Verantwortlichen fände.

    Gemach daher - reflektiere noch einmal hinsichtlich deiner Statements, da ist nicht alles so ganz im Lack. Beispielsweise kannst du im Jahr 2012 noch nicht "betroffen" gewesen sein von einem Urteil, welches erst 2013 erging?!

    Damit hört es aber noch nicht auf ... :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1450568471000

    @Ahotep

    Ich lege den Beitrag von Traveler737 dahingehend aus, dass sie/er den Hinweis auf eine abmahnungsfähige bzw. strafbare Verunglimpfung hinsichtlich ihrens/seines Beitrags als nicht substantiiert erklärt. Das ist soweit zutreffend, wenngleich die weiteren Ausführungen selbstverständlich vollkommen überflüssig sind ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied2421491
    Dabei seit: 1450396800000
    Beiträge: 82
    gesperrt
    geschrieben 1450570489000

    @Ahotep,

    dann schau bitte mal genauer hin (auch wenn Kourion ein langjähriger Kumpel von Dir ist): Zunächst bin ich als HolidayCheck-Kunde hier persönlich angegriffen worden! Aufgrund eines harmlosen und sehr zurückhaltenen Kommentars wurde hier unter Vortäuschung einer ganz offensichtlich aus dem Zusammenhang gerissenen Aussage zumindest angedeutet, ich würde mich mit meinen Äußerungen im rechtsfreien Raum bewegen, heißt übersetzt ein Gesetzesbrecher sein (Du siehst ja, da kriechen dann gleich auch noch so Leute wie Schmeling und Konsorten aus dem Busch und fühlen sich aufgefordert, ins gleiche Horn blasen zu müssen). Das nenne ich eine völlig grundlose Verunglimpfung eines HolidayCheck-Kunden. Wie nennst denn Du das???

    Wie Du weißt, hatte ich hier lediglich auf einen ja nicht von mir erfundenen Missstand bzgl. der in der Vergangenheit praktizierten Flugzeitenangaben hingewiesen. Dass dies ein offensichtlicher Missstand ist, zeigt sich allein daran, dass diesbezüglich der BGH hinzugezogen werden musste (Klägerin war bekanntlich die Verbraucherzentrale) und der BGH ein entsprechendes Urteil gegen diese Praxis gefällt hat. Du als offiziell von HolidayCheck eingesetzter Administrator findest die persönlichen Angriffe gegen mich aus völlig nichtigem Anlass also vollkommen in Ordnung bzw. siehst sogar Grund dazu, gegen mich als ganz harmlosen HolidayCheck-Kunden vorzugehen???

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!