Ich kenne das Urteil. Die BGH-Richter entschieden, dass sich ein Reiseveranstalter die endgültigen Flugzeiten bei Pauschalreisen nicht offenhalten darf, und erklärten zudem eine Regelung von TUI für unwirksam, wonach Informationen der Reisebüros etwa über Flugzeiten unverbindlich sind. TUI hat daraufhin seine beiden Klauseln "Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen" und "Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros sind unverbindlich" aus seinen AGB streichen müssen. Das BGH-Urteil lässt zwar Spielräume, aber nicht dahingehend, dass ein Reiseveranstalter nach eigenem Belieben die Flugzeiten kurz nach Buchung einfach ändern darf (bzw. vor Buchung mit falschen Flugzeiten werben darf) und insbesondere Reisende nicht vorsätzlich täuschen darf, wodurch – insbesondere wenn die zeitliche Verschiebung eines Fluges erheblich ist (wie bei dem oben beschriebenen Fall von colonia64) – erhebliche Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden können. Damit erklärten die BGH-Richter gleichzeitig die Flugzeiten nicht für grundsätzlich unverbindlich, wie von Reiseveranstaltern gern behauptet, sondern als maßgeblichen Vertragsbestandteil.
Ich war übrigens vor dem BGH-Urteil selbst betroffen von den TUI-Machenschaften: Ich hatte Mitte April 2012 über die TUI-Unternehmensgruppe kurzfristig für Anfang Mai 2012 eine Pauschalreise mit einem TUI-Direktflug nach Korfu gebucht. Kurz nach Buchung wurde mir dann von TUI plötzlich mitgeteilt, dass mein Flug jetzt eine andere Abflugzeit habe mit dem zusätzlichen Hinweis, dass es jetzt eine Zwischenlandung in Basel gäbe (sonderbarerweise mit der identisch gleichen Flugnummer X34138; Flugzeit jetzt 4:15 Std. anstatt 2:45 Std.). Im Flieger erfuhr ich dann von einer Reisegruppe, dass man bereits im Januar 2012 ebenfalls den von mir ursprünglich gebuchten Direktflug gebucht hatte, und auch ihnen hatte man dann kurz nach Buchung mitgeteilt, dass der Flug plötzlich mit Zwischenlandung in Basel stattfinden sollte. Diese Mitteilung erfolgte allerdings bereits im Februar 2012. Spätestens seit Februar 2012 (wenn nicht schon vorher) – und damit zum Zeitpunkt meiner Buchung im April 2012 – wusste TUI also, dass es den von mir gebuchten Direktflug nach Korfu mit der Flugnummer X34138 gar nicht gab, sondern eine Zwischenlandung in Basel stattfindet. Dass man sich bei so einem Vorgehen als TUI-Kunde arglistig getäuscht fühlt, muss hier wohl nicht näher erläutert werden...