Viel Spaß dann mit den Mitbewerbern ...
Vielleicht gehst du nach der Erholung mal in die Ursachenforschung?
N´joy!
Viel Spaß dann mit den Mitbewerbern ...
Vielleicht gehst du nach der Erholung mal in die Ursachenforschung?
N´joy!
da hat sich dein reisebüro aber auch nicht gerade mit ruhm bekleckert.
das bin ich ganz anders gewöhnt, nämlich, dass sie meine Interessen vertreten.
Da geb ich cjmddorf absolut recht.
Ich weiß nicht wie oft ich mit TUI unterwegs war.
Ob Nah- oder Fernreise.
Habe noch nie solch Probleme gehabt.
Und die Flugzeitenverschiebung hängt nicht ausschließlich am RV.
TUI Frühbucher immer wieder im Nachteil wenn fruh gebucht had wird bestraft und werr zu spätbucht auch. Somit sind alle besch Dies geht dann nur wer jede stunde im Internet sein kann. UNVERSCHÄMT diese Preispolitik. Wissen die den nicht wass Preisbindung ist????
weißt denn du, was Preisbindung ist?
kann es sein, dass Preisbindung seit etlichen Jahren, mit Ausnahmen, in Deutschland verboten ist?
Find' ich schon 'ne starke Nummer, dass TUI das extra gegen TUI gefällte BGH-Urteil aus dem Dezember 2013 (Aktenzeichen: X ZR 24/13) scheinbar einfach ignoriert. Laut BGH-Urteil dürfen die bei einer Reisebuchung angegeben Flugzeiten nicht einfach als völlig unverbindlich hingestellt werden, sondern das BGH hat im Sinne der Planungssicherheit von Reisenden ausdrücklich entschieden, dass jemand, der eine Reise bucht, sich grundsätzlich darauf verlassen können muss, dass die angegebenen Flugzeiten zutreffen, und hat damit dem von vielen Veranstaltern praktizierten Freibrief, Flugzeiten einfach nach Belieben zu ändern, einen klaren Riegel vorgeschoben. Laut BGH ist es somit nicht mehr zulässig, eine Reise mit einem zeitlich günstigen Flug zu bewerben und nach Buchung dann einfach die bei Buchung angegeben Flugzeiten für null und nichtig zu erklären. Als Ausnahme hat das BGH lediglich rein sachliche Gründe zugelassen; zu diesen zählen laut BGH beispielsweise Naturkatastrophen oder politische Unruhen in einem Reiseland.
Zu den sachlichen Gründen gehört aber auch eine Stornierung oder Änderung der Flugzeiten durch die Fluggesellschaft.
Nein, so einfach hat der BGH das den Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften glücklicherweise nicht gemacht. Was der BGH unter "sachlichen Gründen" versteht, hatte ich glaube ich deutlich gemacht.
Vielleicht liest du dir das Urteil noch einmal in seiner Gänze durch.
Informativ ist in diesem Zusammenhang auch dieser Thread im Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen".
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!